Norbert Fröhndrich
Verwaltungszugehörigkeit
Mittelmark (Kreis Zauche) – bis 1817
Regierungsbezirk Potsdam / Kreis Zauch-Belzig – 1817 bis 1945
Kreis Zauch-Belzig – 1947 bis 1952
Bezirk Potsdam / Kreis Brandenburg-Land – 1952 bis 1990
Kreis Brandenburg-Land – 1990 bis 1993, Landkreis Potsdam-Mittelmark – seit 1993
Die regionale und geographische Zuordnung
Oberjünne entstand als ein Vorwerk auf den herrschaftlichen Besitzungen des Gutsherrn von Brösigke auf Cammer (Ortslexikon 2012, 311). Die Anlage des Vorwerkes (damalige Schreibweise „Obergünde“ bzw. „Obergründe“) erfolgte um 1690. Aufgrund der Auswertung verschiedener Quellen ist es gelungen, die Gründung und Entwicklung des Ortes Oberjünne vom Vorwerk zur Büdnerkolonie bis hin zum selbstständigen Dorf zu rekonstruieren (ausführlich: Fröhndrich 2025).
Der Ort Oberjünne taucht im Kirchenbuch von Cammer erstmals im Jahr 1694 auf. Dort heißt es: „Hans Briest, der Weinmeister von der Obergünde gestorben d. 16. May 1694 […]“ (Kirchenbuch Cammer 1644-1718, 173). Das Jahr 1694 kann somit als Datum der Ersterwähnung für den Ort angenommen werden.
Der Name Oberjünne befindet sich in der Landschaft der Zauche, einer Hochfläche, die sich von Brandenburg an der Havel bis nach Beelitz erstreckt (Kinder/Porada 2006, 3). Die Entfernungen zu den Städten Brandenburg, Werder, Belzig und Beelitz betragen jeweils ca. 20 Kilometer; bis nach Potsdam sind es 35 Kilometer. Die Plane fließt in einem Abstand von 1,5 Kilometern südlich an Oberjünne vorbei. (Abb. 1).
Die Gutsherrschaft von Brösigke im Dorf Cammer
Als der damalige Gutsherr auf Cammer, Friedrich Emanuel von Brösigke (1730-1810), die Entscheidung traf, auf seinem Vorwerk Oberjünne ab dem Jahr 1780 Büdnerkolonisten anzusiedeln, konnte er bereits auf eine lange Traditionslinie seiner Vorfahren als Herrschaftsträger in der Zauche zurückblicken (Koska 2019, 64 ff.).
„Die von Brösicke erscheinen erstmals 1307 mit dem markgräflichen Schenken Broseko. 1344 wurde denen von Brösicke für mehrere Jahre das Schloss Golzow in der Zauche verpfändet. Um 1375 gehörten der Familie im Havelland vier Dörfer, in denen sie zwei Ritterhöfe mit sechs und acht Hufen besaß und Einkünfte bezog […]. Außerdem besaßen sie die Gerichtsrechte über ein Dorf in der Zauche mit Einkünften im Wert von achteinhalb Pfund Pfennigen. Zwar scheinen die von Brösicke wie viele adlige Familien in finanzielle Schwierigkeiten geraten zu sein, 1391 und 1393 mussten sie eineinhalb Dörfer veräußern, doch konnten sie ihre Stellung auch in den folgenden Jahrhunderten halten.“ (Stephan 2011, 297)
Im Jahr 1609 kaufte Heino von Brösigke die Dörfer und Gutsherrschaften Grebs und Cammer von Henning von Arnim (BLHA 78 II Familien B 179, fol. 431-415). Lehnsherr war und blieb der brandenburgische Kurfürst. Dieser bestätigte im Jahr 1684 dem Gutsherrn Maximilian von Brösigke in einem Lehnbrief den erblichen Kauf des Gutes und Dorfes Cammer mit allen dazu gehörenden Liegenschaften: „Wir Fridrich Wilhelm Churfürst bekennen p. daß wir unserem lieben Getreuen Maximilian von Brösicken das Guth und Dorff Cammer […] in einem Erbkauff mit unserm hinzugekommenen Consensus de. dato den 26. Novembr. 1683 an sich gebracht und erhandelt […] mit allen und jeden Äckern, Wiesen, Gärten, Weinberg, Höfen, Hufen, Schäffereyen, Meyereyen, Trifften, Weiden, Hütungen, Gräsungen, Fischereyen, Kirchenlehen, obersten und niedersten Gerichten, Pürschen, Hölzungen, Heyden, Mastungen, Pächterdiensten, Geldzinsen, jährlichen Einkommen […] erblich erkaufft, […] Und wir reichen und leihen genannten Maximilian von Brösicken und seinen Manlichen Leibes-Lehens-Erben obgeschriebene Lehngühter mit allen und jeglichen Zubehörungen, Gnaden und Gerechtigkeiten, nichts ausgenommen, wie obstehet, zu rechtem Manlehen in Krafft und Macht dieses Brieffes […]“. (BLHA 78 II Familien B 179, fol. 119)
In diesem Lehnbrief von 1684 wird Oberjünne noch nicht erwähnt. Damit gibt es eine Übereinstimmung mit den Eintragungen im Kirchenbuch. Denn auch dort findet sich noch kein entsprechender Hinweis. Erst ab dem Jahr 1694 wird Oberjünne in den Kirchenbüchern regelmäßig als ein separater Ort genannt. Es liegt daher nahe, von einer Anlage des Vorwerkes in den Jahren zwischen 1684 und 1694 auszugehen. Letztlich war der oben genannte Weinmeister Hans Briest 1694 laut Kirchenbuch bereits in Oberjünne verstorben.
Darüber hinaus ist anzunehmen, dass auf dem Areal des späteren Vorwerkes Oberjünne schon seit 1662 wirtschaftliche Tätigkeiten ausgeübt wurden. Denn bereits seit jenem Jahr werden im Cammerschen Kirchenbuch ein Schäfer und auch ein Weinmeister (1666) (Kirchenbuch Cammer 1644-1718, 8 u.11) aufgeführt, jedoch noch ohne eine konkrete Ortsangabe. Im Kontext des Herrschaftsbereiches Cammer heißt es in der Regel „alhier“ (Kirchenbuch Cammer 1644-1718, 8 u.11). Ab dem Jahr 1694 wird bei den im Kirchenbuch vorgenommenen Eintragungen zu den Geburten, Hochzeiten und Todesfällen der dort tätigen und nun mit hoher Wahrscheinlichkeit wohnenden Menschen regelmäßig die Ortsbezeichnung „Zur Obergünde“ oder „Zur Obergründe“ hinzugefügt. In den Jahren 1700 und 1701 finden sich im Kirchenbuch noch zweimal die Bezeichnungen „Zu den Cammerischen Obergründe“ (Kirchenbuch Cammer 1644-1718, 174 f.).
Das Vorwerk der Gutsherren von Brösigke von 1694 bis 1779
Die konsequente Verwendung der neuen Ortsbezeichnung im Kirchenbuch ab dem Jahr 1694 könnte Ausdruck dafür sein, dass dem Ort eine stabile und eigenständige wirtschaftliche Funktion zuerkannt wurde. Zugleich kann davon ausgegangen werden, dass von den damaligen Verantwortlichen (Gutsherr und Pfarrer) Oberjünne als ein sich etablierender Wohnort angesehen wurde.
Dies wird durch eine Übersicht der „Kirchen-Inspektion“ der Neustadt Brandenburg aus dem Jahr 1716 untermauert. Darin sind jene Leistungen und Dienste aufgeführt, welche die Einwohner von Oberjünne gegenüber dem für Cammer und Oberjünne zuständigen Pfarrer erbringen sollten. Der Schäfer und der Teerbrenner hatten jährlich zwei Brote und 2 Silbergroschen, der Meyer, der Weinmeister und die übrigen Hausleute je ein Brot und einen Silbergroschen abzugeben (Domstiftsarchiv Brandenburg BEN 115/301).
Um das Jahr 1720 hat sich für Oberjünne in amtlichen Unterlagen die Bezeichnung Vorwerk durchgesetzt (BLHA 6 A Zauche 1, Zauchische Kreis-Sachen. unfol.).
Die in den Kirchenbüchern vorgenommene konkrete Zuordnung der Bewohner zu dem neuen Ort „Obergünde“ ermöglicht es, die Entwicklung des Vorwerkes bis zur Ansiedlung der ersten Büdner im Jahr 1780 im Wesentlichen nachzuvollziehen.
Die ersten Bewohner des Ortes repräsentierten zugleich die vier verschiedenen wirtschaftlichen Haupterwerbszweige seit 1695 auf dem Vorwerk. Dort lebten, wohnten und arbeiteten die Familien
- des Meyers Friedrich Hellmich,
- des Teerbrenners Mathias Niesigke,
- des Schäfers Andreas Mahlow und
- des Weinmeisters Michael Lehmann.
Neben diesen lebten und arbeiteten dort die Familien der Holzhauer Heinrich Düßhacke und Johann Michael, eine Dienstmagd beim Teerbrenner, die Familie des Kuhhirten Hans Julius, die Mägde Marga Bergmann und Anna Catharina Teuscher.
Da dem Kirchenbuch die Anzahl der Familienmitglieder entnommen werden kann (Geburten, Heiraten, Todesfälle), lässt sich die Einwohnerzahl in dem neu entstehenden Ort ziemlich gut bestimmen. Insgesamt wohnten mindestens 40 Personen im Jahr 1700 auf dem Vorwerk.
Die vier wirtschaftlichen Bereiche in dem sich herausbildenden Ort waren folgende:
- Ein Meyerhof, der als ein externer Wirtschaftshof des Gutes Cammer eingerichtet wurde. Nähere Beschreibungen zu diesem Hof liegen nicht vor. Der Meierhof wurde von einem Meier (Verwalter) geleitet, der in Oberjünne wohnte. Nach Krünitz ist ein Meier ein Vorgesetzter "eines Land- oder Feldgutes, auch wenn es nur ein Bauergut ist, welcher gegen einen jährlichen Lohn die Aufsicht über den Feldbau führet, und der oberste unter den Knechten ist, in vielen Gegenden einen Meier, Ackermeier oder Hofmeier zu nennen." (Krünitz 1802, Band 87) Der erste Verwalter oder Meier im Jahr 1695 war Friedrich Hellmich. Zu einem Meierhof gehörten verschiedene Gebäude für das Einbringen der Ernte, für das Unterstellen der Wagen und der Landtechnik sowie Ställe für das Vieh. In dem Rezess des Jahres 1774 wurden die Anzahl und die Art der Tiere auf dem gutsherrschaftlichen Meierhof Oberjünne angegeben. Der Viehbestand betrug sechs Pferde, achtzehn Ochsen, einunddreißig Kühe und vierundzwanzig Jungrinder. Insgesamt mussten demnach für 79 Großvieh-Nutztiere Ställe vorhanden sein (BLHA 4 A 2 foliiert. Acta Commissionis die Separation der Hüthung zwischen dem Herrn Geheimen Rath von Broesigke auf Cammer und dessen Unterthanen daselbst betreffend 1774-1778).
- Zugleich bestand auf dem Vorwerk Oberjünne eine größere herrschaftliche Schäferei. Auf dieser waren ein Schafmeister und Schafknechte tätig. Im Jahr 1685 wird Andreas Mahlow als Schäfer - noch ohne gesonderte Ortsangabe – genannt (Kirchenbuch Cammer 1644-1718, 45). Elf Jahre später, 1696, wird er als Schäfer „Zur Obergünde“ bezeichnet. Er war Schafmeister in Oberjünne und hatte dieses Amt einunddreißig Jahre von 1685 bis 1716 inne. Der letzte Schafmeister, mit dem die Schäferei im Jahr 1851 in Oberjünne endete, war Johann Peter Mahlow. Im Jahre 1774 wird die Größe der Schäferei mit 1.000 Schafen angegeben. Der Schäfer selbst verfügte über drei Pferde, drei Kühe und drei Jungrinder (BLHA 4 A 2 foliiert. Acta Commissionis die Separation der Hüthung zwischen dem Herrn Geheimen Rath von Broesigke auf Cammer und dessen Unterthanen daselbst betreffend 1774-1778).
