Grenzland Brandenburg

Thomas Kersting

Der Archäologe ist ständig auf der Suche nach Grenzen: Befundgrenzen müssen auf der Grabung erkannt werden, sein vergleichender Blick sucht im Fundmaterial nach Möglichkeiten der Abgrenzung von Fund- und Warenarten, er sucht nach chronologischen Grenzen oder Grenzen sozialer Schichten die in den archäologischen Hinterlassenschaften sichtbar werden. Er beschäftigt sich mit der Grenze zwischen Leben und Tod und will Grenzen von antiken Kulturgruppen erkennen, indem er Bündel von Merkmalen, Funden, Fundplätzen kartiert und auswertet. Das alles aber ist hier nicht Thema, es geht um physische, echte, archäologisch erkennbare Grenzen.

Begriffsbestimmung Grenzen – Marken – Grenzzonen

Das im 12./13. Jahrhundert aus dem Altpolnischen entlehnte Wort graniz hat sich von den östlichen Kolonisationsgebieten aus über das ganze deutsche Sprachgebiet ausgeweitet – nicht zuletzt durch den Sprachgebrauch Martin Luthers. Verdrängt wurde dabei das fränkische Wort Mark für Grenze oder Grenzgebiet, das ursprünglich eigentlich den „Rand“ eines Gebietes bezeichnete. In der Bezeichnung Markomannen oder Marciana Silva (Schwarzwald) ist es noch enthalten, so wie bei Caesar und Ammianus Marcellinus überliefert. Der Begriff marca für Grenze wurde in der Spätantike ins Lateinische entlehnt, wo bislang für Grenze die Bezeichnungen terminus, finis, limes in Gebrauch waren. Als aber in der ottonischen Epoche dieser Begriff für die an der Grenze liegenden Länder – die „Marken“ – in Gebrauch kam, wurde für die Grenzlinie das polnische Wort graniz/granica übernommen. Die Mark Brandenburg ist also ein Grenzland und folgerichtig gibt es „Marken“ überall in Europa, nämlich rund um das karolingisch/ottonische Reich in der Mitte, von der spanischen und bretonischen Mark über die dänische Mark, die Nord-, die sächsische und die Ost-Mark und die Marken Karantanien (Kärnten) und Friaul bis hin zu „den Marken“ (heute die Region le Marche) in Mittelitalien.

Dies führt über die Begriffsbestimmung zu einer wichtigen Frage, nämlich der nach dem Konzept von Grenze: ist sie als Linie oder als Zone aufgefasst, denn die Marken sind ja dezidiert Grenzräume. Eine bekannte, vielfach abgebildete Karte slawischer Stammes- und Sprachgrenzen ist ein gutes Beispiel: zwischen den Stämmen muss man wohl mehr oder weniger unbesiedelte „Grenzzonen“ vermuten, am ehesten als Wald vorstellbar (Abb. 1). Über das Zusammengehörigkeits- oder Fremdheitsgefühl der postulierten Slawengruppen wissen wir allerdings gar nichts. Die lineare Sprachgrenze im Westen ist natürlich reine Fiktion und beschreibt nur die Verbreitungsgrenze slawischer Toponyme.

Für den archäologischen Nachweis physisch vorhandener Grenzen - um die es hier geht - kommt zunächst nur das lineare Konzept in Frage, eine Grenz-Zone (wie die Marken) kann man höchstens anhand von konzentrierten Einzel-Erscheinungen wie Burgen und Befestigungen postulieren. So ist z.B. die als Limes Sorabicus (Sorbenmark) im Mittelelbe-Saalegebiet bezeichnete „Grenze“ des Karolinger-Reiches eher gelehrte Fiktion als Limes im linearen Sinne.

Ein eindeutig lineares Konzept zeichnet den Römischen Limes aus, unter Verbindung von Gewässern, die von den Römern (aus ordnungspolitischen Gründen) als Grenzflüsse aufgefasst wurden, die in Wirklichkeit aber immer verbindende Elemente der beiderseits siedelnden Gruppen gewesen waren. Durch diese künstliche Grenzziehung entstand erst in der Folge dann eine Kulturgrenze. Ausgeführt ist der Limes zunächst in Holz-Erde-Konstruktion, später auch in Stein. In der Spätantike erfolgt jedoch ein Konzeptwechsel von der Linie zur Grenzzone mit einem operativ agierenden Bewegungsheer, auch der sogenannte limes arabicus war in dieser Weise als Grenzzone konzipiert.

