Köhlerei / Holzkohlenmeilerei

Mario Huth

Definition

Holzkohlenmeilerei bzw. Köhlerei ist ein uraltes Handwerk und dient der Herstellung von Holzkohle. Als echtes Waldgewerbe zählte es zur forstlichen Nebenproduktion. Tatsächlich konnten im heutigen Land Brandenburg in der Nähe von Spremberg, auf dem Gebiet des abgebaggerten Dorfes Wolkenberg archäologisch Anlagen nachgewiesen werden, die offenbar bis in das 3. Jahrhundert u.Z. zurückreichen. Allerdings handelte es sich der Form nach damals noch um kleinere Grubenmeiler. Die späteren größeren Rundmeiler funktionierten jedoch nach einem ähnlichen Prinzip: Unter Luftabschluss wurde geeignetes Holz (Buche, Fichte, Kiefer) durch eine künstlich erzeugte Hitze zu Holzkohle verschwelt. Der Unterschied zwischen den genannten Meilertypen liegt in deren jeweiliger Gestalt begründet. Während der Grubenmeiler gemäß seinem Namen zu einem guten Stück in die Erde eingelassen war, lag beim Rundmeiler eine Meilerplatte zu ebener Erde vor. Letzterer hatte damit den Vorteil einer leichteren Beräumung, wodurch gleichzeitig auch eine mehrmalige Nutzung des Meilerplatzes möglich wurde (Abb. 1-3).

Vom Brand zur Holzkohle

In der Grundanlage waren sich jedoch alle Typen recht ähnlich ebenso wie der Arbeitsprozess. Wir sind in der glücklichen Lage, auf einige authentische Beschreibungen darüber zurückgreifen zu können, welche aus der Feder der letzten uckermärkischen Köhlergeneration stammen.

Über einen Brand in der Reiersdorfer Forst, Landkreis Oberhavel, wurde 1930 aus der Rückschau berichtet, dass der Köhler sich am ausgewählten Platz zunächst eine Unterkunft für die nächsten Arbeitswochen herrichten musste, denn es wurde ja saisonal von März bis Oktober gearbeitet. Dem bekannten Model der sogenannten „Harzer Köte“ folgend, wurden zunächst drei starke Stämme mit Astgabel so ineinander gestellt, dass sie fest standen. Um diese herum positionierte man schwächere Stangen, so dass ein spitzkegeliges rundes Grundgerüst entstand, welches mit Gras- oder Moospolstern bedeckt und somit abgedichtet wurde. Als Eingang beließ man eine mannshohe, sehr schmale Aussparung in der Hüttenwand, die bei Abwesenheit des Köhlers mit einem passenden Brett verschlossen werden konnte. Geschlafen wurde darin auf einem einfachen Strohlager, die Feuerstelle befand sich außerhalb der Hütte. Lediglich bei schlechtem Wetter wurde im Innenraum ein kleines Feuer entzündet, dessen Rauch jedoch nur schwer durch ein zusätzlich überdachtes Loch in der Hüttenspitze abzog. Nach der Fertigstellung der eigenen Unterbringung konnte der Köhler darangehen, den Meiler zu setzen. Zunächst ebnete er den Boden ein, um ein gleichmäßiges Brennen desselben zu gewährleisten. In der Mitte wurden nun eine oder zwei trockene Stangen Holz in den Boden eingetrieben, „aber so, daß sie noch einen Meter aus dem Erdreich hervorrag[t]en. Zwischen diese Pfähle wurde bis obenhinauf klein gehauener Kien gelegt. Dann wurde eine lange Stange auf dem Boden befestigt, die mit einem Ende den Kien berühren musste. Nun wurde um die Pfähle ringsherum erst schwaches und kurzes Holz gelehnt, dann immer längeres und stärkeres, zuletzt solches bis zu einem Meter lang. Hatte der erste Ring um die Pfähle von diesem einen Abstand von einem Meter erreicht, dann wurde darauf ein zweiter gesetzt. Hatte auch dieser wieder die genügende Breite, kam noch ein dritter darauf, so dass der Meiler drei Meter hoch wurde.“ (Wegert 1930, 87)

Das Holz musste sorgfältig gepackt werden, die Zwischenräume zwischen den einzelnen Scheiten durften nicht allzu groß sein. Umso mehr Kohle mit guter Qualität ließ sich so produzieren. „War [dann schließlich – M.H.] alles Holz hineingesetzt, wurde [d]er [entstehende Meiler – M.H.] mit Moos, [Gras oder Nadeln – M.H.] bedeckt. Hierauf kam eine dicke Schicht Sand.“ (Wegert 1930, 87) Zumeist waren solche Rundmeiler ziemlich gleichmäßig kegelförmig angelegt, mit zunehmender Länge besaßen sie allerdings ein eher wallartiges Aussehen (= Langmeiler). Die Meiler konnten eine Länge von 4 bis maximal 30 Meter besitzen, überschritten die 12 Meter Marke in der Regel jedoch nur selten.

