Hexenprozesse

Silke Kamp

Die Mark Brandenburg zählt zu den weniger betroffenen Regionen der Hexenverfolgung. Dabei wiesen ihre einzelnen Landschaften einen eigenen Charakter auf. Den milden Verlauf und das frühe Abklingen der Prozesstätigkeit begünstigten die Auswirkungen des Dreißigjährigen Krieges, unter deren Folgen insbesondere Brandenburg zu leiden hatte. (Abb. 1)

Quellenlage

Seit 1527 war der Schöppenstuhl der Stadt Brandenburg die höchste Spruchbehörde der Kurmark Brandenburg, an die sich die niederen Gerichte in Fällen der Hochgerichtsbarkeit zu wenden hatten. Die Akten des Schöppenstuhls sind zwar vollständig überliefert, doch zeichnet die Auswertung seiner Rechtsbelehrungen kein vollständiges Bild der Verfolgungssituation in der Mark. Einerseits erstellten auch die Juristenfakultäten in Helmstedt, Rostock und Magdeburg Gutachten für märkische Gerichte, ebenso wie Rechtsgelehrte der 1506 gegründeten Universität Viadrina in Frankfurt (Oder), deren Unterlagen leider nicht erhalten sind. Andererseits scheuten insbesondere kleine Patrimonialgerichte Aufwand und Kosten einer Rechtsbelehrung und beschränkten sie daher auf die Fälle, in denen sie sich unsicher fühlten (Peters 1998, 44).

Auch der Umfang der überlieferten Akten der Patrimonialgerichtsbarkeit ist gering. Nicht besser ist es um die Bestände der städtischen Gerichte bestellt, deren Überlieferung erst im ausgehenden 17. Jahrhundert einsetzt. In dem Maße, wie der Landesherr zunehmend die Spruchtätigkeit seiner Gerichte zu kontrollieren suchte, gewinnen die Sentenzenbücher der kurfürstlichen Ober- und Appellationsinstanz, des kurmärkischen Kammergerichtes zu Berlin, für die Hexenverfolgung in der Mark an Aussagekraft.

Weiterhin ausschlaggebend für den Umfang der Überlieferung war die Entfernung der einzelnen Gerichte zu den Spruchbehörden. Gerichte aus dem Westen und Südwesten der Altmark bevorzugten in Sachen Rechtsbelehrung die Universität Helmstedt. Für den Süden der Altmark lag die juristische Fakultät in Magdeburg näher. Deren Gutachten sind jedoch nicht erhalten, während die der Fakultät in Helmstedt bislang nur zu einem geringen Teil erschlossen sind. Die Universität Rostock ist zumindest für die Prignitz ein zu berücksichtigender Faktor. Für die übrigen Landesteile spielt sie kaum eine Rolle, da allenfalls an Gerichte aus Ruppin und dem Havelland einige wenige Gutachten ergingen. Die Vielzahl an Fakultäten, die für märkische Gerichte Rechtsgutachten erstellten, zeigt, dass die Weisung des Landesherrn, sich in Sachen Rechtsbelehrung an den Schöppenstuhl zu Brandenburg zu wenden, nicht immer befolgt wurde. Die anfragenden Gerichte versuchten mitunter sogar, durch Wahl eines für strengere oder mildere Gutachten bekannten Spruchkollegiums den Ausgang des Verfahrens zu beeinflussen.

Am günstigsten von allen kurmärkischen Territorien ist die Quellenlage für die Prignitz. Hier können ergänzend eine Reihe gutsherrlicher Archive in die Untersuchung einbezogen werden, wie etwa das der Saldernherrschaft Plattenburg-Wilsnack. Für die darin befindlichen zehn Dörfer und die Stadt Wilsnack kann auf eine „relative Vollständigkeit der in dieser Herrschaft tatsächlich vorgekommenen und der Obrigkeit bekanntgewordenen Fälle“ geschlossen werden (Peters 1998, 47).

