Forstverwaltung

Mario Huth

Anfänge im Zeichen der Jagd

Die ältesten forstlichen Personalnachrichten Brandenburgs liegen bislang für das 15. Jahrhundert vor. So finden wir für den 20. Januar 1450 die Anwartschaft auf das Amt des Heidereiters (auch: „Heiderreitter, Heidenreutter, Heydenreuther“ etc.) zu Rathenow urkundlich formuliert. Nach dem Tod des bisherigen Amtsinhabers „Merten Molmeister“ verlieh Kurfürst Friedrich II. (1437-70) Heinrich von Dequede den vakant gewordenen Posten auf Lebenszeit mit der Maßgabe, er möge „vnser herschaft gerechtickeit Inmanen vnd rechnungen dauon thun“, wofür ihm „auch alle nutzunge vnd genizs von gresingen, verlegen holzce vnd anderen sachen“ eingeräumt werden sollen (CDB, A VII, S. 437, Nr. XLV).

Im Zuge der sogenannten „Inforestation“ wurde seit dem Spätmittelalter von Seiten der Territorialfürsten nicht nur gesteigerter Wert auf eine klare Einhegung ihrer Jagdreviere gelegt, sondern auch auf eine stationäre Unterkunft für Jagdzeug und Meute. In Brandenburg finden wir ausgewiesene Jagdaufenthaltsorte wie Jagdburgen (z. B. Grimnitz) und Jagdhäuser (z. B. Bötzow bzw. Oranienburg) zunächst vorzugsweise innerhalb der landesherrlichen Besitzungen mit entsprechender Urwüchsigkeit und Wilddichte. Nicht zuletzt die Sicherung und der Erhalt des Wildstandes waren es, die ein entsprechendes Fachpersonal in höherer Anzahl vonnöten machten. Es verwundert daher nicht, spätestens mit der „Holtz-Ordnung Churfuerstens Joachimi. De Anno 1547. Vom Montage nach Dyonisii.“ subalternes Forstpersonal nachweisen zu können. Mehrere Holzknechte bzw. Holzförster waren das Exekutivorgan der Heidereiter und hatten sich um die praktische Durchsetzung der kurfürstlichen Direktiven vor Ort zu kümmern (Isaacsohn 1874, 134). Schaden durch Beweidung, Holzdiebstahl oder Feuer waren bei Pfändung des Delinquenten vom Wald fern zu halten. Darüber hinaus fungierten sie als Mittelsmann zu den Waldgewerben, wie der Waldbienenzucht (Zeidlerei), der Teerschwelerei, der Köhlerei und den Glashütten.

Eine ähnliche Entwicklung findet sich in Gebieten, welche nicht der direkten Einflussnahme des Landesherrn unterlagen. Auch wenn dem Kurfürsten gerade im 16. Jahrhundert durch die Säkularisierung von Klöstern doch zusätzliche Waldflächen zufielen, wurde dieser Zuwachs an Wirtschaftsfläche häufig rasch an Vertreter verschiedener Adelsgeschlechter als Lehen weitergegeben. In den Wäldern der aufgelösten Zisterze Himmelpfort hatte beispielsweise die Familie von Trott als neuer Besitzer bald nach 1551 „Diener, so auf die Holtzungen zusehen, bestelt“ (GStA PK, I. HA, Rep. 23, Nr. 21-1, unfol.). An der Spitze des Forstpersonals stand zu dieser Zeit offenbar ein Holzvogt mit Sitz direkt in Himmelpfort, der spätestens ab 1564 einen Heidereiter sowie mehrere „Heidegenger“ unter sich hatte. Neben Grenzrevisionen waren deren Aufgaben ähnlich geartet wie die ihrer Berufskollegen in den Wäldern landesherrlicher Verwaltung. Sie hatten Holzdiebstahl durch Pfändungen zu ahnden oder den Teerschwelern die nutzbaren Bestände anzuzeigen. Darüber hinaus finden wir im 17. Jahrhundert in von Trottschen Dörfern wie Badingen, Bredereiche oder auch Himmelpfort „Schützen“, denen wohl vor allem jagdliche Aufgaben zufielen.