Abgrenzungs-Systematik

Systematisch ist festzuhalten: Grenzen haben nur Sinn, wenn sie etwas einschließen, wenn sie also ein „Drinnen und Draußen“ definieren. Das gilt selbst im globalen Maßstab des „Eisernen Vorhangs“, vgl. unten. Wer Grenzen zieht, will zumindest sich und seine Identität abgrenzen und schützen. Das Abgrenzungsbedürfnis ist sozusagen eine kultur-anthropologische Konstante und beginnt schon beim einzelnen Individuum; es reicht über Familien, Sippen, Hof-Verbände und Eliten über Dörfer, Städte und deren Wirtschaftsflächen, schließlich über politische Gebilde wie Staaten bis hin zu „Ideologiesystemen“ und Groß-Wirtschaftsräumen. Interessant ist dabei die Abgrenzungsrichtung: nach innen oder außen? Bei genauer Betrachtung scheinen meist beide Aspekte zutreffend. Abgrenzungsfunktionen sind dann einerseits: Schutz nach außen vor unerwünschtem Eindringen (Wetter, Wasser, Überwehung, Wildtiere, Feinde) und andererseits Schutz nach innen vor Verlust (Erosion, Güter, Nutztiere, Menschen). Eine wichtige Funktion von Grenzen ist aber auch gerade ihre Durchlässigkeit, sie ist in der Regel nie völlig geschlossen, hier spielen Kontrollfunktionen mit wirtschaftlichen Aspekten eine Rolle (Ein- und Ausfuhr von Waren, Zoll), schließlich kommen rechtliche Aspekte hinzu („Stadtluft macht frei“; Staats- und EU-Bürger).

Bei der hier verfolgten Gliederung wird der jeweiligen „Abgrenzungseinheit“, also der Identität der sich abgrenzenden Gruppe, der Vorzug gegeben – vor einer denkbaren chronologischen oder technischen Systematisierung.

Haus

Das Abgrenzungsbedürfnis beginnt beim Individuum und da sind (wenn man nicht konsequenterweise die Kleidung als erste Abgrenzungs-Schicht mitrechnet) archäologisch die Spuren von Gebäuden zu fassen, hierzulande in der Regel als Verfärbung im Boden - hier illustriert mit dem vermutlich ältesten Hausnachweis in Brandenburg bei Horno-Rogow aus dem 8./9. Jahrtausend v. Chr. Als archäologisch kleinste Form der Abgrenzung wäre also die Zelt- oder Hauswand zu sehen, die bei uns meist in Form gebrannter Lehmstücke erhalten ist, oft mit Abdrücken des Aufbaues aus Zweigen oder Ästen (Abb. 2). Spätestens die Slawen konnten schon verzierte Holztüren hinter sich schließen, wie ein Fund von der Burg Lenzen zeigt. In diesen Zusammenhang gehört auch die Idee einer abgeschlossenen Totenhütte, z.B. in Form von Megalithgräbern (Abb. 3) oder den aus Steinen zusammen gestellten Totenhütten der Lausitzer Kultur sowie den slawischen Grabhügeln (Abb. 4).

Hof

Kleine Gruppen, die wohl als Familien- oder Hofverbände zu deuten sind, grenzen sich bei den Germanen der Kaiserzeit in der gemeinsamen Siedlung gegenseitig mit Zäunen ab. Archäologisch lassen sich anhand kleiner Doppelpfostenspuren wohl Flechtwerkzäune erschließen; vielleicht ging es dabei in erster Linie um das Vieh. (Abb. 5). Bei den Slawen dagegen fehlen bislang - trotz großer Siedlungsgrabungen - alle Hinweise auf ein derartiges Abgrenzungsbedürfnis; unten sehen wir, dass dies aber in anderer Form Ausdruck fand.

Dorf

Interessanterweise bietet sich auch in den Dörfern des mittelalterlichen Landesausbaues genau dasselbe Bild, bis in Einzelheiten der Zaun-Konstruktion. An der Regelmäßigkeit der Parzellen im Dorf ist die Tätigkeit von Landvermessern abzulesen.

Diese Dörfer wurden mitunter auch mit einer „Dorfbefestigung“ versehen (Abb. 6), die planmäßig eingemessen und später – manchmal nicht vollständig – mit Hofstellen besetzt wurden - wie heute noch in so manchem Gewerbegebiet „auf der grünen Wiese“, das am Bedarf vorbei geplant wurde.