- Ein dritter wirtschaftlicher Bereich auf dem Vorwerk war die Teerbrennerei. Diese wurde nachweislich 1695 erstmalig erwähnt. Der erste Teerbrenner war Matthias Niesigke. Seit dem Jahr 1707 ist überliefert, dass er auch eine Gastwirtschaft betrieb. Der zweite und letzte Teerbrenner war Martin Jahn, der diese Tätigkeit von 1717 bis 1743 ausführte. Dann wurde, nach fast 50 Jahren, die Teerbrennerei in Oberjünne eingestellt. Martin Jahn und die nachfolgenden Generationen betrieben bis 1924 auf dem heutigen Grundstück Nr. 1 die Gastwirtschaft „Zur grünen Linde“.
- Im Jahr 1694 wurde im Kirchenbuch erstmalig ein „Weinmeister von der Obergünde“ (Kirchenbuch Cammer 1644-1718, 173) genannt. Bereits seit 1662 gab es einen Weinmeister (Hans Knösscke) im Gutsbereich Cammer. Nur der genaue Ort des Weinberges wurde nicht angegeben. Im Kirchenbuch hieß es nur „Weinmeister alhier“ (Kirchenbuch Cammer 1644-1718, 8). Es ist möglich, dass dies bereits der Weinberg beim Vorwerk Oberjünne war, denn die Bezeichnung Oberjünne existierte 1662 noch nicht. Nach spätestens 130 Jahren scheint der Weinbau bei Oberjünne zum Erliegen gekommen sein. Im Jahr 1794 wird mit Johann Ludwig Meinicke letztmalig ein Weinmeister in Oberjünne genannt (Kirchenbuch Cammer 1790-1810, 15). Bereits drei Jahre darauf, 1797, heißt es im Kirchenbuch: „[…] ist des gewesenen Wintzers jetzt Arbeitsmannes Johann Ludwig Meinicke […]“ (Kirchenbuch Cammer 1790-1810, 23).
Wo die Häuser der ersten Familien errichtet wurden, lässt sich aus verschiedenen Quellen rekonstruieren. Durch den Abgleich der Angaben in den Grundbüchern mit den Kirchenbüchern und noch vorhandenen Familienarchiven ist es möglich, den Standort der Gehöfte und Häuser der Familien auf dem Vorwerk zu bestimmen.
So heißt es z.B. in einem Kaufvertrag des Jahres 1794, dass der Weinmeister Ludwig Meinicke und Michael Krause „[…] das zwischen Malows Haus belegene bisherige Weinmeisterhaus zu Obergünde […]“erwarben (Kaufvertrag im Besitz des Autors). Oder es findet sich im Grundbuch der Vermerk: „Friedrich Mittelstrass; ein Büdnerhaus nebst Zubehör, welches er nach seines Vaters Tode als einziger Erbe 1795 ererbt hat.“ (BLHA Grundbuch Oberjünne. Band 1 Blatt Nr. 1-31) Aus solchen konkreten Angaben lässt sich schließen, wo das jeweilige Haus stand oder wer der vorangegangene Eigentümer des Grundstücks war. (Abb. 2)
Insofern konnte durch die Analyse der Kirchenbücher und der Grundbücher ermittelt werden, dass auf dem Vorwerk Oberjünne bis zum Jahr 1779 zehn Wohnhäuser errichtet wurden, in denen die Familien wohnten. Im Durchschnitt gehörten zu einer Familie 6 Personen. Die Einwohnerzahl auf dem Vorwerk lag somit bei 50 bis 60 Personen. (Abb. 3)
Die Ansiedlung der ersten Büdner auf dem Vorwerk Oberjünne von 1780 bis 1786
In den Jahren 1780 bis 1786 siedelte der Gutsherr von Cammer zehn Büdner an, die Haus und Grundstück als Kolonisten erhielten. Mit dem Wort „Büdner“ wird eine soziale Gruppe bezeichnet, die auf der dörflichen Hierarchieebene deutlich unter den Bauern und Kossäthen einzuordnen ist. Die Bezeichnung „Büdner“ hatte sich in Brandenburg etwa seit den 1720er Jahren allmählich durchgesetzt (Kaak 2005, 120 ff.). In der sozialen Hierarchie standen sie zwischen den Kossäten und Häuslern. Ähnlich wie Kossäten und Häusler leisteten sie Handdienste für die örtliche Herrschaft. Der einzelne Büdner besaß lediglich ein Haus mit einem Garten. Dieses Haus war als Fachwerkgebäude errichtet worden, mit Lehmwänden und mit Stroh gedeckt. Es hatte häufig einen Grundriss von ca. 7,5 x 7,8 m. Das Haus verfügte über eine Stube, eine Kammer, einen Flur und eine Küche. Beheizt wurde es durch einen Ofen für die Stube und einen Kochherd mit einer offenen Feuerstelle. Weiterhin war in dem Gebäude ein Raum/Stall für maximal zwei Kühe vorgesehen. Da in der Kurmark Brandenburg die Nutzung eines Raumes im Wohnhaus für Nutztiere verboten war, wurde er als Vorratskammer verwendet (GStA PK HA XI. Plankammer Potsdam G 1072). (Abb. 4) Die Bezeichnung „Büdner“ könnte insofern eine Ableitung aus der Bezeichnung seines Hauses sein, das eher einer Bude glich und sich von den Häusern der Bauern deutlich unterschied.
Wer diese Büdner waren, woher sie kamen und welcher Tätigkeit sie nachgingen, ist der folgenden Übersicht zu entnehmen. Diese Angaben sind aus dem Kirchenbuch III Cammer 1790-1810 und dem Grundbuch Bd. 1 Bl. 1-31 entnommen (BLHA 105 GB K I Brandenburg 722 Oberjünne Kr. Zauch-Belzig Bd. 1, Bl. 1-31):
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Jahr der Ansiedlung und aktuelle Hausnr. (2026)
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Namen der Büdner
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Regionale Herkunft
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Tätigkeit in Oberjünne
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1780
(11)
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Johann Wilhelm Loewe
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war bereits seit 1774 als Maurer im Ort tätig
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Maurer
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1781
(29)
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Andreas Krause
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Sohn eines Kossäthen aus dem Nachbarort Cammer
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Arbeitsmann
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1782
(30)
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Johann Georg Jeserig
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Sohn eines Kossäthen aus dem Dorf Grebs
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Arbeitsmann
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1782
(31)
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Johann Jacob Schröder
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keine Angaben
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Arbeitsmann
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1782
(12)
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Johann Friedrich Carl Lüdicke
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Sohn des Teerbrenners auf dem Vorwerk Tanne
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Arbeitsmann, Tagearbeiter
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1785
(15)
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Andreas Schwein
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war bereits seit 1776 als Tagelöhner in Oberjünne tätig
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Arbeitsmann
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1786
(31 A)
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Peter Schugart
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Sohn eines Bauern aus dem Nachbarort Cammer
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wird als Füsilier bezeichnet
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1786
(32)
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Johann Christian Schugart
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Sohn eines Tagelöhners aus dem Nachbarort Cammer
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wird als Füsilier bezeichnet
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1786
(13)
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Johann Peter Schulze
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Sohn eines Tagelöhners aus der Stadt Brandenburg
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Schäferknecht, Kuhhirte, Arbeitsmann
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1786
(23)
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Johann Friedrich Mahlow
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Sohn eines Tagelöhners aus dem Nachbarort Cammer
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Arbeitsmann
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Die Büdner rekrutierten sich zumeist aus der unmittelbaren Umgebung des Vorwerkes Oberjünne, zwei waren bereits im Ort ansässig, und waren vor allem als Tagearbeiter bzw. Arbeitsmänner tätig. Als Lohnarbeiter setzten sie ihre Arbeitskraft möglicherweise auf dem Wirtschaftshof des Gutsherrn in Oberjünne, auf dem Gutshof in Cammer, bei den Bauern oder anderweitig ein.
Wo deren Häuser im Ort errichtet wurden, ist der Abbildung 5 zu entnehmen.
Die Grundbucheintragungen für acht der anzusiedelnden Oberjünner Büdner lauten nahezu einheitlich: „Ein halb Büdnerhaus mit Zubehör. Von der Herrschaft am […] als Colonist erhalten.“ (BLHA Grundbuch Oberjünne. Band 1 Blatt Nr. 16) Bei Andreas Krause lässt sich aus dem Grundbuch die Büdnereigenschaft nicht eindeutig entnehmen; dies konnte vielmehr aus den Eintragungen im Kirchenbuch geschlossen werden. Dagegen wurde bei Johann Wilhelm Loewe vermerkt, dass er Haus und Zubehör „unentgeltlich“ erhielt. Diese unentgeltliche Übertragung kann ebenso für die anderen neun Oberjünner Büdner angenommen werden. Dafür gibt es mehrere Indizien.
In einem Schreiben der Kurmärkischen Kammer wegen der Büdneransiedlung im Dorf Cammer und in Oberjünne vom 28. Juni 1780 an den Oberbaurat Seidel aus Lehnin wurde die Übernahme der Baukosten durch den preußischen Staat bestätigt. „Der Ober-Bau-Rath Seidel wird auf dessen Bericht vom 26. dieses hierdurch nachrichtlich bekannt gemacht, daß der Churmärkischen Cammer dato aufgegeben werden, dem Geheimen-Rath von Brösigke, wegen der nach dem diesjärigen Plan zu erbauenden Vier Familien Häuser, die Helfte der Bau-Gelder vorschußweise auszahlen zu lassen. Berlin 28. Junius 1780.“ (GStA PK II. HA Gen-Direktorium, Abt. 14 Kurmark, Tit. 246, Generalia, Nr. 6, Bd. 1, 107) Dem ging die Anfrage des Oberbaurates voraus, ob die Baugelder ausgezahlt werden können: „Gedachter Herr v. Broesigke stehet auch schon in Bereitschaft den Bau der 4 Familien Häuser sogleich zur Hand zu nehmen, und bittet um baldige Auszahlung der 760 Reichsthaler, so diese Häuser betragen.“ (GStA PK II. HA Gen-Direktorium, Abt. 14 Kurmark, Tit. 246, Generalia, Nr. 6, Bd. 1, 106.) An gleicher Stelle wurde der Baufortschritt dokumentiert: „Eine Wohnung ist fertig und besezt, die andere gedeckt, Feuer Mauer gemacht und gestackt, das andere Haus gerichtet, gedeckt und mehrenteils gelehmt“ (GStA PK II. HA Gen-Direktorium, Abt. 14 Kurmark, Tit. 246, Generalia, Nr. 6, Bd. 2 unfoliiert).
Die zehn Oberjünner Büdner erhielten demnach Gehöft, Büdnerhaus und Zubehör (zum „Zubehör“ existiert keine Erläuterung) unentgeltlich. Der preußische Staat übernahm die Baukosten. Der Gutsherr stellte auf seinem Land die Bauflächen für Haus und Gehöft zur Verfügung. Weiterhin hatte der Gutsherr die notwendigen Weideflächen für die Kühe der Büdner und für den gemeinschaftlich gehaltenen Bullen bereitzustellen (BLHA Rep. 24 Z-B 169 unfoliiert, § 4 des Rezesses). Damit waren die Ansiedlungsvoraussetzungen für die Büdner gegeben.
Darauf verwies der Oberbaurat Seidel in seinem Bericht vom 26. Juni 1780: „Weil nun besagte 4 Familien bey Cammer noch recht guth angesezt und zur Vermehrung der Kühe mit Wiesenwachs versehen werden können; so stelle unterthänigst anheim, ob dem Geheimen Rath v. Broesigke obgedachte 760 Reichsthaler zu erwehnten Bau aus dem großen Etablissements-Fond gnädigst accordiret werden können.“ (GStA PK II. HA Gen-Direktorium, Abt. 14 Kurmark, Tit. 246, Generalia, Nr. 6, Bd. 2, fol. 106 f.)