Sogenannte „Jäger“ werden auch in den vorhandenen landesherrlichen Forst- und Holzordnungen erwähnt. Ihre Existenz deutet auf eine ähnliche berufliche Spezialisierung hin. Die diversen „Jägermeister“-Ämter blieben jedoch zunächst wohl eine Hofcharge im direkten Umfeld der Residenz des jeweiligen Territorialherrn. Erst mit der Einführung des Oberjägermeisteramts war vermutlich ein administrativer Zentralisierungsgedanke ausschlaggebend. Immerhin wurden hier die forst- und jagdwirtschaftlichen Geschicke des kurbrandenburgischen Territoriums für einen sehr langen Zeitraum in einem Posten vereinigt. Schon Heinrich von Sandersleben (†1601), der erste nachweisbare Inhaber dieses Amtes (bestallt am 15. Juni 1579), stand an der Spitze der landesherrlichen Jagd- und Forstverwaltung. Dies blieb wenigstens bis in das 18. Jahrhundert so.

Im subalternen Forstdienst der peripheren Gebiete der Mark mussten Jagd und forstwirtschaftliche Belange augenscheinlich noch lange in Personalunion durch Heidereiter bewältigt werden, Angaben zu „Jägern“ fehlen hier oftmals. Heidereiter hatten auch dafür Sorge zu tragen, dass den kurfürstlichen Wäldern kein Abtrag durch Holzdiebstahl oder Waldbrände geschah. Ferner dürften sie den Holzeinschlag vor Ort eingewiesen haben, wenngleich sie nicht befugt waren, auch die Bezahlung des Holzes abzuwickeln. Das Hauptaugenmerk sollten sie allerdings stets darauf legen, das jagdbare Wild zu erhalten und es nicht aus dem Revier wechseln zu lassen.

Es verwundert daher nicht, dass in frühen normativen Rechtsquellen zu forstlichen Belangen schwerpunktmäßig die Jagd thematisiert wird und die ersten forstlichen Bestimmungen und Restriktionen direkt an „Wild-Diebe“ adressiert waren. Bezeichnenderweise ist hier auch noch nicht von Wäldern oder gar schon Forsten die Rede, sondern vielmehr von „Wiltbanen“ oder maximal von „Höltzern“. Neben dem Gebrauch von weiteren Titeln wie „Läufern“, „Puschleuffern“ und „Hegemeistern“ werden aber schon Ober- und Unter-Forstmeister sowie Hof- und Jägermeister, Oberförster und Heideknechte bzw. Heideläufer genannt – allerdings ohne nähere Dienstinstruktion.

Eine zaghafte strukturelle Änderung erfuhr dieses System erst durch die Eingliederung des Forstwesens bzw. der Forstämter in die Amtskammern unter König Friedrich Wilhelm I. (1713-40). Bisher hatte nur der Geheime Rat eine sporadische Kontrollfunktion über das Forstwesen ausgeübt. Das neue System erwies sich nun insofern als praktikabler, als dass die Forstbediensteten in ein bereits längere Zeit arbeitendes Verwaltungsgebilde zweckmäßig integriert und von diesem kontrolliert wurden. In den Domänenämtern wurden nun „Forst Registraturen“ angelegt.

Da es noch kein vereinheitlichtes wissenschaftliches Studium im Lande gab, war der klassische Weg der Lehre das erforderliche Nonplusultra. Zwangsläufig bildeten sich daher oftmals traditionelle Försterfamilien heraus, bei denen der Vater den Lehrherrn gab. Die Söhne übernahmen später deren Revier.