Forschungsstand

Die umfassendsten Untersuchungen sind von Lieselott Enders zur Uckermark, Prignitz und Altmark vorgenommen worden (Enders 1992, 2000, 2008). Ebenso wie für die Uckermark bleibt auch die bisherige Erforschung der Mittelmark auf die Akten des Schöppenstuhls beschränkt. Eine statistische Auswertung, die allerdings nur bis zum Jahr 1620 reicht, lieferte die Autorin in ihrer Magistra 2001 (Kamp 2001). Einen mikrohistorischen Blick auf die Hexenprozesse in der Mark Brandenburg warf Jan Peters in seiner Studie zur prignitzschen Saldernherrschaft Plattenburg-Wilsnack und korrigierte somit die Prozessdichte für diese Region nach oben (Peters 1998). Zweifel an der Verfolgungsarmut in der Mark Brandenburg nährte zuletzt die Beobachtung von Christian Huber, dass sich die Hexenthematik im 16. und 17. Jahrhundert auch vermehrt in andere Delikte, wie z.B. Verleumdungen, einschrieb (Huber 2014). Heimatkundliche Untersuchungen existieren zu einzelnen Orten, wie insbesondere zur Stadt Bernau (Seiler 1736). Eine systematische Erforschung der Hexenprozesse der Neumark steht bisher noch aus. Zwar ist die Quellenlage auf dem Gebiet der Städte und Herrschaften stellenweise noch ungünstiger als etwa für die Mittelmark, doch befinden sich in den Akten des Brandenburger Schöppenstuhls etliche Anfragen aus der Neumark zum Delikt der Zauberei, die eine nähere Untersuchung sinnvoll machen.

Quantifizierung

Nach dem gegenwärtigen Forschungsstand unterschieden sich die einzelnen Territorien der Mark deutlich in Ausmaß und Verlauf der Hexenverfolgung. Am heftigsten wütete der Hexenwahn in der Altmark. Deutlich schwächer prägte er sich in der Prignitz aus. Die geringste Verfolgungsintensität weisen Uckermark und Mittelmark auf. In diesen beiden Regionen verlief die Entwicklung weitgehend parallel.

In den Jahren 1505 in Ostheeren (Altmark) und 1509 in der Stadt Perleberg (Prignitz) ereigneten sich die ersten überlieferten gerichtlichen Verfolgungen zum vermeintlichen Schadenzauber. Dann schweigen die Quellen für mehrere Jahrzehnte. Für die Mittelmark sind die ersten Rechtsbelehrungen 1529 belegt. In der Uckermark begann die Kriminalisierung von Magie 1538 in Templin mit einem verbalen Verdacht.

Die kontinuierliche Verfolgung setzte in der Mittel- und der Uckermark jedoch erst zu Beginn der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts ein. Auch die höchste Prozessdichte ist jeweils im Zeitraum von 1571 bis 1580 mit 37, respektive 62 Fällen anzusiedeln. Bis 1671 sind für die Uckermark etwa 270 Verfahren überliefert. Im gleichen Zeitraum sind es für die Mittelmark 150. Doch befassten sich märkische Gerichte bis Mitte des 18. Jahrhunderts mit Hexereivorwürfen.

Auch in der Prignitz lag eine längere Pause zwischen der ersten überlieferten Klage und den übrigen Zaubereiprozessen, doch häuften sich die Verfahren hier bereits in den 1530er Jahren. Den Höhepunkt der Prozesstätigkeit erreichte die Prignitz ebenfalls früher als die bereits besprochenen Regionen, nämlich zwischen 1551 bis 1560 mit 38 Verfahren. Danach gehen sie leicht, aber kontinuierlich zurück. In dieser Region hörten die Hexenverfolgungen bereits 1686 auf, deutlich früher als in der Mittel- und der Altmark. Für den Zeitraum von 1509 bis 1686 konnten für die Prignitz 268 Verfahren ermittelt werden.