Schon die Vorbereitungsmaßnahmen waren körperlich harte Arbeit, doch nicht vergleichbar mit dem, was nun in der Folge beim Brand auf den Köhler zukam. Zunächst wurden vier Zugöffnungen in der Meilerwand angelegt. Dann versah man ein Ende der vorher am Boden platzierten Stange mit einem Kienstück. Dasselbe wurde entzündet und dann so in das Herz des Meilers eingeschoben, dass das dort deponierte stark kienhaltige Holz ebenfalls in Brand geriet. Hatte der Meilerinnenraum Feuer gefangen, konnten die Zuglöcher wieder geschlossen werden. Die Kunst des Köhlers bestand nun in der Folge darin, das Meilerholz trotz der starken Qualmbelastung gleichmäßig durch diverse neuangelegte Rauchlöcher verschwelen zu lassen. Die kleineren Scheite im Zentrum brannten schnell durch. Daher musste dort stets neues Holz in kurzen Stücken nachgefüllt werden, um das Feuer am Leben zu erhalten. Oben mittig wurde zu diesem Zweck ab und an eine größere Öffnung gemacht, durch die dann die kleineren Scheite nachgefüllt werden konnten. Der Brand kannte keine Pause und so musste, je nach Größe des Meilers, für 5–8 bzw. 12–15 Tage quasi ununterbrochen Wache gehalten werden. War der Meiler durchgeglüht, für den Köhler erkennbar an der veränderten Rauchfarbe, wurden alle seine Öffnungen geschlossen und auf sein Erkalten gewartet, was noch einmal einige Tage dauern konnte. Selbst wenn schließlich alles beräumt und die Kohle in Säcke zu Abtransport verpackt war, blieb der Sand der Meilerplatte noch tagelang sehr warm (Abb. 4-7).

Vertrieb

Die Zahlen über den Ertrag eines märkischen Kohlenmeilers gehen zum Teil stark auseinander. Ein Raummeter Holz erbrachte nach Teicher (1977, 37) ungefähr 6,75 Zentner Holzkohle, Heuer und Mätzke (1926, 102) geben dagegen an, dass in der Uckermark aus einem Raummeter Kiefernholz nur etwa ein Zentner Holzkohle gewonnen werden konnte. Nach Schmidt (1935, 59) wurden im besagten Landkreis zwischen 40–50 Raummeter Holz pro Brand und Meiler verwendet. Manche Familie schaffte es so im Jahreslauf 1000 Raummeter zu Holzkohle zu verarbeiten. Im Jahre 1915 hatte man hier für den Raummeter Kiefernholz zwischen 1,50 und 2,50 Mark zu zahlen, konnte daraus aber auch etwa einen Zentner Holzkohle gewinnen, der dann wiederum für 4 Mark weiterverkauft wurde. Abnehmer für Meilerprodukte in größerem Maßstab waren märkische Eisenhüttenwerke. Im Hammerwerk Peitz (Landkreis Spree-Neiße), benötigte man 2,1 Zentner Holzkohle je Zentner Roheisen, in Gottow (Landkreis Teltow-Fläming), waren es nur 1,7 Zentner (Teicher 1977, 37). Im uckermärkischen Ringenwalde fehlte größere Industrie und so waren dort „[…] die Schmiede aus den entlegensten Dörfern der Uckermark […]“ (Wegert 1930, 88) die zahlende Hauptkundschaft. Darüber hinaus fand Holzkohle aus der Uckermark jedoch auch in der Zuckerfabrik in Prenzlau sowie in Orten wie Heegermühle (Landkreis Barnim), Schwedt und Berlin-Tempelhof Absatz. Daneben waren weitere Gewerbezweige wie Goldschmiede, Klempner und Bergwerke sowie auch die umliegenden Haushalte darauf angewiesen. Letztere benötigten die Kohle für ihre offenen Herdstellen und Bügeleisen.

