Archäologie der Zeitgeschichte

Thomas Kersting

Seit den 1990er Jahren befasst sich die archäologische Denkmalpflege in Berlin und Brandenburg mit einer breiten Palette an Bodendenkmalen, die mit Krieg und Terror verbunden sind – und hier ist nur vom 20. Jahrhundert die Rede (Abb. 1). Dabei spielt die Frage der Auswahl eine wichtige Rolle, denn im Gegensatz zur reinen Forschung befasst sich die Denkmalpflege nur mit Dingen, die Denkmalwert haben (Bodendenkmäler der Neuzeit 1995).

Voraussetzungen und Grundlagen

Die Brandenburger Landesarchäologie ist im ehem. Zentrum des NS-Systems tätig, wo sich in der Hauptstadt und ihrem Umkreis alle Arten von Zwangslagern, aber auch Überreste des Krieges und der Zeit unmittelbar danach konzentrierten, und daher hat sie eine besondere Verantwortung für diese Denkmäler (Abb. 2). Im heutigen Brandenburg lagen zwei große Konzentrationslager, Sachsenhausen und Ravensbrück. Dazu gehörten nach und nach über 100 Außenlager. Sie wurden seit 1959 bzw. 1961 Gedenkstätten der NS-Verbrechen. Nach der Wende 1990 sind hier jeweils größere Untersuchungs-, Forschungs- und Restaurierungsprojekte durchgeführt worden, zunehmend auch mit Methoden und Fragestellungen der Archäologien (Morsch 2016). Noch vor etwa 20 Jahren spielte diese Disziplin bei der Erforschung von Hinterlassenschaften der NS-Zeit fast keine Rolle, mittlerweile aber ist sie, nach erfolgreichen Ausgrabungen in ehemaligen Lagerarealen, integraler Bestandteil der Forschung. Eine analytische Zusammenschau des dabei Erreichten wird langsam in Angriff genommen (Kersting / Theune u.a. 2016; Bernbeck 2018; Haubold-Stolle / Kersting / Theune 2020; Kersting 2022).

Dokumentationen aller Änderungen, Erweiterungen und Neubauten, die an Lagern in der NS-Zeit vorgenommen wurden, existierten kaum, und gerade deswegen kann die Archäologie hier entscheidende Erkenntnisse beibringen. Es existiert umfangreiches schriftliches Quellenmaterial, das über die Verbrechen informiert, aber es herrscht ein ausgesprochener Mangel an Schriftquellen, Karten, Plänen und Bildmaterial, vor allem an Bauakten, aus der Zeit der Errichtung und Existenz der Lager (Antkowiak / Meyer 2009; Oebbecke 1995).

Vieles wurde von den Tätern in letzter Minute zerstört; zur Geheimhaltung und Verschleierung wurden Papiere vernichtet und stehen als Quellen nicht zur Verfügung. Die Alliierten haben Beweismaterial sichergestellt, das der zeitgeschichtlichen Forschung bis heute nicht komplett zugänglich ist. Die Betriebsarchive der beteiligten Konzerne sind nur selten für die Forschung geöffnet, die mündlichen Aussagen sind nur ein kleiner und subjektiver Teil der Gesamtgeschichte. Der archäologische Befund muss also selber sprechen: an Lagerstandorten werden z.B. immer wieder Unterschiede zwischen den Plänen und der konkreten Bauausführung dokumentiert.

Das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz von 1991, das erste in den neuen Bundesländern, kennt keine zeitliche Begrenzung der Denkmale und ermöglicht somit, alle zur Kenntnis gelangenden Lagerstandorte als Bodendenkmale auszuweisen. Die Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Forschungseinrichtungen kann angesichts der Vielfalt dieser Denkmalgattung, deren Erforschung noch am Anfang steht, das ganze Potential des historischen und archäologischen Methodenspektrums nutzen, um die vielen komplizierten Aspekte des nationalsozialistischen „Lager-Systems“ zu erhellen, um diese dann auch mit pädagogischen Möglichkeiten der Vermittlung in den Gedenkstätten der Öffentlichkeit zu präsentieren.