In der Saldernherrschaft Plattenburg-Wilsnack erstreckte sich die Prozesstätigkeit von 1559 bis 1686. Insgesamt sind dort 36 Fälle bekannt. Mindestens zehn Personen wurden hingerichtet, die letzte vermutlich im Jahre 1635. Die meisten Prozesse (sieben) ereigneten sich im letzten Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts, entgegen dem allgemeinen Trend der Prignitz.

Nach wenigen bekannten Fällen im Jahr 1505 nehmen die Verfahren in der Altmark in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts allmählich zu. Ihren Höhepunkt erreichte die Hexenverfolgung dort in den Jahren zwischen 1601 und 1610. Die letzte Hexenverbrennung fand im Jahre 1698 statt. In die Hexenprozesse der Altmark waren über 200 Personen involviert.

Charakterisierung

Die Intensität der Verfolgung in den einzelnen Landschaften der Kurmark wird nicht so sehr im Umfang der überlieferten Quellen deutlich, sie ergibt sich vielmehr aus ihrem unterschiedlichen Charakter.

So verlief die Hexenverfolgung in der Mittelmark bis 1569 ausnahmslos nach dem Muster eines Schadenzaubers, der Frauen angelastet wurde. In der Hochphase der Verfolgung (1569-1577) traten zwei Veränderungen ein: erstens begannen dämonische Vorstellungen (Teufelspakt) in das Prozessgeschehen einzusickern, zweitens wurde der Schadenzaubervorwurf nun auch gegen Männer erhoben, inklusive des Teufelspaktes (Abb. 2). Erstmals geschah dies 1573 im Dorf Nassenheide. Die meisten Teufelspaktvorwürfe wurden jedoch vor städtischen Gerichten verhandelt. Der Schwerpunkt des Teufelspaktes lag im Nordwesten der Mittelmark, und damit in der Nähe der Prignitz. Die Vorstellung von nachtfahrenden Frauen kam erst 1613 in Rheinsberg zum Vorschein. Damit ist in der Mittelmark die dämonologische Hexenlehre in all ihren Facetten erst spät in den Akten greifbar. Auch der Terminus „Hexe“ blieb hier bis wenigstens 1620 unbekannt. In der Uckermark verlief die Hexenverfolgung sehr ähnlich.

In der Prignitz sind die Anfragen über 45 Prozent der Ortschaften verstreut. Unter den Dörfern erreichten vor allem Anfragen aus der Südprignitz den Schöppenstuhl in Brandenburg, was vermutlich mit der Nähe zur Stadt Brandenburg zusammenhängt. Dagegen scheinen die Dörfer im Norden und Osten der Prignitz (Fräuleinstifte Marienfließ und Heiligengrabe) von der Hexenverfolgung relativ verschont geblieben zu sein. In der Prignitz war wohl 1567 im Dorf Hohenvier erstmals die Rede von einem Teufelspakt. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts stiegen die Verfahren stärker an als etwa in Mittelmark. In den 1650er Jahren waren es sieben, in den 1660iger Jahren mindestens zehn Verfahren, die vor Gerichten der Prignitz verhandelt wurden. Bei den letzten Prozessen im Zeitraum von 1676 bis 1686 handelte es sich nur noch um Verleumdungsklagen.