Ausbau von Forstwirt- und Forstwissenschaft in friderizianischer Zeit

Unter Friedrich II. (1740-86) ist ein deutlich bemerkbarer Ausbau des Forstverwaltungsapparates zu beobachten. Er hatte 1740 eingangs seiner Regentschaft eine recht geringe Anzahl an höheren Bediensteten mit recht ungenau definierten Aufgaben von seinem Vater übernommen. An der Spitze standen damals in Konkurrenz um die Gunst des Königs der Oberjägermeister, der Hofjägermeister und der Landjägermeister, denen in kurmärkischen Forsten sowohl drei königliche Oberforstmeister (Altmark / Mittel- und Uckermark, Prignitz, Ruppin / Kurmärkisch-Wendischer Distrikt), als auch die zugehörige Beamtenschaft der entsprechenden Kriegs- und Domänenkammer rechenschaftspflichtig waren. Dieser zentralen Verwaltungsebene unterstanden wiederum die Revierbediensteten vor Ort – also zum einen die Heidereiter, die als berittene Forstmänner einen recht großen Einzugsbereich zu beaufsichtigen hatten, zum anderen den Heidereiter zu- und untergeordnet eine gewisse Zahl von sogenannten Heideläufern mit noch kleineren Reviereinheiten.

Auch auf größerem landadligem Besitz kann zu dieser Zeit eine allmähliche Veränderung hin zur Erweiterung des Forstpersonals wahrgenommen werden. Beispielsweise hatten die von Arnim 1724 ihre Boitzenburger Forsten in nur zwei Beritte geteilt und verfügten lediglich über zwei Schützen. Wenig später waren es immerhin schon ein Förster, ein Schütze und drei Heideläufer. Diese Entwicklung setzte sich bis 1764 fort. In diesem Jahr bestand der Personaletat schon aus etlichen Angestellten. Zu nennen wären: ein Förster, zwei Schützen, ein Fasanenmeister, vier Heideläufer und ein Holzwärter (Harnsich 1968, 179; Enders 1986, 177f.).

Im letzten Drittel seiner Regierungszeit war Friedrich II. dann auch gewillt, den forstlichen Verwaltungsapparat in seinem Land erheblich auszubauen, um seinen steten Forderungen nach einer Erweiterung der Holzbodenfläche mehr Rechnung tragen zu können. Dies zeigt etwa die Gründung des letzten Fachdepartements, des „Forstdepartements“ im Januar 1770. Administrativ eingebettet in das 1723 geschaffene Generaldirektorium wurde dem Departement eine kooperative Doppelspitze vorangestellt. Ferner hatten im Forstdepartement fünf vortragende Räte ihren Sitz. Im Jahr 1775 war unter ihnen beispielsweise der Geheime Forstrat Johann Peter Morgenländer (†1811 Berlin), der fünf Jahre später seine elementare „Forst-Beschreibung von der Churmarck“ vorlegte. Hinzu kamen schließlich noch zwei Geheime Expedierende Sekretäre, ein Geheimer Registrator sowie ab März 1785 der Oberforstbauinspektor Carl Wilhelm Hennert (1738–1800) (Abb. 1), welcher später auf dem Gebiet der Forsteinrichtung und Forstentomologie Bedeutendes leistete.

Um die finanzwirtschaftlichen Belange zu überwachen und zu ordnen, war mit dem 1. Juni 1770 eine Hauptforstkasse eingerichtet worden. Der Kassenrendant sowie die zwei zugehörigen Sekretäre (ein Kontrolleur, ein Reskontreur) hatten beispielsweise auch die Geschäfte der Hauptnutzholzadministration zu überwachen, die nur einen Tag zuvor ins Leben gerufen worden war. Wenn Holz aus landesherrlichem Forst veräußert und über Wasserwege ins Ausland geflößt wurde, hatten sich darum vier Geheime Finanz-, Kriegs- und Domänenräte zu kümmern, denen zur Erledigung ihrer Pflichten noch zwei Geheime Expedierende Sekretäre und drei Geheime Kanzlisten beigegeben worden waren. Für den in- und ausländischen Absatz von Hölzern mit Brennwert, aber ohne weiteren Nutzen, wurde am 1. Juli 1786 schließlich noch die Hauptbrennholzadministration ins Leben gerufen, der lediglich ein Direktor vorstand.

