Visitationen (1540-1602)

Christiane Schuchard

Kirchenvisitationen in der Mark Brandenburg

Visitationen gab es als Kontroll- und Reforminstrument der kirchlichen Verwaltung schon vor dem 16. Jahrhundert. In der Reformationszeit dienten landesherrliche Kirchenvisitationen jedoch auch zur Einführung neuer Kirchenordnungen, vor allem aber zur Erfassung der wirtschaftlichen Ressourcen geistlicher Einrichtungen, überhaupt zur Beschaffung von Informationen über Land und Leute und zur Durchsetzung von Hoheitsrechten. Allgemeine Visitationen haben in der Mark Brandenburg allerdings nur in großen Zeitabständen und zunächst auch nicht ‚flächendeckend‘ stattgefunden (trotz einer Planung, sie turnusmäßig alle fünf oder zehn Jahre zu veranstalten, die aber nicht umgesetzt wurde):

Kurfürst                                                    Visitationen in den Jahren

Joachim II. (1535–1571)                       1540–1545, 1551/52, 1557/58

Johann Georg (1571–1598)                   1573–1581

Joachim Friedrich (1598–1608)            1600–1602

Anlass und Zweck der landesherrlichen Visitationen

Motivationen und inhaltliche Schwerpunkte wandelten sich im Laufe der Zeit. Die Auflösung von Klöstern und anderen kirchlichen Einrichtungen infolge der Ausbreitung der reformatorischen Bewegung auch in der Mark Brandenburg führte zum Verlust von Kirchengut, dem dringend Einhalt zu gebieten war. Die erste von Joachim II. (Abb. 1) veranlasste Entsendung einer kurfürstlichen Kommission bezweckte daher zunächst die Sicherung der materiellen Grundlagen der Pfarrkirchen, Schulen, Hospitäler und ihrer Bediensteten sowie auch der Armenversorgung. Außerdem wurde bei dieser Visitation die 1540 veröffentlichte neue Kirchenordnung durch Übergabe gedruckter Exemplare in den Gemeinden eingeführt.

Die Visitationen unter den beiden Nachfolgern Kurfürst Joachims II. sollten der Überprüfung der Rechtgläubigkeit der Untertanen im Sinne der festen Verankerung der lutherischen Lehre ebenso dienen wie der Durchsetzung liturgischer Normen und der Sicherstellung einer einheitlichen Grundausstattung der Pfarrhäuser, der Kirchen und ihrer ‚Dienstbibliotheken‘. Die Visitatoren versuchten aber auch, lokale Konflikte über Kirchengut und Nutzungsrechte zu entscheiden, sowie – in den Städten – für neue Probleme eine Lösung herbeizuführen oder zu unterstützen, wie etwa die Eindämmung der Bettelei oder die Verlegung von Friedhöfen an Plätze außerhalb der Stadtmauern.

Arbeitsweise der Visitatoren

Die Initiative ging, jedenfalls laut offiziellem Sprachgebrauch, vom Kurfürsten selbst aus. Bei der ersten Visitation handelten die Visitatoren im Auftrag Joachims II. und des Bischofs von Brandenburg (der danach aber keine Rolle mehr spielte). Die Bischöfe von Havelberg und Lebus widersetzten sich der Visitation. Daher wurden manche Orte zunächst nicht visitiert, sondern erst viele Jahre später. Der Kurfürst beauftragte jedes Mal eine Gruppe von Visitatoren (bzw. 1600 zwei Gruppen: eine für die Altmark und die Prignitz, die andere für die Mittelmark, die Uckermark und das Land Ruppin). 1574 und 1600 fand die Visitation relativ bald nach dem Regierungsantritt des Kurfürsten statt, wobei aber die Erbhuldigung der Visitation vorausgehen musste; d.h. es fanden vorher Verhandlungen zwischen Landesherr und Ständen statt, vermutlich unter anderem über das Personal der Visitationskommission.

Durchgeführt wurde die Visitation als sogenannte Mittelpunktvisitation. Beim ersten Mal begannen die Visitatoren ihre Tätigkeit in Cölln an der Spree und machten anschließend mehrere Reisen nacheinander, jeweils mit Zwischenaufenthalten in Berlin/Cölln. Sie bereisten die wichtigsten Städte der Mark; bei der ersten Visitation war außerdem das Kloster Lehnin ihr zeitweiliger Aufenthaltsort. Die zu Visitierenden mussten den Visitatoren Rechenschaft ablegen, mit ihnen verhandeln und ihre Abschiede (d.h. Urkunden über die getroffenen Entscheidungen) entgegennehmen. Auch die für die Pfarrkirchen in den umliegenden Orten Verantwortlichen mussten sich vor den Visitatoren einfinden und Bericht erstatten. Die Visitation bot aber auch Gelegenheit, Klagen und Beschwerden vorzutragen. Dies geschah vermutlich mündlich oder aber in Form von „Supplikationen“ (d.h. schriftlichen Anträgen). Vieles konnten oder wollten die Visitatoren in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht entscheiden, etwa wenn zunächst Rückfragen bei Dritten nötig waren. Oft verwiesen die Visitatoren die Bittsteller bzw. Beschwerdeführer an das geistliche Konsistorium zu Cölln an der Spree; dieses erteilte dann einen Abschied.