Diffizile Quellenlage

Normative Quellen für die Geschichte der Köhlerei in Brandenburg-Preußen sind reichlich vorhanden. Sie verraten Etliches über Organisation, vor allem aber auch über das Gefahrenpotential, das dem märkischen Meilerbetrieb innewohnte. Gerade eben, weil für den Köhler das Feuer ein unabdingbares Element seiner Arbeit war, sahen sich die jeweiligen Landesherren stets in der Pflicht, gesetzlich auf die Risiken für ihre Wälder hinzuweisen. Schon Johann Georg von Brandenburg ließ 1590 in seiner „Holtz-Ordnung in der Neu-Marck“ festschreiben, dass alle Köhler, „so Unsere Heiden gebrauchen, sich vorbuergen sollen, das sie den Schaden, so Uns auß ihrer Verwarlosung zustehen wuerde, gelten vnd zahlen wollen.“ (CCM 1737, Sp. 503) Knapp dreißig Jahre später wird der landesherrliche Appell noch dringlicher. Kohlenschweler sollten nach der neuen Forstordnung vom 9. Dezember 1620 wie auch die Betreiber von Teeröfen als Nutzer hoheitlicher Wälder nunmehr ganz klar dem Direktionsrecht der Revierforstbediensteten unterliegen. Letztere mussten die Köhler für ihre Obliegenheiten „[…] an geraume Oertter und ausser den Wildfuhren und Heyden weisen.“ (CCM 1737, Sp. 544) Die „Renovirte und verbesserte Holtz-, Mast- und Jagd-Ordnung“ vom 20. Mai 1720 setzte in dieser Entwicklung insofern einen vorläufigen Schlusspunkt, indem sie das Kohlenschwelen aufgrund der davon ausgehenden, sehr hohen Waldbrandgefahr nur noch saisonal erlaubte bzw. unterband. Danach waren die „Kohl-Brenner“ von den Revierbediensteten anzuweisen, „[…] daß sie ihre Handthierung mit aller Fuersichtigkeit betreiben, bey trockener Sommers-Zeit und grosser Hitze gar kein Feuer so […] zu machung der […] Kohlen anlegen, sondern nur im Frueh-Jahr und Herbst-Zeiten sich dessen gebrauchen, damit Uns durch ihre Unachtsamkeit kein Schade zugefueget werde.“ (CCM 1737, Sp. 701) Falls es durch nachweislich fahrlässiges Verhalten doch zu einem Brandfall käme, solle der Köhler bei zehn Reichstalern Strafe zum Löschen desselben herangezogen werden. Darüber hinaus hatte man missbilligend zur Kenntnis genommen, dass „sich einige Unserer Unterthanen, sonderlich ohnweit Berlin so sehr auf das Kohlen-Schwelen gelegt, daß sie auch ihre vornhemste Handthierung und Acker-Bau darueber hintenangesetzet, ueberdem auch Unsere Heyden durch das Kohlen-Schwehlen sehr angegriffen worden“ sei. (CCM 1737, Sp. 701–702) Als Gegenmaßnahme sei von den Revierbeamten zukünftig nur noch Holz zur Kohleproduktion anzuweisen, welches nicht zum Bau vorgesehen sei. Zudem solle die Zahl der Meiler von ihnen prinzipiell geringer gehalten werden.

Eine Professionalisierung der märkischen Köhlerei als Zulieferer für die industrielle Metallurgie strebte eine umfangreiche königliche Verordnung vom 18. Januar 1779 an. (vgl. NCC 1781, Sp. 1421–1454) Schon die Wahl des geeigneten Holzes sollte demgemäß mit großer Sorgfalt geschehen. „[U]m gute Kohlen zu erhalten“, so wurde konstatiert, müsse das Holz „gesund so viel moeglich nicht gedreht und windschief, fest, derb, ausgewachsen und trocken seyn; denn aus abgestandenem, gedrehetem, anbruechigem, duerrem, stockigtem, schwammigtem, altem, zu sehr ausgewittertem Lager- und aus zu schwachem Knueppelholze (welches bloß zum beknueppeln, zum auslegen und gleichmachen der Meiler zu gebrauchen) koennen nur schlechte, ungaare Kohlen, haeufige Quandeln und oft Asche gebrannt werden.“ (NCC 1781, Sp. 1425–1426) Es verwundert daher nicht, wenn der Text der Verordnung vermeinte, ein Köhlermeister müsse „das Kohlenbrennen als sein eigenes Handwerk bestaendig betrieben haben. Daher kein bloßer Bauer, der sich mehr mit der Landwirthschaft und dem Ackerbaue angiebt, als Köhler angestellt werden kann. […] [Daher muss er – M.H.] hienaechst schriftliche und gueltige Zeugnisse von seinem bisherigen Wohlverhalten, Fleiße, Treue und Geschicklichkeit beybringen […].“ (NCC 1781, Sp. 1431–1432) Um die Feuergefahr zu minimieren war nunmehr zusätzlich eine gründliche Beräumungspflicht des Meilerplatzes und die Ziehung eines 2 Fuß tiefen und 2–3 Fuß breiten Schutzgrabens zu beachten. Auch durfte „[…] sich der Koehler oder dessen Meisterknecht, vom Augenblicke des Ansteckens an, nicht weiter, als auf 100 Schritte, vom Meiler entfernen, und muß stets einer von beyden gegenwaertig seyn und wachen, um allen vorkommenden Ereignissen sofort begegnen zu koennen.“ (NCC 1781, Sp. 1441–1442) Schlussendlich hatte derjenige, welcher „bey dem Huetten- (Hammer-)Werke […] zum Köhlermeister angenommen und bestellet worden“ war, bei „Gott dem Allmaechtigen und Allwissenden einen wahren und koerperlichen Eid“ gegenüber seinem Landesherrn zu leisten. Damit verpflichtete sich der Köhler alles das, was ihm nach seinem „Berufe und Gewissen zu thun oblieget, mit aller Treue und moeglichstem Fleiße [zu] verrichten, Nachtheil und Schaden [s]einem aeußersten Vermoegen nach, getreulich ab[zu]wenden […].“ (NCC 1781, Sp. 1451–1453) Seine handwerklichen Verrichtungen seien ohne Widerrede und mit dem gebührenden Gehorsam zu leisten, wie er sich denn überhaupt zu betragen habe, „[…] wie es einem gewissenhaften, fleißigen, ehrlichen, und rechtschaffenen Koehlermeister eignet und gebuehret.“ (NCC 1781, Sp. 1454) Die hohen Standards der genannten Verordnung konnten in einigen Regionen sicherlich – trotz Eidespflicht – nicht immer erfüllt werden und weichen somit von den tatsächlichen Gegebenheiten etwas ab.