Die deutliche Trennung zwischen der eigentlichen Forstverwaltung und der „Königlichen Hofjägerey“ innerhalb des engeren Hofstaates ist symptomatisch für die administrativen Neuerungen unter Friedrich II. An der Spitze der Hofjägerei stand nun der Oberjägermeister. Diesem war der Landjägermeister zugeordnet, der ihm zum Rapport über den Zustand der Wildbestände bereitzustehen hatte. Darüber hinaus hatten die drei königlichen Oberforstmeister mit den höheren Dienstchargen über jagdliche Angelegenheiten zu korrespondieren. Im Hofstaat selbst waren schließlich noch die Organisatoren königlicher Jagden personell verankert. Im Jahr 1775 finden wir zu diesem Zweck einen Hofjäger, einen Jagdzeugmeister, einen „Wildfactor“ sowie einen Kondukteur und Landvermesser eingestellt. Das Amt des Hofjägermeisters ist anfangs wohl auch eher im engen Rahmen der Hofjägerei angesiedelt gewesen, erfuhr aber später durch das energische Auftreten Heinrich Wilhelm von Anhalts (1731–1801) erheblichen Einfluss auf forstliche Belange des gesamten Territoriums.

Subalterne Revierbedienstete, namentlich die Königlichen Unterförster (einstige Heideläufer) und Oberförster (einstige Heidereiter) waren in rein forstwirtschaftlichen Dingen den Oberforstmeistern unterstellt, hatten sich aber im täglichen Verwaltungsgeschehen, etwa hinsichtlich ihrer Besoldung, ihrer Dienstländereien, ihres Deputats o.ä. zunächst an die Domänenämter zu wenden. Die erwähnten Revierbediensteten bildeten auch die ersten Ansprechpartner für Holzwerber jeglicher Form (z. B. Holzhauer und Stabschläger) und für die Pächter der Forstnebennutzungen mit ihrem eigenen Personalstab.

Die Einrichtung einer höheren Bildungsanstalt erschien bei dem erhöhten Bedarf an Fachkräften als eine logische Konsequenz, sie kam allerdings nur langsam in Gang. Der Botaniker Johann Gottlieb Gleditsch (1714–1786) (Abb. 2) hielt ab Oktober 1770 Vorlesungen in Berlin über die „zum Forstwesen nötige Kenntnis der Bäume, ihrer Pflanzung, Besamung und Cultuivirung“ (Huth 2010, 113). Erheblich näher an der Praxis orientiert war dagegen Friedrich August Ludwig von Burgsdorf (1747–1802) (Abb. 3), der ab Februar 1789 eine Art forstwissenschaftliches Lehrinstitut für königliche Jagdjunker aus dem Reitenden Feldjägerkorps in Berlin unterhielt. Zeitgleich bemühte sich schließlich noch Joachim Friedrich Wilhelm von Oppen (1746–1815) um ein forstliches Lehrinstitut generell für Mitglieder des Reitenden Feldjägerkorps, welches im Januar 1789 seinen Betrieb aufnahm und den Schwerpunkt zunächst auf Mathematik, Landesvermessung und Zeichnen legte. Während die letztgenannten Einrichtungen ihren Lehrbetrieb bald wieder einstellten, gelang es, die forstlichen Vorlesungen Gleditschs nach dessen Tod zunächst durch den Botaniker Johann Christoph Andreas Mayer (1747–1801) (Abb. 4), dann aber durch Carl Ludwig Willdenow (1765– 1812) (Abb. 5) weiterführen zu lassen. Bald nach dessen Tod konnte der königliche Oberlandforstmeister Georg Ludwig Hartig (1765–1837) (Abb. 6) im Herbst 1814 durchsetzen, dass 22 Reitenden Feldjägern und 82 Fußjägern in der Universität in Berlin forstwissenschaftlicher Unterricht erteilt wurde. Diese Maßnahme gipfelte im April 1821 in der Gründung einer akademischen Forstlehranstalt an der Berliner Universität, die unter maßgeblichen Einfluss ihres ersten Direktors Friedrich Wilhelm Leopold Pfeil (1783–1859) (Abb. 7, 8) am 1. Mai 1830 nach dem waldumrahmten Eberswalde ausgelagert wurde (Abb. 9). Dieser Standort existiert bis heute.

Zäsuren und Neuorientierung

Die hier erläuterten umfangreichen Organisationsstrukturen änderten sich erst im Zuge der Stein-Hardenbergschen Reformen mit der Einrichtung einer eigenen Abteilung innerhalb der Königlichen Regierung, der Abteilung III F für direkte Steuern, Domänen und Forsten.