Visitationsakten

Im Vorfeld der ersten Visitation sind die weichenstellenden kirchenpolitischen Entscheidungen des Kurfürsten und seiner Mitarbeiter durch eine Denkschrift und eine stichwortartige Gesprächsnotiz sowie durch eine schriftliche Begründung der Visitation gegenüber den Ständen dokumentiert. Eine ausformulierte schriftliche Instruktion ist in der Kirchen- und Visitationsordnung überliefert, die 1573 in gedruckter Form veröffentlicht wurde. Die Visitationsinstruktion vom 9. Februar 1600 umfasst 24 Einzelpunkte und endet mit einem Fragenkatalog, in dem sie konkretisiert werden. Allerdings haben die Visitatoren ihre Befunde nicht derart ausführlich dokumentiert. Auch dürften sie dem Kurfürsten und seinen Beratern wohl in der Regel mündlich Bericht erstattet haben; jedenfalls sind schriftliche Berichte eine große Seltenheit.

Über die Neuregelung der kirchlichen Verhältnisse wurden den Städten „Abschiede“ erteilt, kürzere Texte dieser Art sind aber auch für einige Dörfer überliefert. Abschiede liegen vor als gesiegelte Urkunden in Libellform (Büchlein, d.h. mehrseitig) oder als – meist spätere – Abschriften, häufig mit notarieller Beglaubigung.

Die Visitatoren legten für jede von ihnen visitierte Stadt ein sogenanntes „Register“ an (Abb. 2). Dies war eine Bestandsaufnahme des Eigentums und der Rechtsverhältnisse der einzelnen kirchlichen juristischen Personen vor Ort: Pfarre, Küsterei, Kirche(nfabrik), die einzelnen geistlichen „Lehen“ sowie die Schulen und Hospitäler. Die Angaben beruhten auf schriftlichen Unterlagen – „Zetteln“ oder ganzen „Registern“ –, die den Visitatoren von den jeweils Verfügungsberechtigten übergeben worden waren (und die den Visitationsakten zum Teil heute noch beiliegen). Aufgrund der Register konnten die Visitatoren zumindest grob schätzen, in welcher Höhe Einkünfte zur Verfügung standen, die zur Deckung der Kosten für Kirche(n), Schule(n), Hospital/Hospitäler und des dazugehörigen Personals dienen konnten. Auch für jedes einzelne visitierte Dorf wurde ein Register, eine sogenannte „Matrikel“, erstellt. Schulen und Hospitäler gab es dort nicht, und nicht einmal jedes märkische Dorf besaß überhaupt eine Kirche. Auch hatten nicht wenige Dörfer keinen eigenen Pfarrer, sondern wurden von einem Nachbardorf oder von einer nahegelegenen Stadt aus mitversorgt.

Nicht alle Matrikeln entsprechen dem Schema, das sich bei der ersten Visitation herausbildete. Die ältesten überlieferten Aufzeichnungen dieser Art betreffen nämlich nur das ‚unnötige‘ „Silberwerk“, das an die kurfürstliche Silberkammer abzuliefern war. Im nächsten Schritt wurde auch der Patron (Collator) notiert. Danach kam das dreigeteilte Schema Pfarre – Küster – Kirche zur Anwendung, das auch den Editionen der Visitationsakten (siehe unten) zugrunde liegt. In der letzten Visitation (1600 ff.) wurde es leicht abgeändert: Das „Inventarium“ der Kirche kam nämlich als eigener Gliederungspunkt ganz an den Schluss, und es umfasste nicht mehr nur die Wertgegenstände aus (Edel‑)Metall (in der Regel ein Kelch, eine Patene und zwei Altarleuchter), sondern auch Ornate und Bücher (sozusagen die ‚Dienstbibliothek‘).