Jeder anzusiedelnde Büdner erhielt vom Gutsherrn eine Ansiedlungsurkunde, in der die gegenseitigen Rechte und Pflichten geregelt wurden. Zwar liegt diese Urkunde für die Oberjünner Büdner nicht vor, doch im Rezess des Jahres 1845 wird ausdrücklich darauf Bezug genommen: „Die Hütungsrechte, welche die Büdner gemeinschaftlich mit dem Rittergute auf die Grundstücke des letzteren hatten, standen an sich und ihrem Umfange nach zum größten Theile durch die Ansiedelungsurkunden der Büdner fest. So weit dies nicht der Fall war, hat die Herrschaft sie im vorliegenden Verfahren ausdrücklich anerkannt.“ (BLHA Rep. 24 Z-B 169 unfoliiert, § 1 des Rezesses)
Neben diesen Rechten gab es weitere, die den Büdnern bei ihrer Ansiedlung zugesprochen wurden. Dies lässt sich einem zweiten Rezess entnehmen, der 1857 zwischen den Oberjünner Büdnern und dem Gutsherrn von Brösigke geschlossen wurde. Darin handelte es sich um die Forst- oder Waldberechtigungen der Büdner. Diese erhielten bei ihrer Ansiedlung folgende Rechte:
- Raff- und Leseholz in den Wäldern der Gutsherrschaft zu sammeln (bei Raff- und Leseholz handelte es sich um abgängiges Holz mit einer maximalen Stärke von 15 cm; es durfte nur ohne Werkzeuge gesammelt oder aufgelesen werden (Hartig/Hartig 1826, 518, 652, 811-813),
- die Berechtigung, grüne Zweige, Äste, trockene Bäume und Reste aus den Holzschlägen bis zu drei Zoll Stärke (7,6 cm) aufzulesen und
- die Berechtigung, Einstreu aus dem Wald zu holen (BLHA Rep. 24 Z-B 169 unfoliiert, § 2 des Rezesses).
Doch die Büdner erhielten nicht nur Rechte zugesprochen, sondern sie hatten Dienste und Abgaben für den Gutsherrn zu erbringen. Zu diesen Diensten und Abgaben, die mit dem Rezess des Jahres 1857 abgelöst wurden, zählten:
- ein wöchentlicher Handdiensttag,
- Spinndienste, der Umfang dieses Dienstes wurde nicht benannt,
- ein jährliches Holzgeld von 1 Taler von jedem Büdner,
- Geldabgaben, die für bestimmte Nutzungen von acht Oberjünner Büdnern aufgebracht wurden; als Gartenzins, Wiesenzins, Hauskavelzins oder Nußgeld,
- eine bestimmte Anzahl von Hühnern hatten fünf Oberjünner Büdnern abzuliefern,
- zwei Oberjünner Büdner hatten je einen Scheffel Kienäpfel abzugeben (BLHA Rep. 24 Z-B 169 unfoliiert, § 2 des Rezesses).
Mit der Ansiedlung der Büdner entstand zwischen ihnen und dem Gutsherrn von Brösigke ein gegenseitiges Abhängigkeitsverhältnis. Auf der einen Seite hatten die Büdner gegenüber dem Gutsherrn Dienste und Abgaben zu erbringen. Auf der anderen Seite hatte der Gutsherr den Büdnern Rechte zu gewähren (Forstberechtigungen und Hütungsrechte).
Das Abgabenbuch
Die Abgaben und Dienste, die die Oberjünner Büdner für den Gutsherrn von Brösigke zu erbringen hatten, wurden in einem Abgabenbuch festgehalten. Darin quittierte der Gutsherr einmal jährlich, ob jeder Büdner seinen Verpflichtungen nachgekommen war. Von drei Büdnerfamilien wurden diese Bücher bis in unsere heutige Zeit sorgsam aufbewahrt. Damit liegen hier für das Abhängigkeitsverhältnis der Büdner zum Gutsherrn seltene authentische Dokumente vor. Die Eintragungen in diesen Abgabenbüchern beginnen 1792 und enden 1905 (Abgabenbücher der Familien Krause/Thiede, Rottstock/Mahlow/Geltz und Saeger in Kopie beim Autor).
Das Buch des Büdners Martin Rottstock beginnt für die Jahre 1792 und 1793 mit folgenden Eintragungen:
„Jährliche Abgaben
Brennholz jährlich - 1 Reichstaler; für den Garten - 12 Silbergroschen; 1 Morgen Wiese - 2 Reichstaler; Summe = 3 Reichstaler 12 Silbergroschen. Und 3 junge Hühner. 1792 richtig auf Martini bezahlt. v. Brösigke.
1793 - 3 Reichstaler 12 Silbergroschen richtig bezahlt. v. Brösigke.“ (Abgabenbuch Rottstock/Mahlow/Geltz in Kopie beim Autor) (Abb. 6)
Bei den Abgaben handelte es sich um Geld- und Naturalleistungen für den Gutsherrn. Die Geldleistungen waren für die Pacht von Gartenland oder einer Wiese aufzubringen. An Naturalabgaben mussten die Büdner dem Gutsherrn in der Regel Hühner oder Gänse übergeben. Das war offenbar nicht immer leicht. So steht in diesem Abgabenbuch für das Jahr 1799: „3 Hühner schuldig“. Es war den Büdnerfamilien durch die Bewirtschaftung des Gartenlandes und die Mitbenutzung der Gemeindewiese mitunter nicht möglich, sich eine sorgenfreie Existenz aufzubauen.
Mit welchen Sorgen die Oberjünner Büdner zu kämpfen hatten, schildert der Büdner Friedrich Böttche sehr anschaulich in einem Brief vom 15. März 1820. Dieser war direkt an die „Königliche Preußische Hochpreisliche Regierung zu Potsdam“ gerichtet.
„Ehrfurchtsvoll erdreiste ich mich Eine Hochprl. Regierung um eine Gnade anzuflehen.
Ich bin ein armer Mann, Büdner auf dem Vorwerk Obergünde zu Cammer gehörig, habe sechs lebendige Kinder, wovon ich vor viere die Schule bezahlen muß, und zwar allmonatlich 8 Silbergroschen dazu kommt noch das Kopfgeld mit 2 Silbergroschen.
Dieses zusammen übersteigt meine Kräfte, indem ich kaum so viel erwerben kann, als ich zum Unterhalt meiner zahlreichen Familie bedarf.
Dieser wegen ergehet mein gehorsamstes Gesuch an Eine Hochpreisliche Regierung einen gnädigen Blick auf mich armen zu werfen, und mich in Ansehung des Schulgeldes etwas lindern.
Das ich ein armer Mann bin und wirklich sechs lebendige Kinder habe bezeugen beigehende Atteste.
In der Hoffnung der Erhörung meiner dargelegten Bitte ersterbe ich in allertiefester Ehrfurcht.
Eine Königl. Pr. Hochprl. Regierung
Vorwerk gehorsamster Knecht
Obergünde Friedrich Boetche
- d. 15. Maerz 1820 Büdner zu Obergünde“ (BLHA II Z Nr. 503, unfoliiert).
Der Kampf ums tägliche Dasein prägte nicht nur das Büdnerleben von Friedrich Böttche in Oberjünne. Auch andere Familien hatten diese Schwierigkeiten. Das zeigte sich zum Beispiel bei der Zahlung des Schulgeldes für ihre Kinder. In den Jahren 1811 bis 1814 blieben 13 Oberjünner Büdnerhaushalte dem Lehrer die Schulgeldzahlungen schuldig (BLHA II Z Nr. 506, Blatt 8). Das bedeutete, von 27 Büdnerhaushalten, die sich bis zum Jahr 1814 in Oberjünne etabliert hatten, waren knapp 52 Prozent nicht in der Lage, das Schulgeld für ihre Kinder aufzubringen. Ähnlich verhielt es sich einige Jahre später, im Jahr 1820. Es waren immer noch elf Oberjünner Büdnerhaushalte, die das Schulgeld nicht aufbringen konnten oder wollten (BLHA II Z Nr. 503, unfoliiert).
Demnach war es kein einfaches und unbeschwertes Leben, das die Oberjünner Büdner führten. Bis auf ihr Haus und ihren Garten verfügten sie über kein Land und konnten über diesen Weg keine Einnahmen - wie die Bauern oder Kossäthen - erwirtschaften. Sie mussten sich als Tagelöhner verdingen.
Die Erweiterung der Büdnerkolonie von 1794 bis in die Gegenwart
Im Jahr 1786 wohnten bereits 20 Familien auf dem ehemaligen Vorwerk Oberjünne. Doch der Prozess der Ansiedlung neuer Familien war noch nicht abgeschlossen. Der Gutsherr von Broesigke siedelte weitere Familien an. Diese „Neuen“, die im Kirchenbuch ebenfalls als Büdner bezeichnet wurden, mussten ihre Grundstücke käuflich erwerben, ihre Büdnerhäuser selbst errichten oder erbaute Häuser kaufen. In dem Zeitraum von 1794 bis 1812 vergrößerte sich die Büdnerkolonie somit um sieben weitere Büdnergrundstücke.
Damit entstanden im Zeitraum von 1780 bis 1812 insgesamt siebzehn neue Büdnergehöfte auf dem Areal des ehemaligen Vorwerkes. Eine Konsequenz daraus war die Einrichtung eines eigenen Friedhofes. Wurden bisherige Beerdigungen der Oberjünner Einwohner auf dem Friedhof in Cammer vorgenommen (dieser befand sich 3,5 Kilometer entfernt), so fanden ab dem 26. Oktober 1817 Beerdigungen in Oberjünne statt. Die erste dort beigesetzte Person war die verstorbene 80-jährige Anna Sophia Krause (Kirchenbuch Cammer 1810-1852, unfoliiert).
In den Jahren 1812 bis 1863 entstanden weitere 6 Büdnergrundstücke. Damit war die Besiedlung des Ortes Oberjünne zunächst abgeschlossen. Erst nach 1945 - mit Ausnahme des Hauses Nr. 20 (1935) - entstanden 6 weitere Häuser. (Abb. 7-9)
Im Jahr 1945, als alte Strukturen zerbrachen und Abhängigkeiten aufgelöst wurden, trennte sich der Ort von seinem „Mutterdorf“ Cammer und bildete sich als selbstständige Gemeinde heraus.
Der Ort Oberjünne ist nicht als ein Runddorf entstanden. Seine heutige Form ist das Ergebnis der Umwandlung eines Vorwerkes in einen Wohnort. Da sich die Schäferei bis zum Jahr 1851 in der Mitte des Vorwerkes befand, wurden die Häuser um diese Mitte herum errichtet. Dadurch erhielt Oberjünne seine noch heutige charakteristische Anlage.
Quellen
Brandenburgisches Landeshauptarchiv (BLHA)
BLHA 78 II Familien B 179 Muht- und Belehnungs- wie auch Consens- und Confirmations- Acta des von Brösicke zu Ketzür, Gartz, Cammer, Grebs, Schöneflies 1683-1728.
BLHA 6 A Zauche 1, Zauchische Kreis-Sachen.Acta wegen der wüsten Bauer- und Coßäthen Höfe im Zauchischen Creyse de A. 1717/1720.
BLHA 105 GB K I Brandenburg 722 Oberjünne Kr. Zauch-Belzig Bd. 1.
BLHA 105 GB K I Brandenburg 723 Oberjünne Kr. Zauch-Belzig Bd. 2.
BLHA 105 GB K I Brandenburg 724 Oberjünne Kr. Zauch-Belzig Bd. 3.
BLHA 105 GB K I Brandenburg 725 Oberjünne Kr. Zauch-Belzig Bd. 4.
BLHA Rep. 24 Z-B 169 Cammer: Rezeß über die Aufhebung der Hütungsgemeinschaft zwischen dem Rittergut Cammer und den Büdnern in Cammer und Oberjünde.
BLHA Rep. 24 Z-B 169 Cammer: Rezeß betreffend die gleichzeitige Aufhebung der Reallasten und der Forstberechtigungen der Büdner zu Cammer und Oberjünde.
BLHA 4 A 2 foliiert. Acta Commissionis die Separation der Hüthung zwischen dem Herrn Geheimen Rath von Broesigke auf Cammer und dessen Unterthanen daselbst betreffend 1774-1778.
BLHA II Z Nr. 503 Acta des Ober-Consistorii betreffend die Besetzung des Küster Dienstes zu Cammer.
BLHA II Z Nr. 506 Acta der Kurmärkischen Regierung betreffend das Brennholz für die Schule zu Cammer.