Zwischen den Revierbediensteten und der Regierung wurde nun eine separate Verwaltungsebene eingeführt, die Forstinspektionen, später als Forst-Bezirke bezeichnet, deren Forstinspektor die Aufsicht über die einzelnen königlichen Forstreviere nebst der zugehörigen Forstkasse führte. Der Aufsichtsbereich eines königlichen Oberförsters setzte sich wiederum aus mehreren Unterförsterbeläufen (später: königliche Förstereien, königliche Schutzbezirke) und zugehörigen Betriebsteilen (z. B. in der Saatgutgewinnung: Samendarren) zusammen. Noch kleinere Untereinheiten, also Reviere oder gar Revierteile wurden von königlichen Waldwärtern oder Forstaufsehern, manchmal sogar nur von Hilfsförstern, beaufsichtigt.

Gegen Ende des 19. Jahrhunderts hatte die Anzahl an Revierforstbediensteten wohl ihr Maximum erreicht. Ein Forstinspektionsbezirk vereinigte eine Vielzahl von Oberförstereien, die sich ebenfalls aus einer hohen Anzahl von Schutzbezirken bzw. Förstereien und Waldwärtereien oder Hilfsförsterbezirken zusammensetzten. Diese Strukturen wurden im Kern dann bis weit in das 20. Jahrhundert beibehalten. Grundlegendes änderte sich in der höheren Verwaltungsebene tatsächlich erst im Dritten Reich mit der Aufgabe der Forstinspektionsbezirke und Einführung des zentralen geleiteten Landforstmeisterbezirks Potsdam mit seinen Preußischen Forstämtern.

Der forstliche Personalbedarf erhöhte sich auch in den Privat-, Stifts-, Kirchen- und Kommunalwäldern. Städte wie Brandenburg/Havel, Lychen, Templin oder auch Wittstock/Dosse verfügten über Wälder von weit mehr als 1000 Hektar, ebenso wie das Domstift Brandenburg/Havel oder aber das Damenstift Heiligengrabe. Um für Wälder dieser Art zukünftig ausreichend Fachkräfte bereitstellen zu können, wurde in Templin die erste Privatforstschule Deutschlands gegründet, die ihren Lehrbetrieb am 1. Oktober 1906 unter der Direktion des späteren Forstmeisters Ernst Jacob (1873–1950) aufnahm (Abb. 10). Der Unterricht wurde hier bis zur kriegsbedingten Unterbrechung 1943 fortgesetzt.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges ging man eher zögerlich daran, die Forstverwaltung umzugestalten. Das Zentralforstamt stand den jeweiligen Landesforstämtern, so auch dem Landesforstamt Brandenburg, im Zeitraum von 1945 bis 1949 vor, in deren Zuständigkeitsbereich wiederum die verbliebenen Forstämter fielen. Von 1949 bis 1952 gab es im Land Brandenburg als Zwischenebene die Kreisforstämter, denen nunmehr direkt die Forstämter – wieder in Oberförstereien umgetauft – unterstanden. Ab 1951 wurden die Oberförstereien dann als Instrukteurbezirke eingerichtet. Man erkannte relativ schnell, dass diese Form der Organisation sich hemmend auf die Einflussnahme der Oberförstereien auf die ihnen unterstellten Verwaltungseinheiten, namentlich die Revier- und Hilfsförstereien auswirkte. Daher ging man am 1. Januar 1952 schließlich dazu über, Staatliche Forstwirtschaftsbetriebe (StFB) zu gründen, welche die Existenz der Kreisforstämter gleichsam obsolet erscheinen ließen und zur Abschaffung dieser Verwaltungseinheit führten.

