Jüdische Friedhöfe
Anke Geißler-Grünberg
Dort, wo Menschen leben und arbeiten, wollen sie ihre Toten begraben und ihrer gedenken. Der Friedhof ist dieser Ort. Er ist bestimmt durch das jeweilige Bild, dass Menschen vom Ziel und Wesen des mit dem Tod verbundenen Jenseits haben. Ihrer kulturellen und religiösen Tradition folgend, gehört es auch für Juden zu den wesentlichen Dingen, eigene Begräbnisplätze anzulegen.
Anfänglich als Verbandsfriedhöfe konzipiert, die allen Juden der umliegenden Ortschaften dienten, entstanden in Brandenburg seit dem beginnenden 19. Jahrhundert Gemeindefriedhöfe auf lokaler Ebene. Von heute über 60 nachweisbaren jüdischen Friedhöfen (Weißleder 2002) (Abb.1) sind jedoch nur wenige in ihrem Bestand erhalten. Mit ihren Lücken und Spuren der Zerstörung, aber vor allem mit ihren teils verwitterten Inschriften, stellen diese „Häuser des Lebens“, wie sie auf Hebräisch genannt werden, meist die letzten sichtbaren Zeugen einstigen jüdischen Lebens dar. Aus ihrer materiellen Beschaffenheit und Gestalt lassen sich genealogische, kulturelle sowie soziale Zusammenhänge und Entwicklungen erschließen.
Religiöses Verständnis
Die wesentlichen Gebote hinsichtlich des Umgangs mit einem Friedhof sind Bestandteil religionsgesetzlicher Vorschriften und Riten, die sich aus der hebräischen Bibel und den theologischen Schriften rabbinischer Gelehrter entwickelten. Dazu gehören der Talmud, der Schulchan Aruch oder die Responsen-Literatur (Rechtsgutachten in Form von Fragen und Antworten). Kodifiziert wurde dieses Recht in der Halacha (Wegrichtung), das als umfassendes Gesetzeswerk des Judentums den Lebensinhalt und die tägliche Lebenspraxis der Juden und ihrer Gemeinden beschreibt sowie sämtliche überlieferte Gebote und Verbote enthält. Angewendet auf die mit einem Friedhof verbundenen Aspekte Tod und Trauer prägt dieses Regelwerk bis heute die jüdische Gedenkkultur, das auch bei der Denkmalpflege zu berücksichtigen ist.
Anders als in der christlichen resp. kommunalen Tradition werden jüdische Friedhöfe auf Ewigkeit angelegt. Bereits in der Bibel werden Begräbnisplätze genannt, die ihren Wert als Ort des Gedenkens bestimmen (Gen 23,4.19; 25,7-10).
In der jüdischen Tradition gibt es den Wunsch, mit den Vorvätern im Tod vereint zu sein (Gen 49,30; II Sam 2,32). Es ist das aus der Gottesebenbildlichkeit des Menschen (Gen 1,27; 9,6) abgeleitete religiöse und ethische Gebot, die Würde der Toten zu ehren und für die dauerhafte Unversehrtheit der Gräber zu sorgen. Grundlegend ist hierbei der Glaube an die leibliche Auferstehung der Toten am Ende der Tage und die damit verbundene Lebenshoffnung (Brocke/Müller 2001, 18f.): In der kommenden Welt vereint sich der im Grab ruhende Körper mit seiner Seele, nachdem beide beim Eintreten des Todes getrennt worden waren (Grözinger 1997). Denn nach rabbinischem Verständnis sind Körper und Seele eines Menschen stets Partner, die für dessen Tun in der jetzigen Welt verantwortlich sind. Der Friedhof übernimmt also eine spezifische Brückenfunktion zwischen den beiden Welten und wird auf diese Weise zum Ort jüdischer Identität. Er ist darum ein heiliger Ort (Babylonischer Talmud, Traktat Sanhedrin, Folio 96b).