Kirchenbücher Golzower Pfarrarchiv und Domstiftsarchiv Brandenburg
Kirchenbuch I Cammer 1644-1718.
Kirchenbuch II Cammer 1717-1790.
Kirchenbuch III Cammer 1790-1810.
Kirchenbuch IV Cammer 1810-1852.
Kirchenbuch V Cammer 1853-1893.
Kirchenbuch Cammer Sterberegister 1893-1956.
Kirchenbuch Cammer Taufregister 1893-1956.
Kirchenbuch Cammer Trauregister 1893-1956.
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (GStA PK)
GStA PK II. HA Gen-Direktorium, Abt. 14 Kurmark, Tit. 246, Generalia, Nr. 6 Bd. 1.
GStA PK II. HA Gen-Direktorium, Abt. 14 Kurmark, Tit. 246, Generalia, Nr. 6 Bd. 2.
GStA PK HA XI. Plankammer Potsdam G 1072.
Domstiftsarchiv Brandenburg/Havel
BEN 115/301 Designatio de Anno 1716 von denen Pfarr-Einkünften zu Cammer.
Familienarchive
Abgabenbuch Saeger, Kopie beim Autor.
Abgabenbuch Krause/Thiede, Original beim Autor.
Abgabenbuch Rottstock/Mahlow/Geltz, Kopie beim Autor.
Kaufvertrag vom 25. April 1794 zum Kauf des ehemaligen Weinmeisterhauses (Original beim Autor).
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Abbildungsnachweis
Abb. 1, 3 LGB (Brandenburgviewer).
Abb. 2, 5, 7-9 Autor.
Abb. 4 GStA HA XI. Plankammer Potsdam G 1072.
Abb. 6 Abgabenbuch Rottstock/Mahlow/Geltz.
Empfohlene Zitierweise
Fröhndrich, Norbert: Oberjünne (Landkreis Potsdam Mittelmark) - Vom Vorwerk zur Büdnerkolonie und selbstständigem Dorf, publiziert am 27.03.2026; in: Historisches Lexikon Brandenburgs, URL: http://www.brandenburgikon.de (TT.MM.JJJJ)
Kategorien
Epochen: Absolutismus / Aufklärung - Preußische Provinz - Land / DDR - Bezirke
Themen: Herrschaft und Verwaltung - Ländlicher Raum
Norbert Fröhndrich
Prolog - Die Last der drei Kreuze
Die Büdnerwitwe Dorothee Krause zögerte kaum merkbar mit ihrer Unterschrift, denn das Schreiben war ihr nicht geläufig. Und so setzte sie anstelle ihres Namens „Krause“ drei Kreuze als „Hand +++ zeichen“ unter den Vertrag. Mit diesem Kaufvertrag vom 19. Februar 1845 wurde ihr Büdnerhaus in Oberjünne verkauft und gleichzeitig hatte sie sich ihr Altenteil gesichert. (Abb. 1)
Jedoch war sie im „Amtslocale“ der gelehrten Herren in Brandenburg/Havel nicht die einzige des Schreibens unkundige Person.
Zwei weitere Beteiligte, der ihr zur Seite gestellte Beistand Friedrich Burwig und ihre verheiratete Tochter Marie Dorothee Thiede, beherrschten das Schreiben nicht, sie waren sozusagen Analphabeten.
Wie konnte es sein, dass Einwohner der Büdnerkolonie Oberjünne 130 Jahre nach der angeblichen Einführung der allgemeinen Schulpflicht nicht mal ihren Namen schreiben konnten? Waren Dorothee Krause, ihre Tochter Marie Thiede und Friedrich Burwig zufälligerweise Ausnahmen?
Nein - das waren sie nicht! Noch knapp 30 Jahre nach diesem Vertragsabschluss betrug im Jahr 1871 die Analphabetenrate in der Provinz Ostpreußen 23,06%, in Schlesien 14,05%, in Westpreußen 36,4% und in der Provinz Brandenburg 7% (Anderson 1981, S. 1381).
Es waren zweifellos mehrere Umstände, die in ihrem Zusammenwirken dazu führten, dass nicht nur Einwohner des Ortes Oberjünne trotz einer über einhundertjährigen Schulpflicht noch im Jahre 1845 das Schreiben nicht beherrschten.
Im Folgenden soll überblicksmäßig und beispielhaft dargestellt werden, wie sich das Dorfschulwesen in einem Gutsherrendorf in Brandenburg-Preußen von einem durch lokale Obrigkeiten stark geprägten, religiös bestimmten und einfach strukturierten Bildungs- und Erziehungsangebot zu einem systematisch und einheitlich ausgebauten, obrigkeitsstaatlich gelenkten und wissensbasierten Schulsystem entwickelte.
Die geographische Lage
Der Ort Oberjünne war zur damaligen Zeit eine vom Gutsherrn von Brösigke angelegte Büdnerkolonie. Diese Kolonie, bis 1780 ein Vorwerk, gehörte zum Gutsherrendorf Cammer. Das Dorf Cammer befindet sich am südlichen Rande der Zauche, an der Grenze zum Hohen Fläming. Die Entfernungen zu den Städten Brandenburg, Werder, Belzig und Beelitz betragen ca. 20 Kilometer; bis nach Potsdam sind es 35 Kilometer. (Abb. 2)
In dem Hauptort Cammer befand sich neben dem Herrenhaus und der Dorfkirche auch das Schulhaus. Für die Kinder aus dem 3,6 km entfernten Vorwerk Oberjünne bedeutete dies, dass sie den täglichen Schulweg zu Fuß zurückzulegen hatten.
Die Schulmeister im zauchischen Gutsdorf Cammer und die Entwicklung des Elementarschulwesens auf dem Lande
Nur wenige Jahre nach dem Ende des verheerenden Dreißigjährigen Krieges wird im Kirchenbuch von Cammer ein Schulmeister aufgeführt. Es war Matthias Gise, mit dem nachweislich die Schulgeschichte in Cammer im Jahr 1664 ihren Anfang nahm. (Abb. 3)
Seine Ersterwähnung erfolgte im Kirchenbuch bei der Geburt seines Sohnes Thomas. Letztmalig tauchen sein Name und seine Tätigkeit bei der Geburt seines dritten Sohnes Andreas am 22. 6. 1675 auf. In diesen 11 Jahren, zwischen 1664 und 1675 wird er im Kirchenbuch zwölfmal mit verschiedenen Bezeichnungen erwähnt: als Schulmeister, als Küster oder als Custos. Daraus kann sehr sicher geschlossen werden, dass Matthias Gise in diesem Zeitraum zugleich die Tätigkeit des Schulmeisters und des Küsters ausübte.
Er begann seine Tätigkeit als Schulmeister in einer Zeit, in der das Schulwesen auf dem Land nach dem Dreißigjährigen Krieg wieder langsam in den Blickwinkel der lokalen und zentralen Obrigkeiten rückte.
Das brandenburgische Schulwesen auf dem „platten Lande“ (in den Dörfern) erhielt seinen ersten kräftigen Impuls durch die Reformation (von Fewing 1766; Beckedorff 1825; Rittershausen 1865; Keller 1873; Fischer 1892; Wienecke 1903; Wienecke 1913). Nach Beckedorff galt für die Zeit vor der Reformation der Grundsatz, „dass die Erziehung der Kinder den Eltern gebühre und daß diese zu allernächst für die ihnen von Gott anvertrauten Pfänder im Leiblichen wie im Geistigen zu sorgen verpflichtet seyen.“ (Beckedorff 1825, 5).
Ein ländliches Dorfschulwesen bildete sich in Brandenburg beginnend mit der Reformation sukzessive über einen Zeitraum von 100 Jahren heraus. Für Luther und seine Mitstreiter war es offensichtlich, dass die Schulbildung für alle Kinder des Volkes eine entscheidende Voraussetzung für die Aneignung, Sicherung und Festigung des neuen Glaubens sein würde. Da sich die brandenburgischen Kurfürsten Joachim II. und Johann Georg zur Lehre Luthers bekannten, waren sie dessen Ideen zur Schulbildung sehr aufgeschlossen. Dietrich Rittershausen bemerkte hierzu in seinem 1865 erschienenen Aufsatz: „Wir sehen dann auch, daß dem rühmlichen Vorgange der Verbesserung des Schulwesens in Sachsen, alsbald in Brandenburg Folge gegeben wird, und die im Jahre 1540 und 1574 erlassenen Visitations-Abschiede, so wie die betreffenden Titel der Kirchenordnung von 1573 geben uns die wichtigsten Aufschlüsse sowohl über den damaligen Zustand des Schulwesens, als auch über die Ziele, denen man, durch die Reformation angeregt, nachstrebte.“ (Rittershausen 1865, 190)
Zwar wurden mit der „Visitations- und Konsistorialordnung“ von 1573 des Kurfürsten Johann Georg von Brandenburg (1571-1598) nur wenige und vage Regelungen für die Bildung der Kinder auf dem Lande erlassen. Diese Verordnung hob vor allem die Verpflichtung zur katechetischen Unterweisung der Jugend hervor und übertrug diese Aufgabe neben den Pfarrern auch den Küstern.
„Darnach sollen die Küster auf den Dörfern alle Sonntage Nachmittags oder in der Woche einmal mit Rath des Pfarrers den Leuten, sonderlich aber den Kindern und Gesinde den kleinen Katechismum Lutheri […] unverändert vorlesen und beten lehren, auch nach Gelegenheit umherfragen, was sie daraus gelernt. Desgleichen sollen sie vor und nach Verlesung und Repetierung des Catechismi ihnen, dem jungen Volke, gute Christliche Deutsche Psalmen vorsingen und lehren […] damit die Jugend in allen Dörfern diesfalls nach Nothdurft unterwiesen und ja nicht versäumet werden möge.“ (Keller 1873, 29f.)
In einem behördlichen Gutachten vom 22. Juni 1766 wurde auf die Bedeutung der „Visitations- und Konsistorialordnung“ von 1573 für die Entwicklung des dörflichen Schulwesens verwiesen: „In der Chur-Mark Brandenburg ist dieses Recht (die Küster und Schulmeister zu bestellen) nach der Consistorial=Ordnung entschieden […] Hierbei ist zuvörderst zu merken, daß in den ersten Zeiten nach der Reformation und selbst noch zur Zeit, da im Jahr 1573 die Consistorial=Ordnung verfertigt worden, in der Mark Brandenburg an keinem Orte als nur in Städten ordentliche Schulen anzutreffen gewesen […] (man) findet […] keine Spur, daß […] auf den Dörfern besondere Schulmeister gewesen wären, sondern es haben die Küster […] den Unterricht der gesamten Jugend allein auf sich gehabt. Als man aber nachher angefangen, auf die Verbesserung des Unterrichts auf dem Lande mehr zu denken, sind in einigen Filial-Dörfern auch besondere Schulmeister bestellt worden, denen zugleich einige Küster-Verrichtungen aufgetragen worden“ (BLHA Pr. Br. Rep 2A II Gen 686 Gutachten 2. Juni 1766, unfol.).
In der Entstehungszeit der schulischen Unterrichtung der Kinder in den Dörfern wurden vor allem religiöse Inhalte (Katechismus, christliche Lieder, die Lehre Jesu, christliche Werte) in den Kirchen vermittelt. War ein Küsterhaus vorhanden, so bezeichnete man diese Schulen in der Kurmark als Küsterschulen (Wienecke 1913, 19). Schullehrer und Küster galten als eine Einheit. Der märkische Dorfschulmeister wurde in der damaligen Zeit von den Bewohnern der Dörfer vor allem als Küster wahrgenommen.
Mit Recht kann die These aufgestellt werden: Der märkische Dorfschulmeister ging aus dem Küsterstande hervor.