Inhalt der Visitationsakten

Im Gegensatz etwa zu frühen Visitationsprotokollen aus dem ernestinischen Sachsen, in denen Angaben zu Personenstand, Bildung, Tauglichkeit und Lebenswandel der einzelnen Pfarrer enthalten sind, nennen die kurbrandenburgischen Register und Matrikeln gerade einmal die Namen des oder der Patronatsrechtsinhaber(s), in der Regel auch den des örtlichen Pfarrers, und konzentrieren sich im Übrigen auf die materiellen Grundlagen des kirchlichen Lebens.

Beim Inventar der Kirche und insbesondere bei den Büchern wird eine Tendenz zur Vereinheitlichung sichtbar, die in ähnlicher Weise auch das Inventar des Pfarrhauses betrifft. Jeder Pfarrer sollte sicher sein, bei seinem Amtsantritt ein Minimum an Hausrat vorzufinden, das von der Gemeinde bereitzustellen war: sechs Zinnkannen, sechs Zinnschüsseln, zwei Betten und einen Tisch. Doch tatsächlich hinterließ der Pfarrer seinem Nachfolger in der Regel nur das, was er selbst vorgefunden hatte – manchmal war das nur die Wintersaat. Der Pfarrer war zugleich auch Landwirt. Ihm standen außer dem Pfarrhof (und einem Holzdeputat) auch Äcker und Wiesen zur Verfügung, die er entweder selbst bewirtschaften oder verpachten konnte. Wenn er Glück hatte, konnte er das Vieh seines Vorgängers oder sogar dessen landwirtschaftliches Gerät übernehmen. Auch der Zustand des Pfarrhauses spielte eine Rolle: War es baufällig, musste die Gemeinde es neu errichten, Reparaturen dagegen waren Sache des Pfarrers. Der Küster bewohnte im Gegensatz zum Pfarrer kein „Haus“, sondern in der Regel nur ein „Häuslein“, und erhielt von den Einwohnern des Ortes Naturalabgaben wie Brote und Ostereier.

In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts sollte eine Pfarrkirche zumindest folgende Bücher besitzen: eine Bibel (deutsch und lateinisch), die Hauspostille (d.h. Predigtbuch) und den großen Katechismus Martin Luthers sowie die Brandenburgische Kirchenordnung von 1540 (1600 stattdessen die Kirchen- und Visitations-Ordnung von 1573), dann auch das „Concordienbuch“ (auch: „Formula Concordiae“, Bekenntnisschrift der lutherischen Territorien; vermutlich den Druck von 1584 aus Frankfurt/Oder). Oft vorhanden waren ein Messbuch („Missal“) und ein „Bethbuch“, gelegentlich außerdem die „Cantica Lossii“, ein Gesangbuch des in Lüneburg tätigen Lucas Lotze (Lossius, 1508–1582), das in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts in mehreren Auflagen erschienen war.

Normiert und verändert wurden spätestens bei der Visitation der Jahrhundertwende vom 16. zum 17. Jahrhundert auch die „Accidenzien“, also die Amtshandlungen und die dafür zu zahlenden Gebühren. Diese fielen an für das Begräbnis einer „Leiche“ (in unterschiedlicher Höhe für Erwachsene und für Kinder), für die „Einleitung“ einer Braut oder einer „Sechswöcherin“ (d.h. beim ersten Kirchgang einer jungen Mutter nach der Geburt ihres Kindes) und für die Taufe eines Kindes. Im Jahr 1600 erscheinen neue Posten, nämlich erstens das Aufgebot und zweitens ein höherer Betrag für die Taufe eines unehelichen Kindes (sozusagen als ‚Strafe‘). Eine Geldstrafe in gleicher Höhe (3 Silbergroschen) war beim Versäumen der Predigt und für das Fluchen, Schwören und Gotteslästern vorgesehen. Einige Autoren haben daraus die Schlussfolgerung gezogen, dass dem Pfarrer auch die Rolle des Sittenwächters zugedacht war.

In den Visitationsabschieden für die Städte ist jeweils ein gesondertes Kapitel den Schulen und den Hospitälern gewidmet (bei den Schulen noch ein eigener Abschnitt den Mädchenschulen, soweit vorhanden). Ebenso wie die Schulen gehörten die Hospitäler, die der Unterbringung und Versorgung von armen Kranken und Alten dienten, traditionell zu den kirchlichen Einrichtungen. Gerade bei der Armenfürsorge stellten sich jedoch Probleme, deren Bewältigung die Kompetenzen der Visitatoren weit überschritt.

Quellen

Quellen finden sich vor allem im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Berlin; im Folgenden: GStA PK), hauptsächlich im Bestand I. Hauptabteilung (im Folgenden: HA), Repositur (im Folgenden: Rep.) 47 Geistliche Angelegenheiten und Rep. 99 (Ober‑)Konsistorium, aber auch im Evangelischen Landeskirchlichen Archiv (Berlin), im Domstiftsarchiv Brandenburg (Brandenburg an der Havel), im Brandenburgischen Landeshauptarchiv (Potsdam) sowie in Stadtarchiven und Pfarrarchiven.