Orte des Unrechts sind als archäologische Untersuchungsobjekte nicht „neutral“, sondern sie bergen Konfliktpotential durch die Einbindung verschiedener Interessengruppen (Denkmalpflege, Gedenkstätten, Eigentümer, Investoren, gesellschaftliche Gruppen wie z.B. Opfer- bzw. Hinterbliebenenvereine). Für Institutionen wie Landesdenkmalämter spielt ihr „politischer Charakter“ eine nicht unwesentliche Rolle, hier ist Sensibilität gefordert. Gerade der Charakter als „Opferort“ macht andererseits die Unterschutzstellung einfacher, hier wird niemand widersprechen, um nicht Beifall „von der falschen Seite“ zu bekommen. Im Gegenteil – häufig nutzen im heutigen Berlin und Brandenburg kommunale Verantwortungsträger die Möglichkeit, sich „gegen Rechts“ zu positionieren, und begrüßen die Ausweisung von Lagerstandorten als Bodendenkmal und Erinnerungsort. (Abb. 3)

Notwendig ist es dabei, durch Öffentlichkeitsarbeit die Bedeutung von Komplexen, die mit Krieg und Terror verbunden sind, stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken. Oft werden privat recherchierte Informationen zu Lagerstandorten nicht an die Landesämter weitergeleitet, weil Privatpersonen und Vereine bei ihrem löblichen Bestreben, Gedenkorte zu schaffen sich nicht bewusst sind, dass diese Orte auch Belange der Landesarchäologie und Denkmalpflege berühren.

Dabei sieht man immer wieder, dass überall dort, wo mithilfe der Archäologie Forschungslücken geschlossen, neue Fragen formuliert oder Unsichtbares sichtbar gemacht wird, sich sofort eine öffentliche Wahrnehmung einstellt, die über die der „normalen Archäologie“ weit hinausreicht.

Die Erforschung der Hinterlassenschaften von Krieg und Terror des 20. Jahrhunderts in Berlin und Brandenburg erfolgt in Zusammenarbeit mit den Universitäten Berlin (Bernbeck 2017) und Wien (Theune 2016), auch um den eigenen Kompetenzerwerb der Landesämter abzusichern – auf der Universität hat keiner der heute verantwortlichen Archäologen jemals etwas von diesem Thema gehört.

Dazu gehört die systematische Erfassung der Lagerstandorte durch Auswertung der betreffenden Standardwerke (Benz / Distel 2006; Bräutigam 2003; Endlich / Goldenbogen / Herlemann / Kahl / Scheer 2000; Kubatzki 2001; Meyer / Neitmann 2001; Morsch / Ohm 2014), historischer Quellen, Aufsuchung im Gelände und /oder Lokalisierung mit historischen Luftbildern und Digitalem Geländemodell (Abb. 4). Sie zielt auf die Eintragung als Bodendenkmal in die Landes-Denkmalliste um die dauerhafte Erhaltung sicherzustellen. Gleichrangiges Ziel dabei ist aber auch die Vermittlung und Musealisierung – entweder am originalen Ort, in Museen oder bei den Gedenkstätten.

Vorgehensweise der Landesarchäologie

Eine breite Palette an Anlässen für unsere reagierende Tätigkeit kommt i. d. R. von außen: Bauplanungen an Standorten ehemaliger Lager wurden uns oft erst bei Realisierung bekannt; der Wandel der musealen (und ideologischen) Konzeption der Gedenkstätten „erfordert“ neue Gestaltungen, in der Regel mit Bodeneingriffen; Workcamps mit bester pädagogischer Zielsetzung greifen in den Boden ein; Raubgrabungen erfolgen an bestimmten Täterorten (z.B. Carinhall) und hinterlassen Löcher im Boden und in der Geschichte; forensische Sachverhaltsaufklärungen an NS-Tatorten sind erforderlich; Nachsuch-Genehmigungen nach kriegsbedingten Einlagerungen von privater Seite werden beantragt; lokale Initiativen wollen forschen und graben etc. Aber auch die Absicht, lediglich Informationstafeln aufzustellen, bringt dokumentationspflichtige Bodeneingriffe mit sich. Schließlich ist die Landes-Denkmalliste eine ständige systematische Inventarisierungs-Aufgabe der Archäologischen Denkmalpflege.