Die weitere Entwicklung des brandenburgischen Dorfschulwesens wurde durch die Zeit des Dreißigjährigen Krieges arg beeinträchtigt oder unterbrochen. „Zum Gedeihen der geistigen Arbeit gehören […] friedliche Zeiten. Das 17. Jahrhundert dagegen mit seinem verwüstenden Kriege konnte die ihm überkommende Aufgabe der Fortentwicklung des Schulwesens nicht lösen. Die wenigen Keime, welche gelegt waren […] erstarben unter dem Lärmen des Feldlagers und dem dröhnenden Hufschlag der Rosse. […] Denn wie im ganzen Lande mit der Zerstörung von Städten und Dörfern auch die Schulen vernichtet worden, Lehrer und Schüler theils zerstreut, theils umgekommen waren, so zwar, daß schwer Jemand zu finden war, der Schreiben und Lesen konnte, so auch hatte die lange Noth eine Rohheit und Barbarei erzeugt, die in den Ueberlebenden nicht nur kein Bedürfnis nach Bildung aufkommen ließ, sondern jeder hierauf gerichteten Anordnung sogar Trotz und Widerstand entgegensetzte.“ (Rittershausen 1865, 203 und 209)
Die Zeit nach dem Dreißigjährigen Krieg bot somit nicht die besten Voraussetzungen für den Ausbau eines Landschulwesens. Und doch gingen die lokalen Obrigkeiten in den brandenburgischen Dörfern und auch in dem Gutsdorf Cammer daran, sich dem Schulwesen zuzuwenden.
„Obwohl aber von dem Staat das Schulwesen der Kurmark keine einheitliche Regelung erfuhr, ist doch ohne Befehl viel geschehen: es sind in den Dörfern mit Mutterkirchen die infolge des Krieges eingegangenen Schulen wiedererrichtet worden. Mit der Kirche, mit dem Pfarrgebäude wurde auch das Küster- und Schulhaus wieder erbaut und mit Besetzung der Pfarre auch die des Küsteramtes vollzogen. […] Es hat wohl am Ende der Regierungszeit des Großen Kurfürsten kein Mutterdorf in der Kurmark gegeben, das ohne Pfarre und Küsterei gewesen wäre und in dem nicht der Küster Schule gehalten hätte. Auch in den Filialdörfern findet man Schulmeister.“ (Wienecke 1913, 40)
Matthias Gise war als Küster und Schulmeister in Cammer ein typischer Repräsentant des sich entwickelnden Schulwesens in der Kurmark.
Sein Nachfolger wurde Michael Schütze. Dieser wird am 15. Juli 1676 erstmals als Küster erwähnt. Er übte die Doppelfunktion des Küsters und Dorfschulmeisters neben seiner Tätigkeit als Schneider siebzehn Jahre bis zum Dezember 1693 aus. Er wäre dieser Aufgabe sicherlich noch weitere Jahre nachgegangen, wenn sich nicht ein Schicksalsschlag ereignet hätte, der dies unmöglich machte.
Am 30. Dezember 1693 geschah ein Unglück, das schon für die damaligen Dorfbewohner und den Pfarrer Petrus Weitzke so schockierend und außergewöhnlich gewesen sein muss, dass es in das Kirchenbuch aufgenommen wurde:
Die Zeit zwischen den Weihnachtstagen und dem Beginn des neuen Jahres 1694 nutzte Michael Schütze gewöhnlich für das Holzmachen. Denn als zuständiger „Schulmeister“ in dem Dorf Cammer bot sich die unterrichtsfreie Zeit für diese typische Winterarbeit an. Schließlich sollte und musste es seine zahlreiche Familie in dem kleinen Haus in Cammer ordentlich warm haben. Hatte doch seine Frau Anna erst im September die kleine Sophia als achtes Kind zur Welt gebracht.
Mit der Gewissheit, am Abend sein Tagwerk verrichtet zu haben, verabschiedete er sich von seinen Liebsten und machte sich am 30. Dezember 1693 in der Frühe auf, im Cammerschen Busch das „Zakken- und Zopfholz“ zu schlagen. Als Zopfholz wird dasjenige Holz bezeichnet, das aus den Wipfeln der Bäume geschlagen wird. Diese Arbeit war nicht ganz ungefährlich, musste er doch dazu die Bäume besteigen. Dabei geschah ein großes Unglück. Er stürzte vom Baum und verstarb. (Abb. 4)
Dem Dorfschulmeister Michael Schütze folgte Matthias Wilde. Es muss den Verantwortlichen in Cammer, dem Gutsherrn von Brösigke, dem Prediger Petrus Weitzke und der Gemeinde abermals sowohl an einer schnellen Neubesetzung der vakanten Stelle eines Küsters und Schulmeisters als auch an Kontinuität gelegen gewesen sein. Denn zwischen dem plötzlichen Tod von Michael Schütze am 30. Dezember 1693 und dem Beginn der Tätigkeit von Matthias Wilde als Schulmeister lagen nur wenige Monate. Bereits am 31. Mai 1694 wird er anläßlich seiner Hochzeit mit Anna Marie, der Tochter seines Vorgängers, als Schulmeister genannt. Die Tätigkeit des Schullehrers blieb in der Familie, denn sie wurde nun vom Schwiegersohn weitergeführt.
In die Zeit der Tätigkeit des Schulmeisters Matthias Wilde fällt ein wichtiges Ereignis. Das alte Küster- und Schulhaus wurde durch ein vollkommen neues Gebäude in Cammer ersetzt. Zu Pfingsten des Jahres 1707 konnte der Pfarrer Petrus Weitzke mit den Bewohnern von Cammer und Oberjünne und dem Küster und Schulmeister das Richtfest feiern. Dieses Haus verfügte neben der Küche, dem Flur und einer Kammer über einen größeren Raum von 30 m2. Dieser diente zugleich als Wohnraum für den Küster, als Lehrzimmer für den Schulmeister und als Arbeitsstätte für den Handwerker (Schneider) Wilde. Der Schulmeister Matthias Wilde unterrichtete die Kinder (10 bis maximal 20) jedoch nicht öfter als an zwei Wochentagen im Sommer und an fünf Wochentagen im Winter.
Matthias Wilde übte die Funktion des Küsters und Schulmeisters in Cammer 41 Jahre aus. Am 25. Dezember 1735 verstarb er im Alter von 62 Jahren.
Die Wirkungszeiten von Michael Schütze und Matthias Wilde (1676-1735) waren durch eine kontinuierliche Zuwendung der bestehenden landesherrlichen Verwaltung zum Dorfschulwesens geprägt.
In der Regierungszeit des ersten preußischen Königs wurden die „Verordnung wegen der zu haltenden Kirchenvisitation und einige deshalb zu beobachtende Puncte“ vom 8. Februar 1710 (CCM, 1 Theil, 1. Abtheilung, 1737, 434f) und das „Edikt wegen der Generalvisitation derer Kirchen, Schulen und Hospitalien und dabey zu beobachtenden Fragen“ vom 16. April 1710 (CCM, 1 Theil, 1. Abtheilung, 1737, 434f.) erlassen.
Sein Sohn, der preußische König Friedrich Wilhelm I., knüpfte gleich zu Beginn seiner Regierungszeit an das Edikt und an den erreichten Entwicklungsstand des Volksschulwesens auf dem Lande an. Bereits am 24. Oktober 1713 erließ er die „Inspections-, Presbyterial-, Classical-, Gymnasien- und Schul-Ordnung“ (CCM, 1 Theil, 1. Abtheilung, 1737, 448f.). Mit dieser Verordnung wurden die Inspektoren als eine mittlere Verwaltungsebene zwischen dem Kirchendirektorium und den Pfarrern vor Ort geschaffen. Diese Inspektoren oder Superintendenten standen einem größeren kirchlichen Verwaltungsbezirk vor. Durch die Verordnung wurden sie mit bestimmten Pflichten und Rechten ausgestattet. Sie waren Aufsichtsbehörden über die Pfarrer und verantwortlich für die „reformierten Gymnasien und deutsche Schulen“. Die Verordnung von 1713 hatte eine nicht unwesentliche Bedeutung für eine einheitliche Entwicklung des Volksschulwesens in Brandenburg.
Nur einige Jahre darauf, am 28. September 1717 wurde der „allergnädigste Special-Befehl“ zur Einhaltung der Schulpflicht an den Orten, wo Schulen existieren, erlassen. In der Literatur wird diese „Verordnung, daß die Eltern ihre Kinder zur Schule, und die Prediger die Catechisationes halten sollen“ (CCM, 1 Theil, 1. Abtheilung, 1737, 528f.) vom 28. September 1717 fälschlicherweise als das entscheidende Edikt zur Einführung der Schulpflicht in Brandenburg-Preußen bezeichnet. Tatsächlich war dieses Edikt eine von mehreren Verordnungen auf dem Weg zu einem systematischen Aufbau des Landschulwesens in Brandenburg-Preußen, die insbesondere in der Regierungszeit von Friedrich Wilhelm I. und seines Vaters erlassen wurden.
Fünf Jahre darauf, mit dem Patent vom 10. November 1722, verordnete der König, wer auf „dem platten Land“ als Küster und Schulmeister eingesetzt werden soll.
Darin heißt es, dass „zu Küstern und Schulmeistern auf dem platten Lande, ausser Schneidern, Leinwebern, Schmieden, Rademachern und Zimmerleuten, sonst keine andere Handwercker angenommen werden sollen.“ (CCM, 1 Theil, 1. Abtheilung, 1737, 548)
Am 30. Juli 1736 wurde die „Principia regulativa oder General-Schulen-Plan“ verkündet. Obwohl diese Verordnung vor allem für das Königreich Preußen eingeführt wurde, enthielt sie entscheidende Bestimmungen für die Dorfschulen, die im gesamten Kurfürstentum Brandenburg gelten sollten. In nur 19 Punkten wurden die wesentlichen Regelungen für den Bau und die Unterhaltung der Schulhäuser, für die Unterhaltung der Schulmeister, für die Zahlung des Schulgeldes und für die Verpflichtungen des Adels aufgeführt.
Die Verbindung des Küster- mit dem Schullehreramt war dabei so selbstverständlich, dass es hierzu keiner besonderen Erwähnung bedurfte. Siebzig Jahre später, in einem Circular des Königlich-Preußischen Ober-Consistorium vom 20. Juli 1809 an „sämtliche Superintendenten der Churmark“ wird diese Verbindung ausdrücklich bestätigt. Es heißt darin, dass „[…] dem Schullehrer in dem Filial auch die Küster-Funktion seines Orts beizulegen“ sei, weil dadurch die Einnahmen der Schullehrer „durch Beilegung der an ihrem Wohnorte fälligen Küstereinkünfte, oft ansehnlich verbessert werden könnten“ (BLHA Pr. Br. Rep 2A II Gen 663 fol. 190r.)
Nach dem Tod von Matthias Wilde am 25. Dezember 1735 wurde die freie Stelle umgehend neu besetzt. Schon am 22. Januar 1736 erhielt Matthias Friedrich Schütze seine Berufung als Schulmeister und Küster. (Abb. 5)
Er wurde vom Gutsherrn, von der Gemeinde und vom Pfarrer berufen, weil er der Enkel des Cammerschen Schulmeisters Michael Schütze und der Neffe seines Vorgängers Matthias Wilde war. Er wurde am 6. Mai 1706 in Lehnin geboren und war wie seine drei Vorgänger kein ausgebildeter Schulmeister. Diese hatten sich ihr Wissen im Lesen und Schreiben, zu den biblischen Geschichten sowie zum Katechismus im Haushalt der Eltern selbst angeeignet.
Es war in Brandenburg-Preußen nicht üblich und noch nicht gefordert, dass die Schulmeister über eine spezifische Bildung als Schulmeister verfügen sollten.
Dieses Versäumnis wurde mit dem Erlass des „General-Land-Schul-Reglements“ im Jahre 1763 nicht beseitigt. In diesem Gesetz wird nur gefordert: „Es müssen aber überhaupt auf dem Lande keine Küster und Schulmeister in’s Amt eingewiesen und angesetzt werden, ehe und bevor sie von den Inspectoribus examiniret, im Examine tüchtig befunden und ihnen ein Zeugniß der Tüchtigkeit mitgegeben worden“ (Keller 1872, 92). Nur für die Landschulen in den Amtsstädten und Amtsdörfern forderte das Gesetz mehr als eine Prüfung der Tüchtigkeit. Dort sollten ausschließlich Schullehrer eingesetzt werden, die „eine zeitlang […] auf dem Chur-Märkischen Küster- und Schul-Seminario zu Berlin“ (Keller 1872, 92) ausgebildet wurden.