Diese Dorfbefestigung diente lokaler Abgrenzung, hatte möglicherweise auch Rechts-charakter, aber sicher auch eine so profane Zweckbestimmung wie Schutz gegen Hochwasser, Wind und Erosion ist manchmal nachvollziehbar, vor allem anhand der Mikro-Topographie.

Früher wurden sie gerne als aus „Flämischem Recht und Gebiet“ stammend interpretiert; es fehlen aber im Ausgangsraum die Vorgänger.

Befestigung

Dieser offensichtlich zentral geplante und gelenkte „Abgrenzungsvorgang“ ist nicht neu: aus den meisten urgeschichtlichen Perioden gibt es ebenfalls befestigte Anlagen. Sie wurden von tonangebenden Gruppen („Eliten“) meist unter Nutzung der Topographie, aber manchmal auch ohne erkennbaren Bezug errichtet. Immer wird mit Erdentnahmegräben und daraus aufgeworfenen Wällen gearbeitet, die in der Regel mit innenliegenden Holz-Konstruktionen verstärkt sind. Dazu können Palisaden kommen, die man manchmal schon aus der Luft im Bewuchs zu erkennen meint.

Die frühgeschichtlichen Befestigungen der Slawenzeit unterscheiden sich kaum von diesem bewährten Prinzip. Manchmal sind auch zugehörige Vorburgsiedlungen extra mit Wall und Graben versehen. In solchen Anlagen wird eine gesellschaftliche Abgrenzung sichtbar, die auch für die früheren Perioden unterstellt werden kann: die Abgrenzung einer sich herausbildenden Elite, die sich oft auch in Grabfunden zu erkennen gibt – aber nicht immer, in der Slawenzeit z.B. gerade nicht. Die slawischen Eliten aber entwickelten offenbar ein ausgeprägtes Bedürfnis sich von den nächsten Nachbarn abzugrenzen – Brandenburg ist in der Slawenzeit ein „Burgenland“, ganz anders als in der vorangegangenen Zeit der Germanen.

Aus den Burgwällen der Slawenzeit erwachsen oft an derselben Stelle unter Platzkontinuität Burgen des Mittelalters: Plätze einer neuen Elite. Diese errichtet sich aber auch an ganz neuen Stellen in der Landschaft ihre demonstrativen Abgrenzungs-Wohnsitze, zunächst häufig aus Holz und Erde auf Lehmhügeln (frz. Motte), die dann in der Folge sozusagen „versteinten“ oder sich auch rechtlich verfestigten, in dem ihre Grenzen (Wälle und Gräben) zu Flurgrenzen werden (Abb. 7).

Kult

Auch ideologisch definierte elitäre Führungsschichten errichten Abgrenzungen: allgemein gesprochen Kultgemeinschaften in fast allen archäologischen Perioden, im christlichen Sinne dann in Form von Klostergemeinschaft oder Dom-Immunität.

Dass es sie in urgeschichtlichem Zusammenhang gegeben haben muss, ist aus kultisch zu interpretierenden Anlagen wie den neolithischen Kreisgrabenanlagen zu erschließen (Abb. 8). Hier wurden offensichtlich „heilige Bezirke“ errichtet, die Außenstehenden und/oder Unberechtigten Einblick und Zutritt sowie Teilnahme verwehrten. Hierzulande sind die Anlagen von Bochow und Quappendorf zu nennen. Im Nachbau der Kreisgrabenanlage von Goseck in Sachsen z.B. ergibt sich durch die im Kreis aufgestellten Holzpfähle ein Hall-Effekt, der sicher schon in der Antike die Zutrittsberechtigten beeindruckte.

Stadt

Die mittelalterliche Stadt als Bürgergemeinschaft definiert und dokumentiert mit ihrer Abgrenzung, der Stadtmauer, neben dem fortifikatorischen Schutz- auch einen Rechtsraum, und zunehmend auch einen geschützten Wirtschaftsraum („Stadtluft macht frei“). Auch die heute in Brandenburg so typischen steinernen Stadtmauern sind in ihrer Initialphase häufig noch Holz-Konstruktionen, wie in Frankfurt/Oder nachgewiesen werden konnte, oder Erdwälle wie im Falle der Stadtwüstung von Freyenstein (Abb. 9).