Gleichzeitig ist der jüdische Friedhof aber auch ein unreiner Ort. Ausgehend von den bis in die biblische Zeit zurückgehenden Reinheitsvorschriften wird unrein, wer einen Toten berührt oder einen Friedhof betritt (Lev 21,1-3; Num 19,11-22). Um die Lebenden vor rituellen Verunreinigungen durch die Totenwelt oder vor Krankheiten zu schützen, sollen Friedhöfe sowohl außerhalb einer Siedlung liegen als auch durch einen Zaun abgegrenzt sein. Da fließendes Wasser die rituelle Unversehrtheit der Lebenden wieder herstellt, ist eine Wasserquelle auf oder in der Nähe des Friedhofs notwendig: zum Händewaschen vor dem Verlassen des Ortes sowie zur rituellen Reinigung der Toten, der Tahara, vor ihrem Begräbnis (Roth 1973, 104f.; 1974/5, 91f.).
An die Verstorbenen wird in Gottesdiensten ebenso gedacht wie beim Friedhofsbesuch. Dazu gehören u.a. das Errichten eines Grabsteins, das Aufsagen des Waisen-Kaddisch sowie das Gedenken zur Jahrzeit (jährliche Wiederkehr des Todestages). Die Hinterbliebenen bauen hierbei auf die Unterstützung der Chewra Kaddischa (Heilige Bruderschaft), die sich idealerweise innerhalb jeder jüdischen Gemeinde gründete. Das Aufgabengebiet umfasst wesentliche Aspekte des sozialen Zusammenhaltes: Unterstützung von Armen und Krankenfürsorge, die Begleitung Sterbender und ihrer Hinterbliebenen sowie die rituelle Bestattung der Gestorbenen, die Pflege des Friedhofs und seiner Grabstätten. Ihre ehrenamtlichen Mitglieder verstehen diese Aufgabe als Liebesdienst, eine Mizwa (Gebot) – welche stets mit großem Ansehen innerhalb der Gemeinde einhergeht.
Allerdings war und ist diese Gedenkkultur unterschiedlichen soziokulturellen und politischen Einflüssen ausgesetzt, die in enger Wechselwirkung mit dem jeweiligen gesellschaftlichen und geografischen Umfeld der jüdischen Bevölkerung stand und steht. Ausdruck dessen sind viele Modifikationen auf territorialer, regionaler und lokaler Ebene.
Die Friedhöfe in Berlin und Brandenburg
Unsere Kenntnisse über jüdische Friedhöfe der Region aus der Zeit vor dem Edikt des Großen Kurfürsten von 1671 sind spärlich. Die 1510 an der Berliner Marienkirche der Hostienschändung angeklagten und hingerichteten Juden wurden auf einem nahe gelegenen Friedhof beerdigt. In späterer Zeit stand hier ein jüdisches Gemeindehaus, an dem Rabbiner Martin Salominski im Jahr 1934 eine Gedenktafel anbrachte. Sie befindet sich heute auf einem Gedenkstein, der im November 1988 an diesem historischen Ort aufgestellt wurde (Abb. 2). Bei Bauarbeiten an der Spandauer Zitadelle legte man in der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts ca. 70 Grabsteine und Fragmente frei, die als Baumaterial zur Errichtung der Festung vierhundert Jahre zuvor verwendet worden waren. Die geborgenen, zum Teil massiven Steine enthalten hebräische Inschriften, die sie als jüdische Grabsteine identifizieren. Ihre Gravuren datieren sie zwischen 1244 und 1474. Heute befinden sie sich im Museum der Zitadelle und im Neuen Museum Berlin.