Da die Dorfschule in Cammer keinem königlichen Amt zugehörig war, sondern dem Gutsherrn von Brösigke unterstand, wurde eine seminaristische Vorbildung der angehenden Schullehrer nicht gefordert.
Friedrich II. setzte unterschiedliche Prioritäten. Für die Schullehrer in seinen Amtsdörfern forderte er eine Ausbildung, für die Schullehrer in anderen Dörfern nicht unbedingt. Doch auch für die Schulen in den Amtsdörfern wurde diese Forderung nur schleppend umgesetzt.
Matthias Friedrich Schütze bekleidete neben seiner Tätigkeit als Schneider die Stelle des Dorfschulmeisters und Küsters von 1736 bis zu seinem Tod am 14. Dezember 1772. Er wurde 66 Jahre alt. Den Kindern von Cammer und Oberjünne erteilte er über einen Zeitraum von 36 Jahren Unterricht im Cammerschen Schul- und Küsterhaus.
Als Nachfolger des verstorbenen Schulmeisters berief der Gutsherr von Brösigke dessen Sohn, Georg Christian Schütze. Dieser Sohn erschien dem Gutsherrn besonders geeignet, da ihn jene Eigenschaften auszeichneten, über die seiner Meinung nach ein märkischer Dorfschulmeister im Jahr 1773 verfügen sollte. „Er ist in der Religion, im Singen, Lähsen, Rechnen und Schreyben fundirt; hat darüber eine gute Methode Kindern was bey zu bringen.“ (BLHA Pr. Br. Rep 2A II Z 503 Brief vom 10. April 1773, unfol.).
Als Georg Christian Schütze seine Tätigkeit als Dorfschulmeister begann, unterrichtete er durchschnittlich 35 Kinder. Zum Ende seiner Schulmeistertätigkeit im Jahr 1811 hatte sich die Anzahl der schulpflichtigen Kinder auf 98 erhöht. Davon besuchten tatsächlich 60 bis 70 Kinder regelmäßig die Schule. Ihre Anzahl hatte sich somit seit Beginn (35 Kinder) bis zum Ende seiner Zeit als Dorfschulmeister (max. 70 Kinder) verdoppelt. Das war typisch für die Mehrheit der Schulen in den brandenburgischen Dörfern, führte doch die Ansiedlung von Kolonisten (insbesondere Büdner) zu einer erheblichen Bevölkerungszunahme.
In den ersten drei Jahrzehnten übte er neben seiner Tätigkeit als Dorfschulmeister und Küster noch das Schneiderhandwerk aus.
Über eine besondere Ausbildung oder seminaristische Schulung für seine Tätigkeit als Schullehrer verfügte er ebenso wenig wie seine Vorgänger. Dies erwähnte der für Cammer zuständige Pfarrer Friedrich Eberhard Christian Martus in einem Bericht des Jahres 1810. „Er ist nirgends zum Schulamte vorbereitet worden […] und ist nach dem Tode seines Vaters […] von dem Vater des jetzigen Patron zum Küster- und Schullehreramte berufen“ (BLHA Pr. Br. Rep 2A II Z 503 Schulbericht von Cammer 1810, unfol.).
Georg Christian Schütze war in der damaligen Zeit ein typischer Repräsentant der märkischen Dorfschulmeister. Er verfügte über keine besondere Ausbildung als Schullehrer, ihm oblag das Küsteramt und er übte gleichzeitig noch ein Handwerk (hier Schneiderhandwerk) aus. Diese dreifache Belastung ließ für den Schulmeister kaum Zeit und Raum für eine Qualifizierung seiner schulmeisterischen Fähigkeiten. In dem erwähnten Bericht des Jahres 1810 des Pfarrers Martus heißt es dazu „Da er […] mit vielem Fleiße, und von religioesen Gesinnungen belebt, mit Sanftmuth und Freundlichkeit unterrichtet, so ist es zu bedauern, daß dieser Mann von guten natürlichen Anlagen in jüngeren Jahren nicht besser ausgebildet wurde. Es hat mir einige Mahl Freude gemacht, ihn, die Kinder zur Frömmigkeit, zum Gehorsam gegen ihre Eltern, zum Fleisse mit wahrer Herzlichkeit ermahnen zu hören. […] Wenn aber Bekanntschaft mit den mannigfaltigen Lehrgegenständen und den Grundregeln der Lehrkunst, Fertigkeit, nicht nur den Verstand der Kinder zu bilden, sondern auch auf ihr Gemüth zu wirken, die Aufmerksamkeit derselben zu erregen und zu erhalten, ihnen den Unterricht angenehm zu machen, nothwendige Eigenschaften eines Schullehrers sind, so mangelt es ihm sehr an diesen Erfordernissen. Mit der Literatur seines Faches und den Fortschritten, welche die Pädagogic in neuen Zeiten gemacht hat, ist er durchaus unbekannt, beschränkt sich der ganze Unterricht auf Erlernung biblischer Sprüche mit den 5 Hauptstücken des kleinen Catechismus, auf Lesen in der Bibel und im Evangelienbuch, Schreiben und etwas weniger Rechnen. […] Ihr Nachdenken zu erwecken und Begriffe zu entwickeln versteht der Lehrer nicht.“ (BLHA Pr. Br. Rep 2A II Z 503 Schulbericht von Cammer 1810, unfol.). Martus, der ein Anhänger der in der Reckahner Musterschule angewandten Lehrmethode war und den Lehrer Bruns persönlich kannte, wusste um die Schwächen der märkischen Dorfschulmeister in der damaligen Zeit. Mit seinen kritischen Bemerkungen beabsichtigte er nicht, die Lebensleistung des Dorfschulmeisters Georg Christian Schütze zu schmälern. Denn er wusste um die vielen Hindernisse, die es den Dorfschulmeistern schwermachten, reformpädagogische Ideen aufzugreifen und anzuwenden. Diese Hindernisse waren in der Regel eine dreifache Arbeitsbelastung durch Küster- und Schulmeisterdienst und Tätigkeit als Handwerker, die Überlagerung staatlicher Regelungen durch lokale Abhängigkeiten vom jeweiligen Gutsherrn und der Gemeinde, ungenügende Lern- und Lehrmittel, schlecht ausgestattete Schulhäuser oder der tägliche Kampf um ein auskömmliches Einkommen.
Obwohl in der Regierungszeit von Friedrich dem Großen (1740-1786) 1763 das „Königlich-Preußische General-Land-Schul-Reglement“ erlassen wurde, kam es in diesem Zeitabschnitt zu keinen wesentlichen Veränderungen - und schon gar nicht zu qualitativen Weiterentwicklungen (ausgenommen die Musterschule in Reckahn) - für die Elementarschulen auf dem Lande. Das traf ebenso auf die Regierungszeit seines Nachfolgers, Friedrich Wilhelm II. zu. In dessen Wirkphase (1786-1797) wurde zwar das „Allgemeine Preußische Landrecht“ verabschiedet und ein „Oberschulkollegium“ als selbstständige Verwaltungseinheit eingerichtet. Zur Gründung eines eigenen Ministeriums kam es jedoch erst im Jahr 1817 mit dem „Ministerium der Geistlichen, Unterrichts und Medizinal-Angelegenheiten“. Damit ging „das bildungsgeschichtliche Zeitalter lokal bestimmter und dominierter Schulwirklichkeit […] zu Ende, die Zeit der Schul-Systeme und damit auch der Schul-Reformen begann und mit ihr die der Prüfungsordnungen, Rahmenpläne, und Lernzielvorgaben - auch dies in einem über Jahrzehnte sich erstreckenden Prozeß.“ (Neugebauer 1988, XXV)
Dieses Zeitalter der neuen Schulwirklichkeit gestaltete in der Dorfschule in Cammer ein Schullehrer, der nicht nur die fachliche Kompetenz, sondern auch die mentale Stärke und besonders das Rechtsempfinden besaß, um die neuen Herausforderungen schultern zu können.
Johann Gottlieb Kraatz war derjenige, der in dieser epochalen Übergangszeit - von der beschaulichen Romantik zum Industriezeitalter mit der Auflösung der alten Dorfgemeinschaft - als Dorfschullehrer in Cammer wirkte.
Seine Tätigkeit als Dorfschullehrer für die Schulkinder von Oberjünne und Cammer zeichnete sich im Vergleich zu seinen Vorgängern durch mehrere Besonderheiten aus:
- Während seiner Lehrertätigkeit stieg die Anzahl der Schüler aus Oberjünne und Cammer, die zudem in einem viel zu kleinen Raum (30m2) Unterricht erhielten, immer wieder auf beeindruckende Höchststände. Als er 1811 seine Tätigkeit begann, hatte er 70 Schüler zu unterrichten. Sechs Jahre später, 1817, waren es bereits 116 Kinder in einem Raum! Im Jahr 1830 besuchten bis zu 140 Schulkinder in zwei Abteilungen vor- und nachmittags die Cammersche Dorfschule. Im Jahr 1850 waren es sogar 165 Schüler.
- Die Entwicklung der Schülerzahlen führte dazu, dass während seiner Dorfschullehrerzeit die einklassige Schule in Cammer im Jahr 1818 in eine zweiklassige Dorfschule umgewandelt werden musste. Diese Umwandlung geschah durch die Aufteilung der Schüler in zwei Gruppen. Die Schüler vom 6. bis zum 9. Lebensjahr wurden am Nachmittag und diejenigen vom 10. bis zum 14. Lebensjahr am Vormittag unterrichtet. Das verlangte von ihm eine Umstellung seiner Unterrichtsmethodik, eine neue Stoffverteilung und das Ableisten von zusätzlichen Stunden, um den Unterrichtsstoff an die Schüler beider Abteilungen vermitteln zu können.
- Die Doppelnutzung eines Zimmers im Küsterhaus als Schul- und Wohnzimmer wurde 1818 beseitigt. Dadurch lernten die Kinder von Oberjünne und Cammer erstmalig in einem Raum, der nur für den Unterricht zur Verfügung stand. Allmählich vollzog sich dadurch die Wandlung vom Küsterhaus zum Schulhaus.
- Die bisherige soziale Zusammensetzung der Schulkinder änderte sich. Die Kinder aus den Büdnerhaushalten bildeten eine neue soziale Gruppe. Auf der dörflichen Rangstufe rangierten die Büdner hinter den Bauern und Kossäthen.
- Johann Gottlieb Kraatz war der erste Dorfschullehrer in Cammer, der im Unterschied zu seinen Vorgängern über eine spezifische Lehrerbildung verfügte. Diese erhielt er am Lehrerseminar in Berlin in den Jahren 1806/1807.
- Und schließlich war er derjenige Dorfschullehrer, der mit seinen 44 Dienstjahren, von Johannis 1811 bis zum 31. Dezember 1854, am längsten an der Dorfschule in Cammer wirkte. Auch die Lehrer, die nach ihm kamen, erreichten diese Dienstzeit nicht.
Drei Aspekte oder Dimensionen beeinflussten die Schullehrertätigkeit von Johann Gottlieb Kraatz besonders. Das waren zum einen die gesellschaftlichen Umbrüche (1815, 1848), zum anderen die deutlichen Veränderungen auf den Dörfern (Auflösung der alten Dorfgemeinschaft, Separation, Anstieg der Einwohnerzahl) und die spezifischen individuellen Voraussetzungen des Lehrers Kraatz (seminaristische Vorbildung, starkes Rechtsbewusstsein, Begleitung durch den aufklärerisch beeinflussten Pfarrer Friedrich Eberhard Christian Martus aus dem Rochowschen Hause in Reckahn). Das führte dazu, dass er sich und seiner Schule den Weg in die neue Zeit aktiv bahnen musste. Dies geschah nicht widerstandslos, sondern er hatte in einigen Bereichen eine heftige Gegenwehr zu überwinden. Doch Johann Gottlieb Kraatz nutzte die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, sein Recht durchzusetzen.
Der erste Hader bahnte sich bereits unmittelbar nach Beginn seiner Tätigkeit im Jahre 1814 an. Er beklagte, dass er „mit dem Herrn von Brösigke im beständigen Streit lebte, indem derselbe mir das nöthige Brennholz versagen, und wenn mir derselbe noch etwas zukommen ließe, dasselbe zur Feuerung völlig unbrauchbar sei.“ (BLHA Pr. Br. Rep 2A II Z 506 Brief vom 29. Oktober 1814, unfol.).