Ausgraben oder Erhalten?

Methodisch-Konservatorisch stellt sich grundsätzlich die Frage: (Wie) kann man die Fund-Plätze erhalten? „Primärschutz“ bedeutet den Erhalt in situ an Ort und Stelle, dies kann z.B. „sichtbar“ geschehen (daraus ergibt sich die Frage nach Präsentation und Erhaltung nach der Ausgrabung) oder „unsichtbar“: in dauerhafter Erhaltung der meist nur knapp unter der Oberfläche verborgenen Strukturen ohne Offenhaltung originaler Substanz (evtl. mit Markierung an der Oberfläche). Archäologisch gewonnene Erkenntnisse liefern häufig planungsrelevante Daten für den Primärschutz. „Sekundärschutz“ bedeutet den Erhalt in Form von Dokumentation und Funden, unter (teilweiser) Opferung der Originalsubstanz. Fundmaterialien neuen Typs fallen an, teilweise neue Materialien, mit einem für archäologische Objekte ungewöhnlich engen Datierungsrahmen bzw. kurzer „Laufzeit“. Dazu kommt allerdings das Problem der Restaurierung und Konservierung. Das Problem der Erhaltung und Aufbewahrung von großen Fundmassen darf aber nicht („in vorauseilendem Gehorsam“) von den begrenzten Kapazitäten der Landesämter her gedacht werden (Müller 2016).

Befunde und Funde

In den Lagern verbrachten die nach politischen und rassistischen Kriterien unterschiedenen Gruppen von Häftlingen und Zwangsarbeitern einen wesentlichen Teil ihres Lebensalltags. Die bauliche Beschaffenheit, Ausstattung und Organisation der Lager beeinflussten ihre Überlebenschancen unmittelbar. Deshalb werden auch die baulichen Befunde der Lager, ihre räumliche Verteilung und funktionale Differenzierung in den Blick genommen.

Die Analyse des Fundmaterials des 20. Jahrhunderts ist bei weitgehendem Fehlen spezialisierter Archäologen schwierig, erste Ansätze einer antiquarischen Fundansprache sind vorhanden. Eine genaue Datierung kann u.U. erst zur Deutung als NS-Lager führen, Ziel ist die Klärung der Frage: wozu dienten die Plätze, wie sind sie zu interpretieren? Hier stellt sich oft das Problem der Nachnutzung, insbesondere durch alliiertes (in Brandenburg sowjetisches) Militär, das Lager abgetragen bzw. zerstört und durch Neubau militärischer Anlagen überprägt hat (Lager Uckermark). Stellenweise traten auf diese Weise neue Täter-Opfer-Konstellationen ein (sowjetische „Speziallager“), die zudem eine eigene Gedenkproblematik aufwerfen („doppelte Geschichte“).

Diesen Umständen kann letztlich eine denkmal-begründende Wirkung zukommen. Sogenannte „Täter-Orte“ sind als Denkmale problematischer und ihre Vermittlung schwieriger, da keine Akzeptanz in der Öffentlichkeit zu erwarten ist (hoffentlich ändert sich das nicht zukünftig), diese gibt es bei „Opfer-Orten“ aber sehr wohl, was natürlich als Denkmal-Kriterium im Denkmalschutzgesetz nicht vorgesehen ist (Kersting / Müller 2015).

Die materiellen Reste sind immer unmittelbar mit den Menschen und ihren Schicksalen verknüpft – dies gilt nicht nur für die hier betrachtete Phase, nur hier kennt man eben den historischen Kontext ganz genau (zu dem umfangreichen Fragenkomplex der damit verbunden ist siehe Bernbeck 2017, der an vielen Stellen bedenkenswerte Überlegungen mitteilt). Die Bodendenkmalstrukturen sind quasi mit „Schicksal und Geschichte aufgeladen“ (Abb. 5), was sich sowohl im Charakter des Fundmaterials als auch der Befundstrukturen des Bodendenkmals auswirkt, bis hin zu dem Umstand, dass Funde Beweisstücke und Befunde Tatorte sein können.