In der Altmark tauchte bereits Mitte des 16. Jahrhunderts das Motiv des Teufelspaktes in den Quellen auf, wenn die Angeklagte im Jahr 1552 auch nur unter Folter gestand, ein „Mennigken“ zu verwahren, dass auf Befehl Böses tue. Um 1570 kam der Teufelspakt auch in der Altmark häufiger ins Spiel. Bereits Ende des 16. Jahrhunderts ist in den Geständnissen von der Walpurgisnacht und Zusammenkünften auf dem Brocken (Harz) die Rede und es bürgert sich das Wort Hexe in der Altmark ein. Des Weiteren scheinen in der Altmark mehr volksmagische Spezialisten, wie Hebammen und andere Heilkundige, verfolgt worden zu sein als in den übrigen Teilen der Mark. Alleinstellungsmerkmal der Altmark sind Kettenprozesse, die zu Verfolgungswellen anschwollen. Sie begannen Anfang des 17. Jahrhunderts. Betroffen waren hier vor allem die Stadt Seehausen und die umliegende Wische, wo allein im Jahr 1606 20 Frauen angeklagt wurden. Obwohl die Prozesstätigkeit auch in der Altmark während der Wirren des Dreißigjährigen Krieges merklich zurückging, kam die Verfolgung nicht zum Stillstand. Als die Verfahren nach dem Krieg wieder einsetzten, blieben die Verfolgungswellen aus und der zeitliche Abstand zwischen den einzelnen Prozessen vergrößerte sich zusehends. Einem der letzten Opfer der Hexenverfolgung in der Altmark, Maria Wegener, wurde 1697 in Erxleben der Prozess gemacht.

Faktoren der Hexenverfolgung

Der Beginn der Hexenverfolgung in der Mark Brandenburg wird meist in Zusammenhang mit der europäischen Agrarkonjunktur gebracht. Hierbei dehnte die Ritterschaft in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts die Herrschaft in ihren ländlichen Besitzungen aus und exportierte ihre Produktionsüberschüsse an den märkischen Städten vorbei, deren Wirtschaftskraft dadurch beträchtlich abnahm. In der Folge verschlechterte sich das soziale Klima in den Städten und Dörfern der Mark Brandenburg (Enders 1998, 33).

Krisen, wie Überschwemmungen, Viehsterben oder Pestwellen heizten die Verfolgungsbereitschaft zusätzlich an. Besonders deutlich lässt sich der Zusammenhang von Pestepidemien und anschließenden Hexenverfolgungen in der Uckermark nachweisen, z.B. 1563 in Lychen, 1566 in Prenzlau und Angermünde. Für die Altmark, wo der nordöstliche Streifen südlich der Elbe am meisten hochwassergefährdet ist, bieten sich laut Lieselott Enders Überschwemmungen als Deutung für Hexenjagden an (Enders 1992, 277).

Der Dreißigjährige Krieg stellt für die gesamte Mark Brandenburg eine Zäsur dar. Seine Auswirkungen, die vor allem den Norden der Mark Brandenburg betrafen, ließen die Hexenprozesse stark zurückgehen – vielerorts sogar zeitweilig ausbleiben. Dieser Vorgang ist in ähnlicher Weise in benachbarten Territorien zu finden. Ein gerichtlicher – und damit quellenmäßig nachweisbarer – Austrag von Hexereivorwürfen wurde aufgrund der Kriegszustände unmöglich. Informationen über alternative Mittel des Konfliktaustrags fehlen weitgehend.

Hinzu kam eine intensive dämonologische und prozesskritische Debatte, die nach und nach zu einer erhöhten Skepsis gegen die Hexenverfolgung führte. So setzen sich in der Rechtsprechung allmählich die Gegner der Hexenprozesse durch und lenkten die Verfahren vom Strafrecht weg auf die Ebene der Zivilprozesse. Für Brandenburg gehört der Jurist Christian Thomasius (1655-1728) zu den wichtigsten Gegnern der Hexenprozesse. Da auch die Gegenwehr der Beschuldigten zunehmend erfolgreicher wurde, endeten die Verfahren mehr und mehr als Injurienklagen (Enders 1998, 36).

Auf der Ebene der Gutsherrschaft bietet sich noch ein weiteres Erklärungsmodell an. So gelangte die Dorfgemeinschaft angesichts des steigenden Herrschaftsdruckes wohl letztlich zu der Einsicht, dass die Hexenjagden niemandem nützten, sie stattdessen den Zusammenhalt im Dorf schwächten (Peters 1998, 71).