In der frühen Neuzeit kommt es vor, dass solche mittelalterlichen Stadträume aus militärtechnischen „Abgrenzungsgründen“ wegen der erhöhten Reichweite der Geschütze komplett überformt und zu großflächigen Festungslandschaften werden.
Wirtschaftsfläche

Archäologisch lassen sich Abgrenzungen von Gemarkungen und Wirtschaftsflächen in Form von flachen Gräben mit sogenannten Malhaufen vor allem im Bereich der Braunkohlenarchäologie fassen, wo man ganze Landschaftsteile vor dem Abbaggern dokumentiert. Hier wird immer wieder beobachtet, dass größere Findlinge, aber auch bronzezeitliche Grabhügel als gut sichtbare Landschaftsmerkmale zu Grenzmalen wurden und somit eine Rolle beim Erfassen, Vermessen und Zuteilen der Gemarkungen beim mittelalterlichen Landesausbau spielten (Abb. 10).

Andere antike Wirtschaftsflächen wie die sog. celtic fields in Westeuropa oder die zahllosen Wölbäcker bei uns gehen nicht auf intentionelle Abgrenzung zurück, wie das heutige Erscheinungsbild nahelegt, sondern sind im Zuge der Beackerung entstandene Formen.

Auch der Schutz der Wirtschaftsflächen vor Naturgewalten musste organisiert werden: Wirtschaftsgemeinschaften in von Hochwasser bedrohten Landschaften errichten Deiche als Abgrenzung gegen Wasserfluten; das wird schon im Sachsenspiegel als Gemeinschafts-Aufgabe dargestellt. Schwere Hochwasserschäden am Anfang des 18. Jahrhunderts veranlassten König Friedrich Wilhelm I. zu Deichschutzmaßnahmen in unserem Raum an der Oder, zudem benötigte man Land für Neubesiedlung.

Hier können wohl auch urgeschichtliche Großstrukturen angeschlossen werden. Aus der Luft entdeckt wurde eine langgestreckte, tw. doppelte Grabenkonstruktion bei Uckro, die wohl in das 8. Jahrhundert v. Chr. gehört. Sie lässt sich parallel zu den Höhenlinien über 3,5 km weit verfolgen. Ein Wall und/oder Palisaden ließen sich nicht nachweisen, und eine Deutung ist letztlich offen, der Befund verliert sich in Waldgebieten. Er steht nicht ganz allein, ein ähnliches Phänomen ist eine lineare Struktur der Jung-Bronzezeit (13. Jh. v. Chr.) bei Dyrotz / Wustermark an der Wublitzrinne, die als regelrechter Holzzaun konstruiert war (Abb. 11).

Stadtgemarkung

Zur mittelalterlich-frühneuzeitlichen Stadt gehörte als Wirtschafts- und Rechtsraum die Stadtgemarkung. Ihrer Sicherung dienten, als nicht mehr nur lokal begrenzende, sondern raum-abgrenzende Strukturen die Landwehren. Sie sind ebenfalls reine (Holz-)Erde-Konstruktionen aus Wall und Graben und wahrscheinlich oft mit mehr oder weniger undurchdringlichen Hecken versehen; der Flur-Name Hackberg oder ähnlich weist noch heute darauf hin und ist in Brandenburg nicht selten (Abb. 12).

Staatsgrenze

Die lineare Staatsgrenze Roms in Form des Limes wurde bereits erwähnt, das mittelalterliche Danewerk wurde durch den König von Dänemark ganz genauso konzipiert, nämlich als verbindendes Erdwerk zwischen zwei die ganze Halbinsel Jütland abbindenden Gewässern.

Hierzulande finden sich raumgreifende Abgrenzungen wie die Sächsisch-Preußische Staatsgrenze auf dem Fläming, die bis vor die Tore Potsdams reichte. Sie ist im Gelände aufgrund derselben Konstruktion von Landwehren oft kaum zu unterscheiden, oft kommen aber die charakteristischen Grenzsteine als Markierungen hinzu. Häufig versuchten Deserteure sie in Richtung Sachsen zu überwinden, um dem strengeren Regime des Preußischen Militärs zu entkommen.