Diese Konstellation bewirkt, anders als bei „herkömmlichen“ Bodendenkmalen, dass sich das Interesse der Öffentlichkeit oft früh (zu früh) in Richtung „Schaffung eines Gedenkortes“ bewegt, weil die vermeintliche „Authentizität“ des Ortes Beglaubigung und Ansatzpunkt liefert. Die Funde selber sind in einem bisher für die Archäologie unbekanntem Ausmaß „auratisch und emotionalisierend“, und vielfach sogar personalisiert (z.B. selber oder von den Lagerverwaltungen mit Namen versehen etc.), nämlich Individuen und Einzelschicksalen zuweisbar; in vielen Fällen in der jüngeren Vergangenheit sogar bis hin zur „Entschädigungsrelevanz“ – diese Möglichkeit entfällt leider in der Zukunft mit dem Aussterben der Opfergeneration.

Lernphasen

(Abb. 6)

1. In einer chaotischen „prä-adminstrativen“ Initialphase, als sich der Rauch (und Rausch) der Wende noch verzog und die Denkmalpflege-Belange im Lande Brandenburg noch nicht recht sortiert waren, wurden in Falkensee bei Berlin in einem Außenlager des KZ Sachsenhausen undokumentierte Freilegungen und Pflegemaßnahmen vorgenommen.

Dies geschah in bester Absicht durch eine lokale Initiative 1992/93 im Rahmen eines der vielen neuen ABM-Projekte. Die Einrichtung einer Gedenkstätte war schon zu DDR Zeiten erfolgt. Im Museum am Ort werden heute noch bemerkenswerte Funde aus diesen Freilegungen aufbewahrt (ein Knüppel und eine Glocke aus Blechstreifen), eine Dokumentation gibt es über die damaligen Aktivitäten leider nicht. Immerhin sieht man hier, dass das wovor immer gewarnt wird, nämlich Freilegung und Offenlassen von Strukturen wie Fußböden, nicht immer in kurzer Zeit zur Zerstörung führt – sie sind nach wie vor gut erhalten, und harren einer bauforscherischen Dokumentation. Hier steht auch eine der wenigen Stein-Baracken, um deren Erhaltung derzeit gerungen wird, da sie mittlerweile baufällig geworden ist (Krüger / Schulz 2016).

2. Ebenfalls am Beginn der 1990er Jahre begann in den großen Konzentrationslagern Sachsenhausen und Ravensbrück ein Prozess, den man als „Ideologie-Wandel des Gedenkens“ bezeichnen kann, und der sich als Erdeingriffe in die Originalsubstanz manifestierte. In dieser Orientierungs-Phase ab etwa 1995 ging es vor allem darum, dass die Landesarchäologie ihre Zuständigkeit erkennt und einfordert, denn keine Gedenkstätte wollte (und will bis heute) Bodendenkmal sein, da man Auflagen, Behinderungen und Verzögerungen fürchtet.

Die Standorte der Konzentrationslager sahen sich einer Umfunktionierung, Überprägung, Umgestaltung und Überplanung ausgesetzt – die bis heute anhält – und die immer mit Bodeneingriffen einhergeht. Meist sind diese eher kleinformatig und linear, weil in diesen funktionierenden Gedenkstätten-Systemen Leitungen erneuert, Wege und Fläche gestaltet und befestigt werden, doch auch Neubauten kommen vor. So wurde am geplanten Standort des Speziallagermuseums in Sachsenhausen eine umfangreiche Müllgrube entdeckt, deren Inhalt in einem gemeinsamen Projekt mit Gedenkstätte, Landesamt und Universität zunächst einmal sichergestellt wurde, um später gesiebt und noch später ausgewertet zu werden (Masterarbeit A.-K. Müller, bis heute leider unpubl., aber äußerst wertvoll: Müller 2010).