Nach dem Dreißigjährigen Krieg versuchte der Landesherr mehr und mehr Verfahren an sich zu ziehen. Sehr deutlich zeigt dies 1701 der vermutlich letzte brandenburgische Hexenprozess mit Todesurteil gegen das 15jährige Mädchen Dorothee Elisabeth Tretschlaff im adligen Dorf Fergitz in der Uckermark. Nur wenige Tage nach der Enthauptung des Mädchens initiierte Friedrich I. eine gründliche Untersuchung des Verfahrens.

Seit dem 13. Dezember 1714 bedurften Todesurteile oder Urteile auf peinliche Befragungen der landesherrlichen Zustimmung. In diesem Mandat wurde weiterhin angeordnet, alle noch im Land vorhandenen Brandpfähle abzuräumen. Dies kam einem Verbot der Hexenprozesse gleich. So schloss 1721 eine Belehrung bezüglich des Butterzaubers einer Schuhmacherin aus Nauen mit der Bemerkung, der König habe alle Hexenprozesse durchgehend verboten.

Mit dem ausgehenden 17. Jahrhundert löste die Melancholie den Teufelspakt als Deutung für Besessenheit ab. Statt die Betroffenen dem Scharfrichter zu überantworten, wurden sie nun zunehmend in die Obhut von Arbeitshäusern und Spitälern gegeben, wo sie Geistliche und später auch Ärzte betreuten.

In den letzten Jahrzehnten begann in vielen Brandenburger Kommunen eine intensive Beschäftigung mit der Hexenverfolgung vor Ort. Seither erinnern immer mehr Gemeinden an die wegen Zauberei hingerichteten Frauen und Männer, sei es durch Denkmale, wie z.B. die Butterhexe in Semlin (Landkreis Havelland), die Stele mit den Namen der auf dem Scheiterhaufen verbrannten angeblichen Hexen in Bernau (Landkreis Barnim) (Abb. 3, 4) oder durch Schülerprojekte und eine Rehabilitierung der Opfer durch die Stadt- und Kreisparlamente.

Quellen

Stadtgerichte:

Perleberg (Stadtarchiv Perleberg)

Pritzwalk (Rep. 8 Stadt Pritzwalk)

Patrimonialgerichte:

BLHA, Rep. 37 Plattenburg-Wilsnack

BLHA, Rep. 37 Hagen-Hohennauen

BLHA, Rep. 10 A Domstift Havelberg

Domanialgerichte:

BLHA, Rep. 7 Amt (Alt) Ruppin

Obergerichte:

BLHA, Rep. 4 A Kurmärkisches Kammergericht, Sentenzenbücher 1540-1824 (699)

BLHA, Rep. 4 D Schöppenstuhl zu Brandenburg 1432-1799 (109)

Seiler, Tobias: Chronik der Stadt Bernau bis zum Jahr 1736, hgg. von Emil Kunstmann. Berlin 1839.

Literatur

Enders, Lieselott: Die Uckermark. Geschichte einer kurmärkischen Landschaft vom 12. bis zum 18. Jahrhundert. Weimar 1992.

Enders, Lieselott: Nichts als Ehr’, Lieb’s und Gut’s. Soziale Konflikt- und Ausgleichpotenzen in der Frühneuzeit. In: Lubinski, Axel / Rudert, Thomas / Schattkowsky, Martina (Hg.): Historie und Eigen-Sinn. Festschrift für Jan Peters zum 65. Geburtstag. Weimar 1997, S. 141-161.

Enders, Lieselott: Weise Frauen – böse Zauberinnen: Hexenverfolgung in der Prignitz im 16. und 17. Jahrhundert. In: Jahrbuch für brandenburgische Landesgeschichte 49 (1998), S. 19-37.

Enders, Lieselott: Die Prignitz. Geschichte einer kurmärkischen Landschaft vom 12. bis zum 18. Jahrhundert. Potsdam 2000.

Enders, Lieselott: Die Altmark. Geschichte einer kurmärkischen Landschaft (Ende des 15. bis Anfang des 19. Jahrhunderts). Berlin 2008.