Nach 1671 begann die kontinuierliche Siedlung von Juden im Kurfürstentum. Das bedeutete, dass sie hier einen Ort zur Beerdigung ihrer verstorbenen Angehörigen benötigten. Schon ein Jahr später erwarb darum der aus Wien stammende Model Ries kurz hinter der Stadtgrenze Berlins ein entsprechendes, 0.59 ha großes Grundstück. Bis zu seiner Schließung im Jahr 1827 wurden hier ca. 3.000 Menschen beerdigt (Hüttenmeister 2005, 27). Sie kamen nicht nur aus Berlin, sondern auch aus jüdischen Gemeinden des Umlandes, z.B. aus Potsdam.
Aufgrund der städtebaulichen Verdichtung der Spandauer Vorstadt und hygienischer Auflagen sah sich die Jüdische Gemeinde Berlins veranlasst, einen neuen Friedhof anzulegen. Vor dem Schönhauser Tor kaufte sie einem Gutsbesitzer eine 5 ha große Fläche ab (Etzold u.a. 1988, 31), auf der schließlich mehr als 20.000 Juden aller religiösen Strömungen ihre Ruhestätte fanden. Diese Vielfalt darf jedoch nicht über heftige innerjüdische Debatten hinwegtäuschen, die es hinsichtlich des Flächenerwerbs und der Ausgestaltung der Begräbnisse gab. Das Ringen der jüdischen Reformbewegung um die Modernisierung des Judentums erstreckte sich auch auf den Bereich des Bestattungswesens (Müller 2005, 178-204). Bereits 50 Jahre später war dieser Friedhof voll belegt – auch wenn noch vereinzelte Beerdigungen stattfanden, wie die des Malers Max Liebermann 1934. Im außerhalb der Hauptstadt gelegenen Weißensee erwarb die Berliner Gemeinde großzügige 42 ha für ihren neuen Begräbnisort (Abb. 3). Nach einem Architektenwettbewerb durch Hugo Licht angelegt, wurde er 1880 mit 120 Grabfeldern und einem Gebäudeensemble eröffnet. Zeitgleich weihte die orthodoxe Austrittsgemeinde Adass Jisroel ihren eigenen Friedhof ganz in der Nähe ein, nachdem das Gesetz betreffend den Austritt aus den jüdischen Synagogengemeinden (Gesetzsammlung 1876, 353ff.) vom 28. Juli 1876 der liberalen Großgemeinde gestattete, das Begräbnis eines jüdischen Nichtmitglieds auf ihrem Friedhof zu verweigern.
Der Jüdische Friedhof an der heutigen Großen Hamburger Straße wurde am Ende des Zweiten Weltkrieges komplett zerstört und hat heute den Charakter eines Parks. Der an der Schönhauser Allee erhalten gebliebene, aber für Begräbnisse geschlossene Friedhof ist ebenfalls zugänglich – anders als der kleine Weißenseer Friedhof mit seinen 3.000 Begräbnissen. Demgegenüber ermöglicht die 115.000 Menschen zählende Nekropole an der Herbert-Baum-Straße weiterhin Beisetzungen. Allen genannten Begräbnisorten ist indes gemein, dass sie unter Denkmalschutz stehen (Landesdenkmalamt Berlin, 2019).
Die Mehrzahl der im heutigen Land Brandenburg erhalten gebliebenen Friedhöfe entstand im 19. Jahrhundert durch die Initiative jüdischer Klein(st)gemeinden vor Ort. Obwohl es auch Gründungen mehr als 100 Jahre zuvor gegeben hatte, wie etwa in Wriezen oder Biesenthal, existieren aus dieser Zeit kaum materielle Überlieferungen. Im Durchschnitt handelt es sich um Grundstücke mit 30 bis 40 vorhandenen Grabsteinen oder Fragmenten. Friedhofsbauten, wie eine Mauer, eine Feierhalle oder ein Gärtnerhaus sind zumeist nicht mehr vorhanden oder nur als Spur erkennbar. Grundsätzlich ist auch der erhaltene Bestand an Grabsteinen lückenhaft und die wenigsten befinden sich noch in situ. Die Gründe hierfür liegen sowohl im natürlichen Zerfall als auch in den örtlichen Gegebenheiten, aber vor allem in den Auswirkungen antisemitisch motivierter oder gedankenloser menschlicher Handlungen. (Eine Übersicht findet sich auf der Website des Projektes der Universität Potsdam „Jüdische Friedhöfe in Brandenburg“, siehe Box Informationen.)