Handschriftliche Quellen legen zumeist nur über die bloße Existenz eines solchen Betriebes Zeugnis ab. Das Kirchenbuch des uckermärkischen Pfarrsprengels Rutenberg weiß für das Jahr 1775 immerhin von einem „Johann Andreas Schönhahr, Kohlenschweler in der Heyden.“ bei Tangersdorf (KB Rutenberg, Taufregister 1775, S. 325). Für Hangelsberg (Landkreis Oder-Spree) berichtet ein Kirchenbuch, dass am Ort Teerbrenner und Köhler wohnten (https://de.wikipedia.org/wiki/Hangelsberg (12. 3. 2023)). Dieses Waldgewerbe muss dort noch lange Zeit ausgeübt worden sein, denn als es in der königlichen Hangelsberger Forst infolge des starken Schädlingsbefalls von 1871 zu einer Brandkatastrophe kam, mutmaßte man von berufener Stelle sofort, dass diese „vielleicht durch unachtsame Köhler angefacht“ worden sei (Haché 1887, 189). Nicht selten wurde Kohle auch auf anderen waldgewerblichen Niederlassungen gleich mitproduziert. Beispielsweise fragte der Teerbrenner Johann Heinrich Hille aus der Rochauer Heide (Landkreis Elbe-Elster) im Sommer 1834 bei der Regierung an, ob er wegen der großen Menge anfallenden Splintholzes nicht auch das Köhlereigewerbe ausüben könne. Zunächst war ihm dafür ein Platz auf dem nahegelegenen Dienstland eines Försters zugewiesen worden. Doch Hille war das offensichtlich nicht nahe genug und er bat erneut „um Anweisung eines Platzes in der Nähe der Pechhütte, auf dem ich das Holz verkohlen könnte.“ (Rodrian 1926, o. S.) Kunze kann immerhin aus der Amtsüberlieferung von Schlieben, heute ebenfalls im Landkreis Elbe-Elster, berichten, dass es Mitte des 19. Jahrhunderts bedeutende Köhlereibetriebe bei Schwarzenburg (Landkreis Dahme-Spreewald) gab und „dass die Schwarzenburger Holzkohle weit und breit bekannt und begehrt war.“ (Kunze 2016, 181) Aus familiären Nachlässen dürften zu dieser Thematik wohl noch die meisten Auskünfte zu ziehen sein. „Zur damaligen Zeit“, konstatiert beispielsweise Ortschronistin Kuhlow für das Dorf Medwitz (Landkreis Potsdam-Mittelmark), „haben sehr viele Einwohner geköhlert, zumeist familienweise, wie z. B. die Friedrich Hinzes, die Franz Pulzes, Otto Bräses, Otto Teichelmanns, u. a. Lange Zeit schwelte die [Familie - M.H.] Jakob für den Bauern Raak aus Nedlitz (Kreis Zerbst [Sachsen- Anhalt]), der nebenbei ein Kohlegeschäft betrieb. […]. Geköhlert wurde von den Jakobs in dem Forstrevier Glien beim Herrn von Tschirschky, im Forstrevier Wiesenburg beim Grafen Plauen, im Forstrevier Schmerwitz beim Baron Karl von Brandt, aber auch im Staatlichen Revier im Raum Serno.“ (Kuhlow 1998, 50/51) Diese Überlieferungen bleiben jedoch trotzdem relativ bescheiden in ihrem Informationsgehalt, sodass wir uns durchaus glücklich schätzen können, über die oben genannten Erinnerungsschriften uckermärkischer Köhler zu verfügen (Wegert 1930).