Mit dem Gebiet des heutigen Landes Brandenburg lassen sich weite Teile der drei ehemaligen DDR-Bezirke Potsdam, Frankfurt/Oder und Cottbus gleichsetzen, deren forstwirtschaftlich relevante Flächen ihrerseits bis 1990 eine Unterteilung in mehrere Staatliche Forstwirtschaftsbetriebe (StFB) erfuhren. Auf den Bezirk Potsdam entfielen dabei 1987 acht Betriebe (Kyritz, Neuruppin, Gransee, Oranienburg, Rathenow, Belzig, Luckenwalde, Königs Wusterhausen), auf den Bezirk Frankfurt/Oder fünf (Bernau, Eberswalde, Frankfurt, Fürstenwalde, Strausberg) und auf den Bezirk Cottbus sechs (Jessen, Finsterwalde, Hoyerswerda, Lübben, Cottbus, Weißwasser). Einer Spezialisierung und Effizienzsteigerung mit einer übergeordneten Verwaltungsstruktur als Leitung mehrerer StFB lag 1963 die Idee zur Bildung der Vereinigungen Volkseigener Betriebe Forstwirtschaft (VVB Forstwirtschaft) zugrunde, von denen zwei ihren Sitz in Bezirksstädten hatten (Potsdam, Cottbus). Durch die Schaffung von Rechenstationen und Technikkomplexen sollten dabei Revierbedienstete in ihrer administrativen Tätigkeit entlastet und eine Steigerung der Produktivität erreicht werden. Auch wenn diese bezirksübergreifende Struktur 1975 wieder aufgelöst wurde, zeigt sie doch die verhältnismäßig große Bedeutung, die diesem Wirtschaftszweig beigemessen worden ist, der in einigen Forstbetrieben mit sehr hohem Volkswaldanteil (z. B. StFB Gransee, StFB Oranienburg, StFB Fürstenwalde) und den daran geknüpften Nebenproduktionen (z. B. Harzung, Holzkohleherstellung, Tierproduktion) der Hauptarbeitgeber gewesen ist.

Für die fachliche Ausbildung von Revierbediensteten blieb der Standort Eberswalde auch nach Kriegsende erhalten. Die ehemalige Forstliche Hochschule wurde ab 1946 als Forstwirtschaftliche Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin weitergeführt. Forst- bzw. Waldfacharbeiter, die sich im Zusammenschluss als Rotte oder später als Brigade um die praktische Umsetzung der Revierpflege zu kümmern hatten, erhielten an verschiedenen Orten Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Zunächst ab September 1951 in Kunsterspring bei Neuruppin, zum anderen ab 1954 in Bernau. Försterlehrgänge wurden ab 1952 an der Fachschule für Forstwirtschaft Templin angeboten. Aufgrund des Personalmangels konnten sich hier Waldfacharbeiter während einer knapp einjährigen Ausbildungszeit zum Revierförster weiterqualifizieren. Fünf Jahre später wurde diese Einrichtung nach Lychen verlegt, wo sie bis zu ihrer Schließung am 31. 12. 1996 verblieb.

Ich widme diesen Text meinem Freund, dem Zapfenpflücker Bernd Roßbach († 2009).

Quellen

Brandenburgisches Landeshauptarchiv (BLHA):

Rep. 2, Kurmärk. Kriegs- und Domänenkammer, F. 1429, fol. 1r, 18r, fol. 21r u. 63r.

Rep. 2A, Regierung Potsdam, III F, Nr. 4187, unfoliiert, Schreiben

Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (GStA PK):

I. HA, Rep. 23, Nr. 21-1, unfoliiert. Schreiben vom Sonntag Quasimodogeniti 1564.

II. HA, Abt. 33, Forstdepartement, Generalia, Tit. II, Nr. 73, fol. 1r–2r.

II. HA, Abt. 33, Forstdepartement, Generalia, Tit. II, Nr. 92, Bd. I, unfoliiert, Schreiben vom 16. 1. 1795.

II. HA, Abt. 33, Forstdepartement, Kurmark, Tit. I, Nr. 66, unfoliiert, Schreiben vom 26. 5. 1749, 27. 4. 1780 u. 6. 5. 1780

Adreß Calender/Der Koen. Preuß. Haupt- und Residentz-Staedte Berlin und daselbst befindlichen Hofes […] Auff das Jahr Christi MDCCIV., o. O., um 1704 (Kapitel „Jagd Cantzley.“ und „Jaegerey.“).