Weitere Auseinandersetzungen sollten folgen. Diese fanden abermals mit dem Kirchen- und Schulpatron sowie Gutsherrn von Brösigke, also mit seinem direkten Vorgesetzten statt. Bei der Zahlung des Schul- und Brotgeldes musste er sich sein Recht von den Büdnern aus Oberjünne und Cammer in einem langwierigen gerichtlichen Verfahren erkämpfen. Bezüglich seiner Einkünfte als Schullehrer entbrannte eine ziemlich heftige Auseinandersetzung mit der „Königlichen Hochlöblichen Regierung“.
Und schließlich stritt er mit dem Schulvorstand von Cammer und dem Gutsherrn um vernünftige räumliche Bedingungen für seine Schullehrertätigkeit. Das Unterrichtszimmer war schon zu Beginn seiner Tätigkeit für die Schüler und für ihn nicht mehr zumutbar. Trotzdem musste der Lehrer Kraatz die Schulkinder in dem alten Schulhaus aus dem Jahr 1707 in einem Raum von 30 m2 bis zum Jahr 1847 unterrichten. Dann endlich entschieden sich die Gemeinde Cammer und der Gutsherr von Brösigke, dass bestehende Gebäude giebelseitig zu erweitern. Denn sie waren in den Gutsdörfern diejenigen, die in Preußen die Kosten und Bauleistungen für ein Schulhaus aufzubringen hatten. Endlich, im Jahr 1847, hatten die Schulkinder einen Schulraum in der Größe von 53 m2. (Abb. 6)
Das Schullehrerdasein von Johann Gottlieb Kraatz in Cammer war in den vier Jahrzehnten von einer Vielzahl von Auseinandersetzungen geprägt. Trotzdem oder vielleicht gerade deshalb blickte er am Tag seiner Emeritierung am 31. Dezember 1854 mit Stolz und Zufriedenheit auf seine Zeit als Schullehrer für die Kinder aus Oberjünne und Cammer zurück. Schließlich war er eine „Instanz“ für die Bauern, Kossäten, Büdner und Handwerker von Oberjünne und Cammer. In seinen letzten Schullehrerjahren war es nun bereits die dritte Generation der Einwohner beider Ortschaften, die sich mit ihren ersten schulischen Schritten an seiner Schule in das Leben hineintastete.
Drei Monate vor Beginn seines Ruhestandes offenbarte er seinen innigsten Wunsch, „meine noch wenigen Lebenstage in der Mitte meiner Schüler an dem Orte, wo ich so lange gearbeitet, zu erleben, um einst von ihnen zum Grabe getragen werden zu können“ (BLHA Pr. Br. Rep 2A II Z 503 Brief vom 9. Oktober 1854, unfol.) Leider blieb dieser Wunsch, in der Mitte seiner Schüler zu leben, nur auf eine sehr kurze Zeitspanne beschränkt. Nur 29 Tage nach seiner Emeritierung verstarb er in Cammer am 29. Januar 1855 und wurde auf dem dortigen Friedhof begraben.
Dem Lehrer Kraatz folgte sein Schwiegersohn Johann Ferdinand Strempel. Bei der Berufung hatte sich der Schulpatron von Brösigke von folgenden Eigenschaften des Lehrers Strempel leiten lassen:
„Bei der Wahl des Strempel hat mich vorzugsweise seine ganze freundliche Persönlichkeit, seine Bescheidenheit, sein patriotischer Sinn, so wie seine practische Tüchtigkeit, die er bereits seit dem Jahre 1835 an drei verschiedenen Orten bewährt hat, geleitet, Eigenschaften auf die man in unsern Zeiten nicht genug Werth legen kann.“ (BLHA Pr. Br. Rep 2A II Z 503 Brief vom 17 Mai 1850, unfol.).
Wie seine Vorgänger war Johann Ferdinand Strempel ein sehr angesehener Lehrer. Dies geht aus verschiedenen Schulvisitationsberichten hervor. Der Superintendent Hertzer lobte in einem Bericht des Jahres 1857 dessen besondere Art des Unterrichts: „mit wohlthuender Ruhe und Sicherheit, ohne viele Worte, die Schüler mit dem Blicke lenkend, steht er vor seiner Klasse, ich möchte sagen: man fühlt’s ihm an, wie er ohne Sorge ist, seine Schüler müßten in der Prüfung bestehen. In der Zucht ernst und streng, hat er doch Liebe zu den Kindern; und an dem frischen Wesen, den munteren Antworten, der Regsamkeit, dem Eifer der Schüler zeigt sich’s, daß kein deprimirender Geist das Regiment führt.“ (BLHA Pr. Br. Rep 2A II Z 503 Schulvisitationsbericht vom 16.11.1857, unfol.).
Im Jahr 1872 stellten sich bei Ferdinand Strempel ernsthafte gesundheitliche Beeinträchtigungen ein. Ein Hilfslehrer wurde ihm zur Seite gestellt. Doch der Lehrer Strempel erholte sich nicht mehr von seinen Erkrankungen. Es war ihm nicht vergönnt, seine Tätigkeit als Dorfschullehrer in Cammer weiterzuführen. Er verstarb am 27. Januar 1873 in seinem 59. Lebensjahr.
Der Nachfolger von Johann Ferdinand Strempel wurde Franz Albert Fricke. Er war nun von 1873 bis 1892 der neue Schullehrer, Küster und Organist (Orgel seit 1872 in der Cammerschen Kirche) für die Gemeinde Cammer und für die Kolonie Oberjünne.
In die Zeit seiner Cammerschen Schullehrertätigkeit fiel das Anlegen der Schulchronik. (Abb. 7) Bereits 1863 hatte das zuständige Schulministerium für alle Volksschulen empfohlen, Schulchroniken durch die Lehrer anfertigen zu lassen. Diese nicht rechtlich verpflichtende Aufforderung wurde von den märkischen Dorfschullehrern auch als eine solche verstanden - nicht verpflichtend. Deshalb legte das „Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten“ in den Allgemeinen Bestimmungen vom 15. Oktober 1872 fest:
„Der Lehrer hat eine Schulchronik, ein Schülerverzeichnis, einen Lehrbericht und eine Absentenliste regelmäßig zu führen“ (Centralblatt 1872, 588) Es dauerte noch knapp drei Jahre, bis diese rechtliche Festlegung in Cammer durch den Lehrer Fricke umgesetzt wurde. Damit war Albert Fricke anscheinend einer der wenigen Lehrer, die der Umsetzung von rechtlichen Vorschriften in angemessener Weise nachkamen. Denn noch im Juni 1876 wurde im „Centralblatt“ festgestellt, „daß die Anlegung von Schulchroniken nach Vorschrift der Allgemeinen Bestimmungen vom 15. October 1872 noch in sehr wenigen Fällen stattgefunden hat, und daß verhältnißmäßig selten sich bei den Lehrern das rechte Verständnis für diesen Gegenstand findet.“ (Centralblatt 1876, 502)
Ein weiteres besonderes Vorhaben von ihm war die Einrichtung einer Schulbibliothek. Am 21. Januar 1875 wandte er sich mit diesem Anliegen an das zuständige Ministerium. „Im Interesse der hiesigen Schule erlaubt sich der gehorsamst Unterzeichnete der Hohen Behörde folgende Bitte vorzutragen. Mit Freuden habe ich gesehen, mit welchem Interesse die hiesige Schuljugend die von mir aus der Buchhandlung geliehenen Jugendschriften gelesen und erlaube mir deshalb die Bitte: Eine Königliche Hochlöbliche Regierung wolle hochgeneigtest genehmigen, zur Gründung einer Schulbibliothek 5 Thaler aus der hiesigen Schulkasse entnehmen zu dürfen.“ (BLHA Pr. Br. Rep 2A II Z 504 Brief vom 21. Januar 1875, unfol.).
Seinem Antrag an die Schulbehörde, dafür 5 Taler aus der Schulkasse einsetzen zu dürfen, wurde am 8. Februar 1875 stattgegeben.
In die Zeit seiner Tätigkeit als Lehrer fällt ein ganz besonderes Ereignis - der Neubau der Schule in Cammer. Wie schon 40 Jahre zuvor (1847) waren die von der Gemeinde und dem Gutsherrn zu tragenden Kosten der Grund, warum dieser Bau immer wieder verzögert wurde. Doch als der Schulbehörde im Juni 1885 ein Bericht zum katastrophalen Zustand des Schulhauses in Cammer zuging, sollte es mit dem Taktieren, Verhandeln und Zögern endgültig vorbei sein.
„Das Schulhaus in Cammer ist ein sehr altes in Lehmfachwerk mit Rohrdach erbautes und gegenwärtig recht baufälliges Gebäude. […] Ein kleiner Theil desselben ist unterkellert und mit einer Balkendecke versehen. Die vollkommen dunkle, in der Mitte des Gebäudes liegende Küche ist noch mit einem hölzernen Schornstein überbaut, wie dies im vorigen Jahrhundert bei den ländlichen Gebäuden hiesigen Baukreises noch allgemein üblich war. Das Holzwerk im Gebäude ist in hohem Grade wurmstichig, die Schwellen der Fachwerkswände sind zum größten Theil verfault und die Balken […] so schadhaft, daß sie abgesteift werden mußten. Auch sind bedeutende Absenkungen der Deckenbalkenlage eingetreten.“ (BLHA Pr. Br. Rep 2A II Z 509 Schreiben vom 2. Juni 1885, unfol.).
Die Schulbehörde setzte der Gemeinde und dem Gutsherrn am 16. Dezember 1888 eine letzte Frist. Sie erwartete, „nachdem alle Streitfragen wegen Vertheilung der Kosten erledigt sind […] zum 1. October 1889 die Anzeige, daß der Bau anschlagmäßig ausgeführt ist“ (BLHA Pr. Br. Rep 2A II Z 509 Schreiben vom 16. Dezember 1888, unfol.).
Und so geschah es! Das neue Schulhaus, das noch heute (2024) als Mietswohnhaus genutzt wird, konnte sich sehen lassen. Es verfügte über zwei gleich große Klassenzimmer mit je einer Größe von 9,2 x 5,7 m (52,44 m2), über eine unterkellerte Lehrerwohnung und anstelle des Rohrdaches aus dem 18. Jahrhundert wurde es mit Dachziegeln eingedeckt. Mit dem Neubau des Schulgebäudes waren endlich die räumlichen Voraussetzungen für die Anstellung eines Zweitlehrers und die Einführung der dreiklassigen Volksschule geschaffen. (Abb. 8)
Auf den Lehrer Albert Fricke folgte der 27-jährige Lehrer Franz Hönow. (Abb. 9) Er war der erste Lehrer in Cammer, der in seiner gesamten Lehrertätigkeit (1892-1930) mit einem Zweitlehrer die Schulkinder in der dreiklassigen Volksschule unterrichtete.
Doch mit den Zweitlehrern hatten der Schulvorstand der Gemeinde Cammer, die preußische Behörde, der Erstlehrer Franz Hönow und letztendlich die Schulkinder in den kommenden Jahren wenig Glück. In 20 Jahren (1890 bis 1912) lernten die Schulkinder von Oberjünne und Cammer acht verschiedene Zweitlehrer kennen. Erst mit dem Zweitlehrer Gerhard Keiner trat für die kommenden 20 Jahre Kontinuität und Verlässlichkeit ein. Dieser begann seine Tätigkeit am 1. April 1912 und blieb auf dieser Stelle, bis Franz Hönow im Jahr 1930 in den Ruhestand versetzt wurde. Dann folgte er diesem auf der Erstlehrerstelle.
Epilog - Der Schullehrer - eine prägende Gestalt in den märkischen Dörfern
Fast 300 Jahre - von 1664 bis 1945 - haben zehn Schullehrer in Cammer, zunächst allein und ab 1890 mit einem Zweitlehrer, die Kinder an der Cammerschen Schule unterrichtet.