3. Als 2001 im Kriegsgefangenenlager Stalag IIIB bei Eisenhüttenstadt für ein geplantes Gewerbegebiet eine Baufeldberäumung mit Kenntnis des Fachamtes vorgenommen werden sollte, reagierte dieses immerhin mit der Forderung nach archivarischer Dokumentation in Auswahl, die mangels eigener Kompetenz und Kapazitäten durch Bauforscher der Berliner TU durchgeführt wurde (Drieschner / Schulz 2006; Drieschner / Schulz / Krauskopf 2002). Die repräsentative Erforschung vor Abriss erbrachte eine breite Palette von Befunden, die praktisch alles abdeckt, was man in derartigen Lagern finden kann. Dass sie hier schon relativ früh repräsentativ untersucht, erkannt und interpretiert werden konnten, erschloss sich erst nach und nach einer breiteren Kenntnisnahme in der archäologischen Fachwelt, so dass hier von einer „Orientierungsphase“ zu sprechen ist.

Durch die fast komplette Beräumung ergab sich die Möglichkeit, durch kleinflächige, gezielte repräsentative Schwerpunkt-Untersuchungen trotzdem eine große Anzahl der Lager-Einrichtungen zu dokumentieren, wofür ein mutiger, entscheidungsfreudiger Zugriff bei gleichzeitiger hoher Kompetenz ausschlaggebend war, der trotz des frühen Zeitpunktes durch das Team Schulz-Drieschner sichergestellt wurde. Gebaut wurde auf dem Areal allerdings praktisch nichts.

4. Die „kleineren“ Lager, die nicht so im Lichte des Gedenkens und der Erinnerung stehen, wurden öfter Ziel von sogenannten „Verursachergrabungen“, weil aus Unkenntnis und Unterschätzung hier kommerzielle Planungen stattfanden und –finden. Bei den Untersuchungen im KZ-Außenlager Rathenow ließ sich der Antagonismus „Öffentliches Interesse contra Interesse der Öffentlichkeit“ sehr gut beobachten. Die Dokumentation durch das Fachamt 2001 zum eigenen Kompetenzerwerb markiert den Eintritt in eine Konsolidierungsphase. Auf dem Gelände eines Neubaus konnte ein Teil des Lagers 2001 und 2004 dokumentiert werden (Antkowiak / Völker 2001).

Die öffentliche Aufmerksamkeit durch die laufende Grabung bewirkte ein Umdenken. Aus dem Projekt entwickelte sich anschließend eine Ausstellung in der Gedenkstätte Sachsenhausen und in der kommunalen Galerie Rathenow, die ein positives Echo fand. Sie verknüpfte Befunde mit anderen Quellen und Aussagen von Zeitzeugen. Die daraus entwickelte Ausstellung mit ihrem retrospektiven Katalog (Keil / Götze 2002) darf als ein Paradebeispiel für die archäologische Vermittlung der Geschichte des Nationalsozialismus in einer authentischen Umgebung bezeichnet werden.

Zu beobachten war der Wechsel in der Interessenslage der Öffentlichkeit auch am Beispiel des Zwangsarbeitslagers der Firmen Bosch und Siemens in Dreilinden, Kleinmachnow (Antkowiak 2003). In einem seitdem mehr oder weniger typischen Verlauf war es hier eine Bürgerinitiative, die dem Fachamt das Lager zur Kenntnis brachte und gegen die Interessen der Gemeinde 2002/03 eine Ausgrabung vor dem endgültigen Abriss der letzten Originalbaracke (mit Segen der Baudenkmalpflege) und der Neubebauung vehement einforderte, was für die Bodendenkmalpflege eine selten günstige Ausgangssituation für die Durchsetzung ihrer Belange bot. Die Dokumentation durch das Fachamt selber diente weiterem Kompetenzerwerb in dieser Konsolidierungsphase.

5. Aus einem ständig (vermutlich bis heute) existierenden „Parallel-Universum“ interessierter, aber nicht umfassend informierter Amateure können manchmal wohlgemeinte Aktivitäten in eine geordnete Entwicklung unter Beteiligung des Fachamtes überführt werden.