Gerst, Christoph: Hexenverfolgung und Juristerei. Der Spruchkörper der Helmstedter Juristischen Fakultät, der Wolfenbüttler Hofrat und die Hexen in den welfischen Gebieten des 17. Jahrhunderts. Göttingen 2012.

Hahn, Peter-Michael: Die Gerichtspraxis der altständischen Gesellschaft im Zeitalter des „Absolutismus“. Die Gutachtertätigkeit der Helmstedter Juristenfakultät für die brandenburg-preussischen Territorien 1675-1710. Berlin 1989.

Huber, Christian: Hexenprozesse in Brandenburg. Nachvollzogen an ausgewählten Schöppenstuhlakten (16. bis 18. Jahrhundert) In: Historischer Verein Brandenburg (Havel) 23. Jahresbericht 2013 – 2014. Hexenprozesse in Brandenburg. Brandenburg an der Havel (2014), S. 7–18.

Kamp, Silke: Arbeit und Magie in Brandenburg in der Frühen Neuzeit. Magisterarbeit Universität Potsdam 2009. [Siehe: Hier]

Ohle, R.: Die Hexen in und um Prenzlau - eine Untersuchung über Entstehung, Verlauf und Ausgang des Hexenwahns. In: Mitteilungen des Uckermärkischen Museums- und Geschichts-Vereins zu Prenzlau 4 (1911), S. 1-86.

Peters, Jan: Hexerei vor Ort. Erfahrungen und Deutungen in einer Kleingesellschaft der Prignitz. Saldernherrschaft Plattenburg-Wilsnack (1550-1700). In: Jahrbuch für brandenburgische Landesgeschichte 49 (1998), S. 38-74.

Rabe, Ralf Stephan: Seehhäuser Hexenprozesse II, in: Jahresbericht des Altmärkischen Vereins für Vaterländische Geschichte zu Salzwedel 76 (2004), S. 45-56.

Raumer, Georg W. v.: Actenmäßige Nachrichten von Hexenprocessen und Zaubereien in der Mark Brandenburg vom sechszehnten bis ins achtzehnte Jahrhundert. In: Märkische Forschungen 1 (1841), S. 236-265.

Stölzel, Adolf: Urkundliches Material aus den Brandenburger Schöppenstuhlsakten. Berlin 1901.

Wilde, Manfred: Die Zauberei- und Hexenprozesse in Kursachsen. Koeln/ Weimar/ Wien 2003.

Zagolla, Robert: Folter und Hexenprozess. Die strafrechtliche Spruchpraxis der Juristenfakultät Rostock im 17. Jahrhundert (= Hexenforschung, 11), Bielefeld 2007.

Abbildungsnachweis

Abb. 1 Ein erschröcklich Geschicht vom Tewfel und einer Unholden beschehen zu Schilta bey Rottweil in der Karwochen, MDXXXiii Jar (https://de.wikisource.org/wiki/Ein_erschr%C3%B6cklich_geschicht_Vom_Tewfel)

Abb. 2 Wick, Johann Jakob: Sammlung von Nachrichten zur Zeitgeschichte aus den Jahren 1560-87 (mit älteren Stücken). Zürich, 1569-1571. Zentralbibliothek Zürich, Ms F 19. https://doi.org/10.7891/e-manuscripta-73 / Public Domain Mark

Abb. 3 https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bernau_Hexendenkmal.jpg (Foto: Joeopitz – CC-BY-SA 3.0)

Abb. 4 https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bernau_Hexen1.jpg (Foto: Joeopitz – CC-BY-SA 3.0)

Empfohlene Zitierweise

Kamp, Silke: Hexenprozesse, publiziert am 08.04.2021; in: Historisches Lexikon Brandenburgs, URL: http://www.brandenburgikon.de (TT.MM.JJJJ)

Kategorien

Epochen: Konfessionelles Zeitalter - Absolutismus / Aufklärung 
Themen: Herrschaft und Verwaltung - Alltag


Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.