Schließlich finden sich auch in den erhaltenen Gutsarchiven zuweilen umfangreichere Unterlagen zur Köhlerei. Exemplarisch sei hier abermals auf die Uckermark verwiesen und die Herrschaft Boitzenburg genannt, in deren Wäldern wenigstens im 19. Jahrhundert zahlreiche Meiler rauchten. Selten werden allerdings auch hier die Köhler selbst namentlich erwähnt. Für das Jahr 1858 findet sich immerhin „Carl Kiewitt in Thomsdorf, 38 Jahre alt, Frau u. Kinder, […] schwelt Kohlen u. will für die Zukunft Köhler bleiben […].“ Auch ein „Wilhelm Zander, Thomsdorf, 30 Jahr alt“ wird erwähnt. Er hat ebenfalls eine „Frau u. 1 Kind, […] schwelt Kohlen u. will Köhler bleiben.“ (BLHA Rep. 37 Boitzenburg 3058, fol. 128r) Neben Personalfragen musste die Produktion und der sich anschließende Verkauf der gewonnenen Kohle organisiert werden. Für den Köhler Collin im Ort Cüstrinchen wurde 1835 beispielsweise festgelegt, dass er jährlich 140 Tonnen Kohlen zu liefern hatte (BLHA, Rep. 37 Boitzenburg 3058, fol. 6r). Hölzer zur Verkohlung wurden zu dieser Zeit aber auch aus der „Brüsenwalder Heide“, der „Götzkendorfer Heide“, der „Bentzer Heide“ und der „Kleine[n] Warthsche[n] Heide“ gewonnen. Allein „[i]m Jahre 1838 sind [so] 20254 Tonnen Kohlen à Tonne 5 sgr verkauft“ worden (BLHA, Rep. 37 Boitzenburg 3058, 22r). Dabei ist davon auszugehen, dass hier die Preußische Tonne von etwa 220 Kilogramm Gewicht gemeint ist.

Zeitweilig hinkte die Produktion gegenüber der Nachfrage offenbar deutlich hinterher. Ja es kam sogar vor, dass der zuständige Amtmann Goernemann der Herrschaft am 21. Mai 1851 aus Brüsenwalde berichten musste, „daß ich jetzt jarkeine Kohlen vorräthig habe. Werde aber unverzüglich, wenn ich wieder Schwelen laße, die Kohlen nach Boitzenburg schicken […]“ (BLHA, Rep. 37 Boitzenburg 3058, fol. 60r). In der Folge war es 1858 durch den erhöhten Bedarf an Holzkohle „[…] nöthig, die Köhlerei in diesem Jahre mit mehr Leuten als bisher zu betreiben. Der Köhler Kolloff, dessen vorjähriger Gehülfe, der Köhler und Wildzaunwärter Haberland, gestorben, ist alt und stumpf, und nicht mehr zuverlässig, weßhalb er die Köhlerei nicht mehr selbstständig betreiben kann und daher dem Köhler Matthies, welcher als Meister einer Köhlerei vorsteht […], untergeordnet wurde.“ (BLHA, Rep. 37 Boitzenburg 3058, fol. 131r) Dennoch blieb Mangel offenbar ein Dauerzustand. Der Unternehmer Dannenberg aus dem benachbarten Lychen fragte am 18. Oktober 1867 verzweifelt, ob er „[…] aus der Boitzenburger Forst etliche tausend Tonnen Holzkohlen bekommen kann.“ Die Kohle sollte jedoch „[…] aus gesundem Holz geschwelt sein, vor allem Dingen darf das Holz nicht an Raupenfraß gelitten haben.“ (BLHA, Rep. 37 Boitzenburg 3058, fol. 177r)

Langjährige Abnehmer guter Kiefern- oder Buchenholzkohle waren neben den von Arnim selbst und regionalen Unternehmern (Zuckerfabrik Ludwig Weinrich Prenzlau) auch Firmen aus Berlin (z.B. F. W. Grosse Söhne; Brennholzhandel Carl Wilhelm Kaufmann) und aus Mecklenburg (BLHA, Rep. 37 Boitzenburg 3059).

Nicht immer ist die Überlieferung zur Köhlerei so dicht und ausführlich wie im Falle Boitzenburgs. Dann können auch Flurnamen zumindest Auskunft über den Standort ehemaliger Meilerplätze geben. Als Beispiel mag hier der „Brennmargt“ im Wald des abgebaggerten Ortes Bergheide bei Finsterwalde (Landkreis Elbe-Elster) dienen. Bei Bohrungen im Jahre 1955 fand man dort das Relikt einer umfangreichern Holzkohleproduktion aus alter Zeit (Klix 1957, 252).

Gegenwärtig wird zudem der archäologische Befund erfreulich häufig bemüht, um historische Meileranlagen nachzuweisen. Da diese Wirtschaftsform jedoch in der Regel keine baulichen Überreste aus halbwegs witterungsbeständigem Material hinterlässt, ist man hier auf andere Überbleibsel angewiesen. Dennoch konnten immerhin 1.300 Grundrisse ehemaliger Rundmeiler auf dem Gebiet der Jänschwalder Braunkohlebergbaulandschaft nachgewiesen werden (Raab u.a. 2019, 1).