Ein Beispiel dafür ist das Lager Sebaldushof bei Treuenbrietzen der MUNA-Werke. Im ehemaligen Munitions-„Werk A“ bei Treuenbrietzen wurden von 1942 bis zur Befreiung 1945 viele ZwangsarbeiterInnen zur Arbeit gezwungen. Am Ort des Lagers „Sebaldushof“ wurde im Wald von mehreren Schülergenerationen einer preisgekrönten Geschichtswerkstatt ein Rundgang eingerichtet, Informationstafeln errichtet und eine kontinuierliche Pflege des Bodendenkmals sichergestellt. Bei den Aktionen waren auch knapp 100 kleine Metallplättchen mit Namen, Adressen, Geburts- und anderen Daten gefunden worden, deren Anzahl bei Begehungen durch Ehrenamtliche in der letzten Zeit nochmal um ein Mehrfaches vermehrt werden konnte (Abb. 7).

Auch im Falle des Kriegsgefangenenlager Stalag IV B Mühlberg/Elbe war der Verlauf insofern typisch, als eine lokale Initiative ein Jugendprojekt mit Grabungen und einer Ausstellung der Funde im Jahr 2005 (!) durchführte, zwar mit Genehmigung aber ohne Beteiligung des Fachamtes, das erst später die Erschließung mit einem Informationspfad in geordnete Denkmal-Bahnen lenken konnte.

6. Die Untersuchungen im Kriegsgefangenenlager Luckenwalde / Frankenfelde STALAG 3a seit 2010 können schließlich als „reibungslose Verursacherarchäologie“ gewertet werden, und gehören zunächst noch der Konsolidierungsphase an, in der die Dokumentation durch das Fachamt vorgenommen wurde, der Eintritt in die Routine-Phase wird durch die Übertragung der Arbeiten an eine Fachfirma markiert (Antkowiak 2002; Bräunig 2020) – seitdem wird so in allen Fällen verfahren.

7. Eine neue Phase der Fachamts-Aktivitäten ist definiert indem nun anstelle reinen Reagierens auf Plan- und Bauaktivitäten die Forschungs-Initiative ergriffen wird.

Ein großes Zwangsarbeiter-Krankenlager an der südlichen Stadtgrenze Berlins, das sogenannte „Ausländerkrankenhaus Mahlow“, konnte ebenfalls - ähnlich Mühlberg/Elbe - ohne archäologische Grabung ins öffentliche Bewusstsein zurückgeholt werden (Drieschner / Kersting, U. 2014). 2013 erfolgte die Eröffnung eines „Gedenk- und Informationspfades“ mit neuen Stahl-Stelen durch Botschafter der Opferstaaten (Schlünz / Müller 2006; Drieschner / Kersting 2014; http://www.gedenkort-mahlow.de/Der-Rundweg).

Auch die Erforschung der Waldlager der Roten Armee in den Brandenburger Wäldern ist in ihrem timing dem Umstand geschuldet, dass das 70jährige Jubiläum des Kriegsendes nahte. Forschung und Öffentlichkeitsarbeit gingen hier also fast Hand in Hand, denn als wir 2014 das Phänomen erkannt hatten - ein Verdienst der Ehrenamtler, die uns darauf aufmerksam gemacht hatten – war klar dass es hier großes Interesse der Öffentlichkeit geben würde (Kersting 2018, Kersting 2022). In diesen Lagern, die offensichtlich angelegt wurden, um der Massen an Soldaten unterbringungstechnisch Herr zu werden, um sie zu beschäftigen und sie zugleich aus den Konflikten mit der Zivilbevölkerung herauszunehmen, befassten sich die „Sieger“ u.a. damit, erbeutete deutsche Wehrmachts-Koppelschlösser durch Abschleifen zu „entnazifizieren“ und sie mit dem Siegenzeichen, dem Sowjetstern zu überprägen (Abb. 8). Heute wissen wir auch, dass dort displaced persons – in sowjetsicher Diktion „Repatrianten“ – erffast wurden, worauf typisches Fundmaterial mit hybriden Merkmalen hinweis: deutsche Ortsname in kyrillischer Schrift oder russische Eigennamen in lateinischer Schrift (Abb. 9).