Editionen: Die Abschiede der in den Jahren 1540–1542 in der Altmark gehaltenen ersten General-Kirchen-Visitation: mit Berücksichtigung der in den Jahren 1551, 1578–79 und 1600 gehaltenen Visitationen, hrsg. v. Julius Müller u. Adolf Parisius, 2 Bände (aus je 4 Heften) (1889–1929), ND Potsdam 2012.

Die brandenburgischen Kirchenvisitations-Abschiede und -Register des XVI. und XVII. Jahrhunderts.1. Band: Die Prignitz, hrsg. v. Victor Herold (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für die Provinz Brandenburg und die Reichshauptstadt Berlin IV, [1928–]1931); 2. Band: Das Land Ruppin. Inspektionen Neuruppin, Wusterhausen, Gransee und Zehdenick. Aus dem Nachlaß von Victor Herold hrsg. v. Gerhard Zimmermann. Bearb. v. Gerd Heinrich (Veröffentlichungen der Berliner Historischen Kommission beim Friedrich-Meinecke-Institut der Freien Universität Berlin. 6: Quellenwerke. 2, 1963); 3. Band: Die Uckermark, hrsg. v. Victor Herold. Ms.: GStA PK, X. HA Brandenburg, Rep. 16 Kleine Erwerbungen, Nr. 161; 4. Band: Die Mittelmark. Aus dem Nachlass von Victor Herold hrsg. v. der Historischen Kommission zu Berlin. Bearb. v. Christiane Schuchard (Veröffentlichungen der Historischen Kommission zu Berlin. 109). Teilband 1: Mittlere Mittelmark. Berlin/Boston 2019; Teilband 2: Westliche Mittelmark (im Satz); Teilband 3: Östliche Mittelmark (in Bearb.).

Visitation- und Konsistorialordnung (1573): 1.) Vnser von Gotts || gnaden Johansen Georgens Marg=||graffen zu Brandenburgk/ des heiligen R#[oe]mi=||schen Reichs Ertzkammerers vñ Churf#[ue]rsten/ Jn Preus=||sen/ zu Stettin/ Pommern/ der Cassuben/ Wenden/|| vnd in Schlesien zu Crossen Hertzogen/|| Burggraffen zu N#[ue]rnbergk vnd || F#[ue]rsten zu R#[ue]gen.|| Visitation vnd Consistorial || Ordenunge.|| Neudamm (zum Tham in der Newe=||marcke): Runge, Christoph, 1573. [Siehe: Hier letzter Zugriff: 29.12.2019]. 2.) Vnser von Gots gna||den Johansen Georgens Marg=||graffen zu Brandenburgk/ des heiligen R#[oe]mi=||schen Reichs ErtzCamerers vnd Churf#[ue]rsten/Jn Preus=||sen/ zu Stettin/ Pommern/ der Cassuben/ Wenden/ vnd || in Schlesien zu Crossen Hertzogen/ ... || Visitation: vnd Consistorial || Ordenunge.|| ANNO M.D.LXXIII. Außgangen/ ... || Berlin: Hentzke, Michael, 1577. [Siehe: Hier letzter Zugriff: 29.12.2019].

Visitationsinstruktion vom 9. Februar 1600 und Fragenkatalog: GStA PK, I. HA, Rep. 99, Nr. 1773, Blatt 1–10.

Literatur

Herold, Viktor: Zur ersten lutherischen Kirchenvisitation in der Mark Brandenburg 1540–45. Darstellungen auf aktenmäßiger Grundlage. In: Jahrbuch für Brandenburgische Kirchengeschichte 20 (1925), S. 5–104, 21 (1926), S. 59–128 und 22 (1927), S. 25–137.

Abbildungsnachweis

Abb. 1 https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Heinrich_Bollandt-Joachim_II.-4772.jpg?uselang=de (SPSG - Sammlung Jagdschloss Grunewald).

Abb. 2 Brandenburgisches Landeshauptarchiv, Rep. 40A Kurmärkisches Konsistorium, Nr. 806, fol. 1.

Empfohlene Zitierweise

Schuchard, Christiane: Visitationen (1540-1602), publiziert am 13.01.2020; in: Historisches Lexikon Brandenburgs, URL: http://www.brandenburgikon.de (TT.MM.JJJJ)

Kategorien

Epochen: Konfessionelles Zeitalter  
Themen: Religion und Kirche


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