Wie bereits angedeutet worden ist, sind solche Verdichtungen von Meilerstandorten im näheren Umfeld der Eisenverhüttung zu erwarten. Es kann wohl zudem angenommen werden, dass mit dem Einzug der Metallbearbeitung auch die Köhlerei weitere Verbreitung in unserem Raum genommen hat, da somit eine effiziente Erhitzung des zu bearbeitenden Rohstoffes durch Kohle gewährleistet wurde (Hilf 1938, 84). Aus diesem Grund verwundert es nicht, solche Anlagen in ungewöhnlich hoher Dichte auch an jüngeren Standorten der industriellen Eisenverhüttung nachweisen zu können, so etwa in den ehemals königlich Tauerschen Forsten oder der Jänschwalder Heide (Abb. 8). Diese liegen verstreut um das ehemalige Eisenhüttenwerk Peitz (Raab u.a. 2021, 21). Ähnliches kann wohl auch für das Eisenhüttenwerk Lugau bei Doberlug-Kirchhain im Elbe-Elster-Raum angenommen werden (Klix 1957, 252–253).

Glückloser Neuanfang

Mit der industriellen Fertigung der Holzkohle ging die handwerkliche Produktion allmählich zurück. Im uckermärkischen Dorf Poratz, einstmals ein Zentrum der Köhlerei, arbeiteten 1910 nur noch zwei Familien in diesem Gewerbe. Trotzdem wurde die traditionelle Rundmeilerköhlerei noch lange danach nicht vollständig aufgegeben (Abb. 9, 10). Noch nach 1945, bereits in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ), wurde sie zunächst wieder in sehr geringerem Maße aufgenommen bzw. weitergeführt, vor allem in der Harzregion. Aber auch in märkischen Landen wie etwa in Neuroofen (Landkreis Ostprignitz-Ruppin) wurde offenbar weiterproduziert. Zumindest bis „[…] 1948 bestand hier auch eine Holzköhlerei, in der während des zweiten Weltkrieges KZ-Häftlinge aus Ravensbrück arbeiten mußten.“ (Das Rheinsberg-Fürstenberger Seengebiet 1974, 176).

Einige Zeit später nahm man sich der Köhlerei dann wieder in größerem Maße an und es fanden vor allem auf Holzausformungsplätzen sogenannte Retorten Aufstellung. Eine größere Bedeutung kam dieser Retortenköhlerei im Zuge der Holzresteverwertung zu. Als Beispiel sei hier Ferch-Lienewitz in Potsdam-Mittelmark genannt, wo auf dem dortigen Holzplatz ab Januar 1976 Holzkohle in entsprechenden Anlagen produziert worden ist. Aus Nutzungsschrott der Reichsbahn hatte man ausrangierte Tankwagen besorgt und zu Retorten umfunktioniert. Die Effizienzsteigerung im Vergleich zum traditionellen Handwerk war bedeutend. Zeitgleich waren so mehrere Brände möglich. Nach nur 24 stündigem Betrieb fiel etwa eine Tonne Holzkohle heutigen Maßstabs an, die in Säcke verpackt und an Kohlehändler sowie auch die Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BHG) weiterveräußert wurde. Eine ähnliche Retortenköhlerei fand sich auch im Norden der Oberhavelregion, namentlich auf dem ehemaligen Holzausformungsplatz bei Himmelpfort in der Nähe des dortigen Bahnhofs. Offenbar bis wenigstens 1967 in Betrieb finden sich noch heute Relikte dieser Produktionsstätte im dortigen Hochwald (Brümann-Güdter 1998, 68) (Abb. 11, 12). Steigende Brennholzpreise machten in den 1980er Jahren eine staatliche Subventionierung der letzten Köhlereibetriebe nötig, die nichts mehr mit der romantischen Vorstellung von Waldeinsamkeit vergangener Tage gemein hatten. Gisela Hellers Bericht über einen Besuch der Kohlenmeilerei Medewitzerhütten von 1986, heute im Landkreis Potsdam Mittelmark gelegen, wirkt ernüchternd: „Ich seh nur Berge von Eichen-, Buchen- und Kiefernkloben, schlucke nur Rauch und Staub, hör nur was von Ranhalten-weil-Exportplan-erfüllen. Was bleibt ist ein Kratzen in der Kehle.“ (Heller 1988, 331)

Obwohl sie also lange in bedeutendem Umfang an vielerlei Orten ausgeübt wurde, hatte die Köhlerei es gerade in den letzten Jahren ihrer Existenz im märkischen Raum nicht mehr leicht. Ein Versuch, den Wirtschaftszweig forstlicher Nebennutzung unter modernsten Bedingungen zu reaktivieren, schlug letztlich deutlich fehl und stellt den traurigen Höhepunkt dieser Entwicklung dar. In Neuehütte bei Eberswalde hatte die Forstakademie schon 1937 eine Köhlerei eingerichtet. In den 1990er Jahren wurde diese dann für 12 Millionen Mark umgebaut. Erklärtes Ziel war die umweltfreundliche Produktion von Holz- und Aktivkohle. Diese „modernste Anlage Europas“ lief jedoch keinen Tag im Dauerbetrieb und ging trotz starker Förderung (u.a. durch Deutsche Bundesstiftung Umwelt, Umweltministerium, Landwirtschafts- und Forstministerium, Wirtschaftsministerium) 1997 pleite. Schließlich wurde 2011 mit der endgültigen Demontage der Anlage begonnen und somit ein Schlusspunkt gesetzt.