Codex diplomaticus Brandenburgensis: Sammlung der Urkunden, Chroniken und sonstigen Quellenschriften für die Geschichte der Mark Brandenburg und ihrer Regenten. 4 Hauptteile A-D mit 35 Bde. 1 Supplement-Bd. 5 Register-Bde. Herausgegeben von Adolph Friedrich Riedel. Berlin 1838-1869 [Zitiert als CDB]. [Siehe: Hier]

Corpus Constitutionum Marchicarum, Oder Königl. Preußis. und Churfürstl. Brandenburgische in der Chur- und Marck Brandenburg, auch incorporirten Landen publicierte und ergangene Ordnungen, Edicta, Mandata, Rescripta [et]c.: Von Zeiten Friedrichs I. Churfürsten zu Brandenburg, [et]c. biß ietzo unter der Regierung Friderich Wilhelms, Königs in Preußen [et]c. ad annum 1736. inclusivè/ … colligiret und ans Licht gegeben von Christian Otto Mylius. Berlin 1737-1755 [Zitiert als CCM]. [Siehe: Hier]

Handbuch über den Königlich Preussischen Hof und Staat auf das Jahr 1794, Berlin. [Siehe: Hier]

Handbuch über den Königlich-Preußischen Hof und Staat für das Jahr 1818, Berlin. [Siehe: Hier

Königlich Preußischer Staats-Kalender für das Jahr 1851, Zweiter Abdruck, Berlin. [Siehe: Hier]

Literatur

In Verantwortung für den Wald, Die Geschichte der Forstwirtschaft in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR (hrsg. vom Brandenburgischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Potsdam). Potsdam 1998.

Behm, Emil (Hrsg.): Preußisches Forsthandbuch, Behörden- und Personalnachweis für die Forsten des Preußischen Staates der Hofkammer, des Reiches, der Freien Stadt Danzig und des Memelgebiets nach dem Stande vom 1. April 1922. Neudamm 1922.

Baumgart, Peter / Heinrich, Gerd (Hrsg): Die Behördenorganisation und die Allgemeine Staatsverwaltung Preußens im 18. Jahrhundert, Sechszehnter Band, Zweiter Teil, Akten vom Januar 1778 bis zum August 1786 (= Einzelveröffentlichungen der Historischen Kommission zu Berlin, 5, Quellenwerke, 5). Hamburg/Berlin 1982.

Bendix, Bernd: Biographien forstlicher Schriftsteller aus vier Jahrhunderten. Eine Zusammenstellung nach aktuellem Forschungsstand. Remagen-Oberwinter 2019.

Enders, Lieselott: Historisches Ortslexikon für Brandenburg, Teil VIII Uckermark (= Veröffentlichungen des Staatsarchivs Potsdam, 21). Weimar 1986.

Gautschi, Andreas / Suter, Helmut: Vom Jagen, Trinken und Regieren, Reminiszenzen aus dem Leben des Kurfürsten Johann Sigismund von Brandenburg nach alten Briefen zitiert (= Aus dem Deutschen Adelsarchiv, Neue Folge, 9). Limburg a. d. Lahn 2005.

Genthe, Franz: Die preußischen Oberjägermeister. Ein Beitrag zur Geschichte des Oberjägermeister-Amtes von 1579–1825. In: Hohenzollern-Jahrbuch 10 (1906), S. 261–274. [Siehe: Hier]

Gerigk, Charlotte / Strähnz, Sylvia / Litzke, Karl-Heinz: Festschrift 50 Jahre forstliche Ausbildungsstätte Kunsterspring. Kunsterspring 2002.

Glowalla, Horst Karl: Zur Geschichte der Oberförsterei Zechlin und ihrer Tochteroberförsterei Zechlinerhütte. Karwe 2005.

Guth, Eugen. Deutsches Forsthandbuch. Neudamm 1937.

Harnisch, Hartmut: Die Herrschaft Boitzenburg – Untersuchungen zur Entwicklung der sozialökonomischen Struktur ländlicher Gebiete in der Mark Brandenburg vom 14. bis zum 19. Jahrhundert (= Veröffentlichungen des Staatsarchivs Potsdam, 6). Weimar 1968.

Hartzsch, Helmar: Forstliche Ausbildung in Templin und Lychen. In: Anders, Kenneth / Fischer, Lars (Hrsg.): Landschaftswerkstatt Schorfheide-Chorin. Eggersdorf 2007.