Die Existenz eines frühen jüdischen Friedhofs ist vor den Toren von Beelitz belegt. Bereits um 1720 nutzten ihn die Juden der Stadt sowie der umliegenden Orte zur Bestattung ihrer Toten. Nach Ende des Ersten Weltkrieges ging er in städtisches Eigentum über, wurde 1938 komplett zerstört und 1939 unter dem tradierten Vorwand der „Brunnenvergiftung“ geschlossen. Nach 1945 geriet der Friedhof in Vergessenheit und wurde als Kinderspielplatz missbraucht. Seit 1985 unter Denkmalschutz stehend, folgten erst ab 1988 im Rahmen des 50. Jahrestages der Pogromnacht systematische Aufräum- und Restaurierungsarbeiten, die der evangelische Pfarrer Wolfgang Stamnitz betreute.
Die Cottbuser Stadtväter wiesen 1817 ihren in der Stadt lebenden Juden ein Grundstück außerhalb des Stadtzentrums zu, das den hygienischen Standards für einen Friedhof entsprach. Bis dahin hatten sie ihre Toten ins entfernte Friedland bringen müssen, wo sie die notwendige Infrastruktur vorfanden. 1916 erwarb die wachsende Jüdische Gemeinde im Einverständnis mit den Stadtverordneten eine Fläche am Rand des Städtischen Südfriedhofs, auf der bis 1940 kontinuierlich beerdigt wurde (Abb. 4). Die NS-Behörden erzwangen schließlich den Verkauf beider Begräbnisorte an die Stadt; der alte, mehrfach geschändete Friedhof wurde durch die Bombardierung von Cottbus im Februar 1945 zerstört. Nach dem Krieg beseitigte die Stadt ohne Rücksicht auf die jüdische Gedenkkultur sämtliche noch vorhandene Relikte und legte hier einen Park an.
Der Beelitzer Friedhof mit seinen 61 erhaltenen Grabsteinen erhielt vor einigen Jahren eine neue, sicherere Umfriedung und ist geschlossen, aber zugänglich (Abb. 5). Der neue Friedhof in Cottbus wird heute durch die mehrheitlich russischsprachige jüdische Gemeinde genutzt und gepflegt. Dennoch gelang es nicht, den erhalten gebliebenen historischen Bestand, ca. 80 Grabmale und die Trauerhalle, vor Verfall und Zerstörung zu schützen.
Über jüdisches Leben und Sterben in der Neumark, östlich der Oder, gibt es bislang keine systematischen Erkenntnisse. Trotz steigenden Interesses am Thema, ist dies momentan noch eine Domäne von mitunter ehrenamtlichen Lokalforschern, die häufig nur bedingt Zugang zu deutschen und hebräischen Quellen finden (Meijer-van Mensch 2008, 212-218). Eine Übersicht über die vorhandenen jüdischen Friedhöfe in der Region liegt vor, deren Erschließung allerdings einem Zukunftsprojekt vorbehalten ist.