Eher „kleine Kohlen“ schwelt seit 2001 der Kienstubbenverein in Groß Lindow (Landkreis Oder-Spree), welcher sich „unter anderem der Gewinnung von Kien und der Herstellung von Holzkohle“ in ursprünglicher Form – soll heißen: Rundmeilerköhlerei – widmet. Seit 2013 ist man hier Mitglied im Europäischen Köhlerverein und trägt somit Sorge, dass ein sehr altes Handwerk unserer Heimat nicht gänzlich verloren geht.

Der märkische Köhler als Sagenmotiv

Was gegenwärtig bleibt, ist sicherlich das Bild des urigen märkischen Köhlers, welches durch viele regionale Sagen kolportiert wird. Da sich dieser hauptberuflich wohl eher im Wald als in Siedlungen aufhielt, schon bedingt durch seine Aufsichtspflicht über den brennenden Meiler, umgab seine Person aus der Sicht seiner Zeitgenossen stets etwas Mystisches. In vielen Sagen kommt er als armer, aber ehrenvoll handelnder Sonderling daher, der mehr mit den geheimen Wesen des Waldes als mit seinen Mitmenschen Umgang pflegt. Nicht umsonst konnte auch „[d]as arme Köhlermädchen […] alle die stillen feinen Seelchen sehen, die in den Blumenkelchen hocken, und die kleinen Heimchen, die abends, wenn der Wind schlafen geht, in den Grashalmen heimlich zu flüstern anheben.“ (Krügel 1925, 81–82) Die Treue des Kohlenbrenners gegenüber seinem Landesherrn, in der Realität auf dem bereits genannten zu leistenden Eid basierend, wurde im Volksmund offenkundig sprichwörtlich. Nicht zuletzt Joachim I. von Brandenburg (1484–1535) soll auf der Jagd 1534 vor einem wütenden Wildschweinkeiler beinahe getötet worden sein „[…] hätte nicht ein Köhler, der in der Nähe den Meiler bediente, seinen Hilferuf gehört. Mit der Schürstange eilte der Brave herbei und erschlug den Eber.“ (Lohre 1921, 153)

Quellen

KB Rutenberg – Pfarrarchiv Lychen: Der zusammengelegten Dörfer Rutenberg, Himmelpfort, Bredereich und Thymen ordentliches Kirchen Buch Im Jahr Christi M. DC XCII., Taufregister 1775, S. 325.

BLHA, Rep. 37, Boitzenburg 3058.

BLHA, Rep. 37, Boitzenburg 3059.

BLHA, Rep. 37, Sorau-Triebel U 109 C.

BLHA, Rep. 37, Sorau Triebel U 110 E.

CCM 1737 - Mylius, Christian Otto: Corpus constitutionum Marchicarum, Oder Koenigl. Preußis. Churfuerstl. Brandenburgische in der Chur- und Marck Brandenburg, auch incorporirten Landen publicirte und ergangene Ordnungen, Edicta, Mandata, Rescripta etc., Von Zeiten Friedrichs I. Churfuerstens zu Brandenburg etc. biß ietzo unter der Regierung Friderich Wilhelms Koenigs in Preussen etc.ad annum 1736. inclusive., Berlin/Halle 1737.

NCC 1781 - Novum Corpus Constitutionum Prussico-Brandenburgensium praecipue Marchicarum, oder Neue Sammlung Koenigl. Preuß. Und Churfuerstl. Brandenburgischer, sonderlich in der Chur- und Marck Brandenburg, publicirten und ergangenen Ordnungen, Edicten, Mandaten, Rescripten, etc. etc. etc., Von 1776., 1777., 1778., 1779. Und 1780. Als der Sechste Band., Berlin, 1781.

Literatur

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Autorengruppe: In Verantwortung für den Wald. Die Geschichte der Forstwirtschaft in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR. Potsdam 1998.

Brümann-Güdter, Elisabeth: 700 Jahre Himmelpfort – Pforte des Himmels. Berlin 1998.

Haché, Hermann: Der Brand in den Königl. Oberförstereien Rüdersdorf und Hangelsberg. In: Grunert, Julius Theodor/Borggreve, Bernard (Hrsg.): Forstliche Blätter. Zeitschrift für Forst- und Jagdwesen. Dritte Folge. 11. Jahrgang. Berlin (Juni) 1887, S. 188–190.

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Heuer, Reinhard/Mätzke, Bernhard: Die Uckermark. Ein Heimatbuch. Prenzlau 1926.