Hasel, Karl / Schwartz, Ekkehard: Forstgeschichte. Ein Grundriss für Studium und Praxis. Remagen 22002.

Huth, Mario: Über die Anfänge der forstwissenschaftlichen Lehre in Brandenburg-Preußen. Eine erste Zwischenbilanz. In: Jahrbuch für brandenburgische Landesgeschichte 61 (2010), S. 107–139.

Huth, Mario: Prosopographie und Mikrohistorie im Dienst der Forstgeschichte. In: Neue Beiträge zur Wald- und Forstgeschichte 1 (2019), S. 76-107.

Hutter, Peter: Die Jagdschlösser der Hohenzollern in der Mark Brandenburg. In: Julier, Jürgen / Hanemann, Regina (Hrsg.): 450 Jahre Jagdgesellschaft Grunewald 1542–1992. I. Aufsätze. Berlin 1992, S. 125–141.

Isaacsohn, Samuel: Geschichte des Preußischen Beamtenthums vom Anfang des 15. Jahrhunderts bis auf die Gegenwart. Erster Band. Das Beamtenthum in der Mark Brandenburg 1415–1604. Berlin 1874. [Siehe: Hier]

Klepper, Jochen (Hrsg.): Der Soldatenkönig und die Stillen im Lande. Begegnungen Friedrich Wilhelms I. mit August Hermann Francke / Gotthilf August Francke / Johann Anastasius Freylinghausen / Nikolaus Ludwig Graf von Zinzendorf. Berlin 21938. [Siehe: Hier

Milnik, Albrecht (Hrsg.): Im Dienst am Wald. Lebenswege und Leistungen brandenburgischer Forstleute. Remagen-Oberwinter 2006.

Schneider, F. W. (Hrsg): Forst- und Jagdkalender für Preußen auf das Jahr 1852. Berlin/Leipzig 1852.

Stadelmann, Rudolph: Friedrich Wilhelm I. in seiner Thätigkeit für die Landescultur Preussens. Leipzig 1878.

Straubel, Rolf: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740–1806/15. Teil 1. Biographien A–L. München 2009.

Ulbrich, Alfred: Preußisches Forstbeamten-Jahrbuch: Stand vom 1. Oktober 1936. Mit Genehmigung des Herrn Reichsforstmeisters. Auf Grund amtlicher Unterlagen zusammengestellt […]. Berlin 1937.

.

Abbildungsnachweis

Abb. 1 Johann Georg Krünitz: Oeconomische Encyclopädie […]. Band 54. Berlin 1791.

Abb. 2 https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Johann_Gottlieb_Gleditsch.jpg:Johann_Gottlieb_Gleditsch.jpg.

Abb. 3 https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Friedrich_August_Ludwig_von_Burgsdorff.jpg:Friedrich_August_Ludwig_von_Burgsdorff.jpg.

Abb. 4 https://commons.wikimedia.org/wiki/File:JohannChristophAndreasMayer.jpg.

Abb. 5 https://digitalesammlungen.uni-weimar.de/viewer/image/lit38342/1/.

Abb. 6 Illustrirte Zeitung, Band V, Nr. 106, 1846, S. 24.

Abb. 7 https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Friedrich_Wilhelm_Leopold_Pfeil.jpg?uselang=de.

Abb. 8 https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Pfeil_and_students_hunting.jpg?uselang=de.

Abb. 9 https://brandenburg.museum-digital.de/index.php?t=objekt&oges=2518&cachesLoaded=true (CC-BY-NC-SA / Museum Eberswalde).

Abb. 10 https://brandenburg.museum-digital.de/index.php?t=objekt&oges=6597&cachesLoaded=true  (CC-BY-NC-SA / Museum für Stadtgeschichte Templin).

Empfohlene Zitierweise

Huth, Mario: Forstverwaltung, publiziert am 23.03.2020; in: Historisches Lexikon Brandenburgs, URL: http://www.brandenburgikon.de (TT.MM.JJJJ)

Kategorien

Epochen: Konfessionelles Zeitalter - Absolutismus/Aufklärung - Preußische Provinz - Land / DDR - Bezirke
Themen: Herrschaft und Verwaltung - Umwelt und Naturraum


Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.