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Name / Lebensspanne
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Lehrer an der Cammerschen Schule
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Matthias Giese (keine Angaben)
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1664 - 1675
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Michael Schütze (1649 - 1693)
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1676 - 1693
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Matthias Wilde (1673 - 1735)
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1694 - 1735
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Mathias Friedrich Schütze (1706 - 1872)
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1736 - 1772
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Georg Christian Schütze (1744 - 1815)
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1773 - 1812
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Johann Gottlieb Kraatz (1789 - 1855)
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1811 - 1854
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Johann Ferdinand Strempel (1814 - 1873)
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1855 - 1873
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Franz Albert Fricke (1844 - 1903)
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1873 - 1891
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Franz Hönow (1865 - 1946)
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1892 - 1930
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Gerhard Keiner (1885 - 1945)
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1930 - 1945
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In diesem Zeitraum hat sich die preußische Volksschule auf den Dörfern gegründet, etabliert und durchgesetzt. Für den langen Prozess der Herausbildung der preußischen Volksschule lassen sich mehrere zeitliche Phasen identifizieren:
Gründungsphase - 1520 bis 1710
Die schulische Unterrichtung der Dorfkinder geschah vor allem in den Familien, in der Kirche und in Küsterhäusern durch Küster, Handwerker oder andere Dorfbewohner; der Unterrichtsstoff war vor allem durch christliche Inhalte geprägt.
Etablierungsphase - 1710 bis 1815
Das Dorfschulwesen wurde auf ein festes und einheitliches Fundament gestellt; staatliche Regelungen führten zu einer Vereinheitlichung des Ablaufs und der Inhalte; die Dorfschule setzte sich in allen Provinzen und Dörfern durch.
Professionalisierungsphase - 1810 bis 1918
Ausgebildete Lehrer vermittelten einer stetig wachsenden Anzahl von Schulkindern wissensbasierten Unterrichtsstoff; langsame Zurückdrängung des christlich geprägten Unterrichts; Entstehung der zwei- und dreiklassigen Dorfschulen; Erbauung der typischen Schulhäuser in Ziegelmauerwerk.
Was Wolfgang Neugebauer vor allem für das 19. Jahrhundert formulierte, das trifft auf den gesamten Zeitraum der Entwicklung der Volksschule zu.
„Nicht also in einer Reformzäsur ist der umstürzende Impuls zu einer Basismodernisierung insbesondere des Massenschulwesens im Preußen des 19. Jahrhunderts auszumachen, sondern in einem langsamen, stillen und unwiderstehlichen Prozeß, in dem das traditionell von lokalen Gewalten, von städtischen Magistraten und adlig-gutsherrlichen Patronatsherren dominierte Bildungswesen für die preußischen Untertanen gleichsam verwaltungstechnisch durchdrungen wurde.“ (Neugebauer 1988, XXIII)
Die Cammerschen Lehrer waren typische Repräsentanten ihrer jeweiligen Zeit, die sehr konkret den rechtlichen und gesellschaftlichen Bedingungen unterlagen. Sie mussten sich in das Gefüge der lokalen Gegebenheiten im Dorf Cammer einpassen, hatten sich mit dem jeweiligen Pfarrer, Gutsherrn und der Gemeinde zu arrangieren und waren gefordert, die Lehrertätigkeit, den Küsterdienst und die Ausübung eines Handwerks (bis 1800 das Schneiderhandwerk) in angemessener Qualität in Einklang zu bringen.
Es ist insofern erklärbar, dass es den Dorfschulmeistern nicht immer gelingen konnte, die Schüler mit der Befähigung zum Schreiben aus der Schule zu entlassen.
Der Abschluss des Überlassungs- und Altenteilsvertrages vom 19. Februar 1845 ist dafür ein Beispiel. Drei Beteiligte waren nicht in der Lage, mit ihrer Unterschrift zu unterzeichnen. Anstelle ihres Namens setzten sie jeweils drei Kreuze als „Hand +++ zeichen“ unter den Vertrag. Die drei beteiligten Verhandlungspartner eigneten sich ihre Bildung in den Dorfschulen in Cammer und den umliegenden Orten Pernitz und Nahmitz an. Die Altenteilsinhaberin Dorothee Krause besuchte die Pernitzer Schule von 1794 bis 1808. Über ihren damaligen namentlich nicht bekannten Schullehrer schrieb der Pfarrer Martus 1810, dass dieser ein Tagelöhner war und im Sommer keine Schule abhielt, da der Lehrer seinen Unterhalt bei den Bauern verdienen musste (BLHA Pr. Br. Rep 2A II Z 1876 Schulbericht von Pernitz 1810, unfol.). Der Beistand Friedrich Burwig wurde in der Schule in Nahmitz von 1817 bis 1831 und die Tochter Marie Thiede (geborene Krause) in der Cammerschen Schule vom Schullehrer Johann Gottlieb Kraatz von 1824 bis 1838 unterrichtet.
Wenn es den Dorfschullehrern auch nicht gelang, allen Kindern das Lesen, Schreiben und Rechnen beizubringen, so hatten sie doch einen erheblichen Anteil daran, dass aus den Schulkindern der Oberjünner Büdner, der Cammerschen Bauern, Kossäthen und Büdner keine preußischen Untertanen wurden, die nur ihre Kühe auf die Weide treiben und ihren Acker bestellen konnten. Sie schufen die Grundlagen dafür, dass diese Dorfbewohner selbstbewusst ihre und die Interessen der Gemeinde vertraten, eigene Rechtsgeschäfte erledigten, sich ihre Wege im Leben bahnten und ihnen selbstständiges Denken nicht fremd war.
Schullehrer, Küster und (später) Organist - in dieser Einheit war der märkische Dorfschulmeister eine prägende Gestalt nicht nur in Cammer, sondern in vielen brandenburgischen Dörfern.
Die folgende Hausinschrift könnte für einen märkischen Schullehrer formuliert worden sein:
„Ich bin, der ich bin,
Klein ist mein Gewinn,
Groß ist mein Muth,
Klein ist mein Gut,
Frisch ist mein Sinn,
Wer mich veracht’,
Den hol der Teufel hin.“
Quellen
Brandenburgisches Landeshauptarchiv (BLHA)
BLHA Pr. Br. Rep 2A II Gen 663, Besetzung der Küster- und Lehrerstellen 1722-1851.
BLHA Pr. Br. Rep 2A II Gen 686 Fewing, C. T. von: Von Bestellung der Schullehrer, Küster und Schulmeister, wie auch Erbauung und Unterhaltung dererselben Gebäude in den Städten und auf dem Lande in der Chur-Mark, 1766.
BLHA Pr. Br. Rep 2A II Gen 693 Spezielle Instruktionen für die Küster und Schullehrer auf dem platten Lande, Bd. 1, 1768-1902 (Darin: Instruction für die Lehrer an Elementarschulen. Berlin 16.2.1827. Königliches Consistorium und Schul-Collegium der Provinz Brandenburg, fol. 84-95.)
BLHA Pr. Br. Rep 2A II Z 503 Einrichtung der Schule und Anstellung und Besoldung der Lehrer in Cammer, Bd. 1, 1773-1875.
BLHA Pr. Br. Rep 2A II Z 506 Brennholz für die Schule in Cammer, 1814-1888.
BLHA Pr. Br. Rep 2A II Z 504 Einrichtung der Schule und Anstellung und Besoldung der Lehrer in Cammer, Bd. 2, 1875-1922.
BLHA Pr. Br. Rep 2A II Z 509 Bau und Unterhaltung des Schulhauses und die Schulverwaltung in Cammer, 1846-1931.
BLHA Pr. Br. Rep 2A II Z 1876 Einrichtung der Schule und Anstellung und Besoldung der Lehrer in Pernitz, Bd. 1, 1810-1897.
Centralblatt für die gesamte Unterrichts-Verwaltung in Preußen. Berlin 1859-1934.
Corpus Constitutionum Marchicarum, Oder Königl. Preußis. und Churfürstl. Brandenburgische in der Chur- und Marck Brandenburg, auch incorporirten Landen publicirte und ergangene Ordnungen, Edicta, Mandata, Rescripta [et]c. Von Zeiten Friedrichs I. Churfürstens zu Brandenburg, [et]c. biß ietzo unter der Regierung Friderich Wilhelms, Königs in Preußen [et]c. ad annum 1736. inclusivè / ... colligiret und ans Licht gegeben von Christian Otto Mylius. Berlin und Halle, Zu finden im Buchladen des Waysenhauses, 1737-1755. [Siehe: Hier]
Dumdey: Führer durch die Gesetze und Verordnungen für das Volksschulwesen im Regierungsbezirk Potsdam. Breslau 1915.
Dumdey: Nachtrag zum Führer durch die Gesetze und Verordnungen für das Volksschulwesen in Preußen mit besonderer Berücksichtigung des Regierungsbezirkes Potsdam. Breslau 1924.
Hähn, Johann Friedrich: Von der Einrichtung nützlicher Schulen für die zarteste Jugend. In: Biedermann, M. J. G. (Hrsg.): Altes und Neues von Schulsachen. o.O. 1753, S. 218-260.
Müller, C. F.: Handbuch der gesammten Preußischen Schul-Gesetzgebung. Berlin 1854.
Neugebauer, Wolfgang: Schule und Absolutismus in Preussen. Akten zum preußischen Elementarschulwesen. Berlin-New York 1992.
Sack, Friedrich Samuel Gottfried: Über die Verbesserung des Landschulwesens vornemlich in der Churmark Brandenburg. Berlin 1799.
Schlez, Johann Ferdinand: Gregorius Schlaghart und Lorenz Richard oder die Dorfschulen zu Langenhausen und Traubenheim. Nürnberg 1795.
Schulchronik von Cammer. 1875-1930. Fotokopie des Originals.
Schulchronik Golzow. Maschinenschriftliches Manuskript. ca. 1900.
Schulchronik Groß Briesen. Handschriftliches Manuskript. 1880-1946.
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Vormbaum, Reinhold: Die evangelischen Schulordnungen des sechszehnten Jahrhunderts. 2 Bände. Gütersloh 1860/63.
Literatur
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Bahl, Peter: Die Schule im Rahmen einer Ortsgeschichte. Hinweise zu ihrer Erforschung und Darstellung im ländlichen Raum Brandenburgs. Potsdam 2007.
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Bertram, Kurt: Schulverband und Kirchenamtstrennung. Berlin 1932.
Böckler, Wilhelm: Verordnungen betreffend das Volksschulwesen im Regierungsbezirk Potsdam. Breslau 1905.
Brekow, Frank: Brandenburger Schulen von 1300-1990. Brandenburg 1995 (Unveröffentlichtes Exemplar im Brandenburger Stadtarchiv - StA BRB-C 84).
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Siebrecht, Silke: Friedrich Eberhard von Rochow. Domherr in Halberstadt - praktischer Aufklärer, Schulreformer und Publizist. Bremen 2013.
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Wienecke, Friedrich: Das Schulwesen in der Mark Brandenburg vor der Reformation. In: Die Deutsche Schule. Monatsschrift 7 (1903), S. 754 - 769.
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Ziessow, Karl-Heinz: Ländliche Lesekultur im 18. und 19. Jahrhundert. Das Kirchspiel Menslage und seine Lesegesellschaften 1790 - 1840. Cloppenburg 1988.
Ziessow, Karl-Heinz / Maas, Utz / Frechet, Georges / Ottenjahn, Helmut / Warneken, Bernd Jürgen (Hrsg.): Hand-Schrift - Schreib-Werke. Schrift und Schreibkultur im Wandel in regionalen Beispielen des 18. bis 20. Jahrhundert. Museumsdorf Cloppenburg 1991.
Abbildungsnachweis
Abb. 1, 3, 5, 6 BLHA.
Abb. 2, 7, 8, 9, 10 Autor.
Abb. 4 Gemeinfrei.
Empfohlene Zitierweise
Fröhndrich, Norbert: Cammer (Landkreis Potsdam Mittelmark) - Schulgeschichte (17.-20. Jh.), publiziert am 09.012.2024; in: Historisches Lexikon Brandenburgs, URL: http://www.brandenburgikon.de (TT.MM.JJJJ)
Kategorien
Epochen: Absolutismus / Aufklärung - Preußische Provinz
Themen: Bildung und Kultur - Ländlicher Raum