Hilf, Richard B.: Der Wald in Geschichte und Gegenwart (= Ders./Röhrig, Fritz: Wald und Weidwerk in Geschichte und Gegenwart; 1). Potsdam 1938.

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Krüger, Lothar: Die modernste Köhlerei Europas eingeweiht (Neuehütte bei Eberswalde). In: Brandenburgische Forstnachrichten 3 (1994). Heft 30, S. 15.

Kuhlow, Edith: Medewitz, Medewitzerhütten (= Beiträge zur Ortsgeschichte 1), Lutherstadt Wittenberg 1998.

Kunze, Albert: Aus der Vergangenheit des Amtes Schlieben und der Burg Schlieben und Geschichte der Wälder des ehemaligen Amtes Schlieben (hrsg. vom Freundeskreis Zliuuini). Cottbus 2016.

Leppin, Georg: Historische Waldberufe und Waldnutzungen im nördlichen Brandenburg (hrsg. vom Landesbetrieb Forst Brandenburg, Betriebsteil Templin). Berlin 2010, S. 22.

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Raab, Alexandra / Raab, Thomas / Bonhage, Alexander / Schneider, Anna / Hirsch, Florian / Agthe, Markus / Pommerenke, Alf: Historische Köhlerei in Südbrandenburg – Begleitband zum Köhlerpfad Waldschule Kleinsee (= Geopedology and Landscape Development Research Series (GeoRS); 11), Cottbus 2021.

Raab, Thomas / Raab, Alexandra / Schopper, Franz (Hrsg.): Erfassung und Bewertung von vorindustriellen Meilerstandorten – Workshop 19. Februar 2019 (= Geopedology and Landscape Development Research Series (GeoRS); 8), Cottbus 2019.

Rodrian, H.: Die Rochauer Pechhütte. In: Unser Elsterland. Ein Heimatblatt., Jahrgang 1926, Nr. 38 (11. 04. 1926), o. S.

Schmidt, Rudolf (Hrsg.): Templiner Kreiskalender. Heimatjahrbuch für 1936. 9. Jahrgang. Templin 1935, S. 58–60.

Schmiedel, Helga u.a.: Wahre Geschichte. Band VIII. Aus Wald und Forst (hrsg. vom Heimatverein Ferch). Ferch 2007, S. 16–17.

Teicher, Konrad: Die Eisengewinnung in Brandenburg aus heimischen Lagerstätten. In: Jahrbuch für brandenburgische Landesgeschichte 28 (1977), S. 24–60.

Wegert, Wilhelm: Als Köhlerjunge im Reiersdorfer Forst. In: Schmidt, Rudolf (Hrsg.): Templiner Kreiskalender. Heimatjahrbuch für 1931. 4. Jahrgang. Templin 1930, S. 86–88.

Abbildungsnachweis

Abb. 1, 2 Biringuccio, Vanoccio: De la Pirotechnia. Venetia 1559.

Abb. 3 Weigel, Christoph: Abbildung Der Gemein-Nützlichen Haupt-Stände Von denen Regenten Und ihren So in Friedens- als Kriegs-Zeiten zugeordneten Bedienten an, biß auf alle Künstler Und Handwercker. Regenspurg 1698.

Abb. 4 Monceau, M. Duhamel Du: Art du charbonnier, ou Manière de faire le charbon de bois. Paris 1761.

Abb. 5 Späth, Johann Leonhard: Praktische Abhandlung über das Verkohlen des Holzes in großen und kleinen Mailern. Nürnberg 1800.

Abb. 6, 7 Berg, C. H. E. Freiherr von: Anleitung zum Verkohlen des Holzes: Ein Handbuch für Forstmänner, Hüttenbeamte, Technologen & Cameralisten. Darmstadt 1860.

Abb. 8 Rösler, Horst: Köhlerei für das Eisenhüttenwerk Peitz in Brandenburg. Archäologie in Deutschland 3 (2008); Lipsdorf, Jens: Köhler über der Kohle. Ausgrabungen von Holzkohlemeilern am Tagebau Jänschwalde. Ausgrabungen im Niederlausitzer Braunkohlerevier 2000.

Abb. 9, 10 Templiner Kreiskalender 1931; Schmidt, Rudolf (Hrsg.): Brandenburg, Zeitschrift für Heimatkunde und Heimatpflege, für Wandern und Reisen, 8. Jg., Heft 13 (Juli 1930), S. 202, Abb. 2 u. 3.

Abb. 11, 12 Privatarchiv Autor.

Empfohlene Zitierweise

Huth, Mario: Köhlerei / Holzkohlenmeilerei, publiziert am 27.07.2023; in: Historisches Lexikon Brandenburgs, URL: http://www.brandenburgikon.de (TT.MM.JJJJ)

Kategorien

Epochen: Preußische Provinz - Land / DDR - Bezirke
Themen: Absolutismus / Aufklärung - Ländlicher Raum - Umwelt und Naturraum


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