Schluss

Bei der großen Wanderausstellung zum Thema „Zwangsarbeit“ glaubte man noch 2010 auf Überreste der materiellen Kultur als Exponate verzichten zu können (Knigge /Lüttgenau / Wagner. 2010, 9). Die Dauerausstellung des Dokumentationszentrums NS-Zwangsarbeit in Berlin Schöneweide greift seit 2013 auch auf archäologische Funde und Ergebnisse – auch aus Brandenburg - zurück (Alltag Zwangsarbeit 2013, 114, 138, 164). Die Archäologischen Fachämter wissen heute um die Qualität der Funde und Befunde und werden deswegen offensiv tätig, um ihre Zuständigkeit für die Orte der Kriegs- und Terrorgeschichte zu demonstrieren und sie in den Fokus der Landesarchäologie zu rücken. Dies geschieht aber nicht nur im gesetzlich definierten „Öffentlichen Interesse“ sondern verstärkt begleitet von einem echten Interesse der Öffentlichkeit. Die Tagung „Archäologie und Gedächtnis“– veranstaltet von den Landesarchäologien Berlin und Brandenburg gemeinsam mit den Berliner und Brandenburger Gedenkstätten - von 2015 und ihr Tagungsband 2016 trug im Titel das ambivalente Wort „Gedächtnis“, um sich sein Bedeutungsfeld von „Erinnerung bis Gedenken“ zu Nutze zu machen (Kersting / Theune u. a. 2016).

Die originalen Orte und ihre materiellen Hinterlassenschaften sind gerade wegen der mit ihnen verbundenen Gewaltverbrechen und des dort angerichteten Leids heute unverzichtbar für eine – letztlich auf archäologischer Forschung basierenden – Vermittlung bei der politischen (eigentlich ja menschlichen) Bildung nachfolgender Generationen. Der Wunsch nach anschaulicher Vergegenwärtigung führte zur „Wiederentdeckung“ einer Vielzahl bislang unbeachteter Orte. Einen wesentlichen Beitrag zu dieser Spurensuche leisteten lokale bürgerschaftliche Initiativen. Die buchstäbliche, aber auch gesellschaftliche Funktion und Wirkung der Archäologie besteht ja gerade und vor allem darin, zwischenzeitlich Verdecktes wieder sichtbar, erkennbar zu machen – nun werden auch die Lagerstandorte und ihre Geschichte(n) wieder im Bewusstsein der Öffentlichkeit verankert. Man könnte auch argumentieren, dass sie auf diese Weise erstmals dem Bewusstsein der Öffentlichkeit zugeführt werden, denn damals, als sie „in Betrieb waren“ sollte und wollte man sie nicht wahrnehmen. Der Anschauungs- und Demonstrationswert archäologischer Funde und Befunde, die „Begreifbarkeit“ (trotz Klischee immer noch zutreffend) originaler Lager-Reste wird im Rahmen von Workcamps erfolgreich als Einstieg ins Thema für Jugendliche funktionalisiert.

Die Landesarchäologien als Fachämter für Denkmalpflege müssen und werden aber auch dem Sonderstatus dieser eben nicht „ganz normalen“ Bodendenkmale weiter Rechnung tragen, wobei sie von ihrer emotionalen Qualität in der Vermittlung auch selber profitieren können - ein solch direkter Bezug und Beitrag der Archäologie zur gesellschaftlichen Realität auf dem Feld politischer Bildung ist neu und für alle Beteiligten wertvoll. Nicht zuletzt liefert sie in Form von Funden und Befunden unwiderlegbare Beweismittel, die jeglicher Relativierung der NS-Verbrechen entgegenstehen.

Literatur

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Abbildungsnachweis

Abb. 1-9 Th. Kersting, BLDAM.

Empfohlene Zitierweise

Kersting, Thomas: Archäologie der Zeitgeschichte, publiziert am 10.11.2023; in: Historisches Lexikon Brandenburgs, URL: http://www.brandenburgikon.de (TT.MM.JJJJ)

Kategorien

Epochen: Land Brandenburg
Themen: Archäologie und Siedlung


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