Temporäre Abgrenzung

Temporäre Abgrenzungen dienen meist militärischen Zwecken, hier sei auf aufwendige, aber oft nur kurzlebige Festungswerke verwiesen wie die Schanzen aus den Napoleonischen Kriegen, die in gut ur- und frühgeschichtlicher Manier errichtet wurden, und auf den ersten Blick oft nicht von älteren Anlagen zu unterscheiden sind. Schon aus römischer und karolingischer Zeit sind in Deutschland solche Lager – auch zu Übungszwecken angelegt - bekannt. Ein Sonderfall dieser temporären Abgrenzungen (besser Ausgrenzungen) sind Gefangenenlager: aus ur- und frühgeschichtlicher Zeit sind sie nicht nachgewiesen, obwohl auch die Sklavenmassen in der Wikinger- und Slawenzeit irgendwo untergebracht worden sein müssen. Hierzulande kennen wir Kriegsgefangenen-Lager aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg; sie werden als Bodendenkmale behandelt, in die Denkmalliste eingetragen bzw. mit Dokumentation beauflagt, wenn Überplanungen stattfinden. Sie stellen sozusagen eine Umkehrung des Drinnen-Draußen-Prinzips dar: hier sind „Drinnen“ nicht diejenigen, die die Grenze gezogen haben. NS-Konzentrations- und Zwangsarbeits-Lager besitzen sogar noch Grenzen im Inneren, die Insassen waren Abstufungen nach rassistischen Gesichtspunkten unterworfen (Abb. 13-15).

Ideologiesystem

Überstaatliche Grenzen im Sinne der Eigenabgrenzung von Ideologiesystemen und/oder Groß-Wirtschaftsräumen werden bei uns fassbar in Form der ehemaligen „deutsch-deutschen“ Grenze, des mit „Mauer“ nur unzulänglich bezeichneten komplexen Grenzsystems, das ein kleiner Abschnitt des europaweiten „Eisernen Vorhangs“ war. Archäologisch erforscht bei einer Fluchttunnelgrabung 2011, zum 50. Jubiläum des Mauerbaues, verblüffte der Umstand, dass an dieser Stelle keine archäologischen Spuren der eigentlichen „Mauer“ zu finden waren, bestand diese doch aus L-förmigen Betonelementen, die einfach auf den Untergrund gestellt wurden. (Abb. 16, 17)

Schluss

Nach dem Mauerfall Anfang der 90er Jahre kam Hoffnung auf, dass in Zukunft Grenzen dieser Art keine Rolle mehr spielen würden. Heute sind eher Grenzen der digitalen Welt im Gespräch – die Abgrenzung der privaten Identität ist bedroht, andererseits wird in großen Teilen der Erde der Zugang zur digitalen Welt staatlich erschwert. Doch die Diskussion um die Außengrenzen der EU als Wirtschaftsraum – aber auch als Wertegemeinschaft – und der Blick auf die Grenzzäune der spanischen Afrika-Territorien sowie die Grenzbefestigungen der USA gegen Mexiko zeigen, dass das (gute?) alte Konzept physisch-analoger, massiver Annäherungshindernisse immer noch aktuell ist – leider.

 

Der Beitrag erschien unter dem Titel: Kersting, Thomas: Drinnen oder Draußen? Grenzen als archäologische Phänomene – ein Beitrag zum ECHY. In: Archäologie in Berlin und Brandenburg 2017 (2019), S. 23-28.

Abbildungsnachweis

Abb. 1 Wieczorek, H. / Hinz, H.-M. (Hrsg.), Europas Mitte um 1000, Bd.1 Stuttgart 2000, S. 97.

Abb. 2, 6, 10 Foto E. Bönisch, BLDAM.

Abb. 3 D. Sommer, BLDAM.

Abb. 4, 12, 16, 17 Th. Kersting, BLDAM.

Abb. 5 J. Brather, BLDAM.

Abb. 7 O. Brauer, BLDAM.

Abb. 8 Archäologie in Berlin und Brandenburg 1999, S.42, Abb. 25.

Abb. 9 J. Wacker, BLDAM.

Abb. 11 J. May, BLDAM.

Abb. 13-15 A. K. Müller.

Empfohlene Zitierweise

Kersting, Thomas: Grenzland Brandenburg, publiziert am 10.10.2023; in: Historisches Lexikon Brandenburgs, URL: http://www.brandenburgikon.de (TT.MM.JJJJ)

Kategorien

Epochen: Ur- und Frühgeschichte - Zeit der Askanier - Spätes Mittelalter - Konfessionelles Zeitalter - Absoutismus / Aufklärung - Preußische Provinz - Land / DDR-Bezirke
Themen: Archäologie und Siedlung - Herrschaft und Verwaltung


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