Der älteste und nur durch ein Foto aus dem Jahr 1912 bekannte Grabstein der bereits erschlossenen brandenburgischen Friedhöfe ehrt die 1712 verstorbene und in Frankfurt/Oder beerdigte Tscharna, die Gattin des Mordechai Man (Reiß/Abraham-Diefenbach 2012, 198f). Der älteste erhalten gebliebene Stein steht am Potsdamer Pfingstberg und ist der 1743 verstorbenen Frau Edel, der Gattin des Hirsch gewidmet (Abb. 6). Beide Grabsteine bestehen aus Sandstein, besitzen eine schlichte barocke Ornamentik und sind ausschließlich in Hebräisch verfasst. Mit zunehmender Akkulturation der Juden in der Mehrheitsgesellschaft änderte sich in der Folgezeit ihre Sepulkralkultur, gleichwohl unter Bewahrung jüdischer Elemente. Die mit der Gestaltung der Grabsteine beauftragten, meist nichtjüdischen Steinmetze verwendeten ortsübliche und zunehmend auch neue Materialien wie Granit oder Kalkstein. Ebenso unterschieden sich die Grabmalformen nicht von denen auf christlichen oder kommunalen Friedhöfen, sondern entsprachen dem Zeitgeist. Des Weiteren nahm die deutsche Sprache einen immer wichtigeren Stellenwert bei den Inschriften ein, reduzierte das Hebräisch auf wenige Floskeln und verdrängte es fast vollständig. Hinsichtlich ihrer künstlerischen Gestaltung sind die brandenburgischen Grabsteine verhältnismäßig schlicht. Neben rein schmückenden Ornamenten werden Symbole mit verschiedenen Bedeutungsinhalten aus dem jüdischen oder nichtjüdischen Kontext verwendet. Zu den ersteren gehören z.B. Hinweise auf die Abstammung (Levitenkanne, segnende Hände), große Gelehrsamkeit und hohe Anerkennung (Krone) sowie allgemeine Symbole (Davidstern, Bundestafeln).
Nach dem Holocaust gab es kaum jemanden, der einzelne Gräber oder Friedhofsensembles in ihrer Gesamtheit pflegen konnte. Übernahmen dies nicht kirchliche Gemeinden oder Privatinitiativen, wurden die jüdischen Friedhöfe der kommunalen Verwaltung unterstellt. Vielerorts errichtete man Gedenksteine in Erinnerung an die Tragödie, stellte die Friedhöfe unter Denkmalschutz. Dennoch unterblieben permanente Erhaltungsmaßnahmen, sei es durch fehlende finanzielle Ressourcen oder aufgrund mangelnder Sensibilität. In Potsdam gelang es nach 1989/90 durch beharrliches Engagement der zuständigen Denkmalschutzbehörde (Fischer/Kalesse u.a. 1995, 279-285), das gesamte historische Friedhofsensemble behutsam zu sanieren und zu restaurieren sowie, die notwendigen Voraussetzungen für eine Kontinuität in der Bewahrung dieses einzigartigen Kulturerbes und größten jüdischen Begräbnisplatzes der Region außerhalb Berlins zu schaffen.
Quellen
Gesetzsammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1876. Berlin 1876. [Siehe: Hier]
Literatur
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Schmidt, Monika: Schändungen jüdischer Friedhöfe in der DDR. Eine Dokumentation. Berlin 2007.
Weißleder, Wolfgang: Der Gute Ort - Jüdische Friedhöfe im Land Brandenburg, hrsg. vom Verein zur Förderung antimilitaristischer Traditionen in der Stadt Potsdam e.V. Potsdam 2002.
Abbildungsnachweis
Abb. 1 Wolfgang Weißleder: Der Gute Ort - Jüdische Friedhöfe im Land Brandenburg, hrsg. vom Verein zur Förderung antimilitaristischer Traditionen in der Stadt Potsdam e.V., Potsdam 2002, S. 4
Abb. 2 Autorin
Abb. 3 https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Gedenkstein_Herbert-Baum-Str_45_(Wei%C3%9F)_NS-Opfer.jpg?uselang=de (Foto: OTFW Berlin, CC BY-SA 3.0)
Abb. 4 Autorin
Abb. 5 Autorin
Abb. 6 Autorin
Empfohlene Zitierweise
Geißler-Grünberg, Anke: Jüdische Friedhöfe, publiziert am 12.06.2019; in: Historisches Lexikon Brandenburgs, URL: http://www.brandenburgikon.de (TT.MM.JJJJ)
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